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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubnis bei Aufenthalt im Ausland
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Beitrag begonnen von kaza am 27.06.2005 um 13:11:38

Titel: Aufenthaltserlaubnis bei Aufenthalt im Ausland
Beitrag von kaza am 27.06.2005 um 13:11:38
Hallo,

die zweijährige Aufenthaltserlaubnis meines Mannes läuft bald ab und wir müssen eine neue beantragen. Allerdings leben wir seit ca. 1 1/2 Jahren nicht in Deutschland, sondern in seinem Heimatland (nicht EU) und sind somit in Deutschland weder erwerbstätig noch krankenversichert. Ich habe jetzt (von nicht offizieller Seite) gehört, dass allein durch unseren langen Aufenthalt außerhalb Deutschlands seine Aufenthaltserlaubnis bereits erloschen sei und dass wir uns hätten abmelden müssen (was wir nicht getan haben). Wenn diese Auskunft stimmt (und sie klang sehr überzeugend), welche Auswirkungen hat das Ganze und besteht eine Chance, dass mein Mann wieder (irgend)eine Aufenthaltserlaubnis bekommt? Bei der Ausstellung der letzten Aufenthaltserlaubnis hat man nur uns gesagt, die einzige Voraussetzung für die nächste Erlaubnis wäre, dass mein Mann keine Sozialhilfe bezieht. Darauf hätte ich mich anscheinend nicht verlassen dürfen.

Nur als Info: Das letzte Mal waren wir vor sechs Monaten in Deutschland (nur zu Besuch, aber wir haben schon vor, permanent nach DE zurückkehren).

Besten Dank!

K.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis bei Aufenthalt im Ausland
Beitrag von Ralf am 27.06.2005 um 13:49:14

schrieb am 27.06.2005 um 13:11:38:
Ich habe jetzt (von nicht offizieller Seite) gehört, dass allein durch unseren langen Aufenthalt außerhalb Deutschlands seine Aufenthaltserlaubnis bereits erloschen sei und dass wir uns hätten abmelden müssen (was wir nicht getan haben). Wenn diese Auskunft stimmt ..

Sie stimmt, siehe § 51 AufenthG.


Zitat:
... welche Auswirkungen hat das Ganze

Da keine gültige Aufenthaltserlaunis vorhanden ist, wird für die Einreise wohl ein Visum benötigt (je nach Staat).


Zitat:
und besteht eine Chance, dass mein Mann wieder (irgend)eine Aufenthaltserlaubnis bekommt?

Sicherlich. Wenn du Deutsche bist, hat er sogar einen Anspruch darauf, jedenfalls dann, wenn du in Deutschland lebst. Siehe § 28.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis bei Aufenthalt im Ausland
Beitrag von kaza am 27.06.2005 um 14:32:19
Danke Ralf. Ich werde das Ganze natürlich der Ausländerbehörde "beichten" müssen. Meinst Du nicht, die könnten daraufhin für die Zukunft Probleme machen? Immerhin hat sich mein Mann nicht bei ihnen abgemeldet und war anschließend offenbar mindestens 1 x unrechtmäßig in Deutschland.

Besteht evtl. für Eheparter deutscher Staatsangehöriger die Möglichkeit, ein Besuchsvisum mit längerer Gültigkeit zu bekommen?

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