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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung in Deutschland /Ausbürgerung Kroatien https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1113891767 Beitrag begonnen von dragonjackson am 19.04.2005 um 08:22:47 |
Titel: Einbürgerung in Deutschland /Ausbürgerung Kroatien Beitrag von dragonjackson am 19.04.2005 um 08:22:47
hallo ,
nun ich bin neu hier und bin gespannt, ob ich die antwort hier bekomme! :-) endlich mal eine gute info im internet. bei den ämtern bekommt man überall andere aussagen! mein problem ist folgendes: ich bin in deutschland geboren, ging hier zur schule usw. ich wurde von den kroaten vergessen worden einzuberufen - erst jetzt (ich bin 29! und habe gerade die verlängerung des kroatischen reisepasses beauftragt!) schreiben die mir, das ich vergessen wurde und meine wehrpflicht nachzuholen habe. ich möchte nun die deutsche staatsangehörigkeit erwerben. vom bund kann ich lt. den behörden in kroatien(meine eltern waren dort) nur mit einem ärztlichen attest befreit werden. das erforderliche attest bekomme ich hier nicht. (astigmatismus, psychische störungen, etc.) meine fragen lauten definitiv: kann ich die deutsche staatsangehörigkeit beantragen? (mein reisepass ist ja gelocht, mit der bestätigung das er sich in arbeit befände) bekomme ich von den kroaten die befreiung des wehrdienstes - wie? das konzulat sagt darüber nichts - bzw. das es nicht möglich ist! ich denke, es könnte da schwierigkeiten von seiten der kroaten, bzgl. der ausbürgerung/entlassung geben?! mir ist es egal, ob ich die deutsche oder beide staatsangehörigkeiten besitze(bevorzuge aber eher die kroatische ganz abzugeben!) - ich kann nicht da runter zum bund, da ich arbeit, wohnung, freundin, mit 29 nicht einfach so aufgeben kann! ich hoffe, du oder jemand anders kann mir da weiterhelfen, denn vom schlange stehen, habe ich schon plattfüße und ich kann nichts ohne meinen ausweis machen!!! ;-) vielen, vielen dank zlatko |
Titel: Re: Einbürgerung in Deutschland /Ausbürgerung Kroatien Beitrag von Ralf am 19.04.2005 um 09:08:50
Moin!
schrieb am 19.04.2005 um 08:22:47:
Selbstverständlich. Beantragen kann man zunächst erst mal alles. ;) Zitat:
Das sollte zunächst ausreichen. Der neue Pass ist dann nachzureichen. Zitat:
Der Einbürgerungebehörde ist dies nicht egal! Zitat:
Das wirst du auch müssen, die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist nämlich Voraussetzung. Du wirst also nach deinem Antrag - sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind - eine Einbürgerungszusicherung erhalten. Damit beantragst du beim Konsulat die Entlassung aus der kroatischen Staatsangehörigkeit. Normalerweise sollte bei Kroaten, die hier geboren sind und immer hier gelebt haben, der nicht geleistete Wehrdienst kein Hinderungsgrund für die Entlassung sein. Sollte der Entlassungsantrag dennoch abgelehnt werden, sehen wir weiter. |
Titel: Re: Einbürgerung in Deutschland /Ausbürgerung Kroatien Beitrag von dragonjackson am 19.04.2005 um 09:15:48
vielen dank erstmal.
ja, die anderen voraussetzungen sind erfüllt. ok, das heisst erstmal - ich gehe mit meinem alten pass zum (wohin eigentlich? bin in bayern und habe gehört das es in den bundesländern verschieden ist?! - ausländerbehörde?) und beantrage die deutsche staatsbürgerschaft. |
Titel: Re: Einbürgerung in Deutschland /Ausbürgerung Kroatien Beitrag von Ralf am 19.04.2005 um 09:22:15
Korrekt.
In Bayern sind die Landratsämter die Einbürgerungsbehörden, oftmals organisatorisch mit den Ausländerbehörden verbunden. Nur bei Ermessenseinbürgerungen entscheiden die Regierungen. Siehe auch hier: Zuständigkeit |
Titel: Re: Einbürgerung in Deutschland /Ausbürgerung Kroatien Beitrag von dragonjackson am 19.04.2005 um 12:53:31
perfekt!
vielen dank! das mach ich erst ein mal! falls weitere fragen auftauchen - fühle ich mich frei her zu kommen! (nochmals die tatsache mit der entlassung und dem bund - gibt es dafür irgendwie referenzen, paragraphen, o.ä. auf das ich mich stützen könnte?) |
Titel: Re: Einbürgerung in Deutschland /Ausbürgerung Kroatien Beitrag von Ralf am 20.04.2005 um 09:12:38 schrieb am 19.04.2005 um 12:53:31:
Selbstverständlich, dazu sind wir ja da. Zitat:
Ausländische Militär sollte nicht "Bund" genannt werden, das führt zu Verwirrungen! ;-D Zitat:
Das dürfte sich so aus dem kroatischen Staatsangehörigkeitsrecht ergeben, das habe ich aber leider nicht (mehr) zur Hand. |
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