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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubnis Beantragung
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Beitrag begonnen von alpenliebe am 30.03.2005 um 11:18:23

Titel: Niederlassungserlaubnis Beantragung
Beitrag von alpenliebe am 30.03.2005 um 11:18:23
Hallo,
vielen Dank, dass es das Forum gibt und vielleicht kann mir jemand helfen?
Ich bin mit meinem deutschen Mann bald 3 Jahre verheiratet und zusammen.
Da es ja nun nach 3 Jahren bereits eine Niederlassungserlaubnis gibt, frage ich, welche Bedingungen oder Voraussetzungen es für die Erteilung gibt.
Nach meines Wissens braucht man:
1.ausreichenden Wohnraum (wie viel? )
2.Sicherung des Lebensunterhaltes (reicht „keine Sozialhilfe“ oder ist von mir ein Einkommen nachzuweisen?)
3.Deutschkenntnisse (Test?)
4.3 Jahre verheiratet zusammenleben
5.was noch?
Weiß jemand genaueres Bescheid?
Danke Euch.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beantragung
Beitrag von ronny am 30.03.2005 um 12:13:49

Zitat:
Weiß jemand genaueres Bescheid?


Moin moin Alpenliebe ,

na klar doch, die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis findest Du oben beihttp://www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif

Das was Du als Voraussetzungen genannt hast, hörte sich nach denen an, die bis zum 31.12.2004 für die unbefristete AE galten. Ist heute nicht mehr aktuell  :)

Grüße
Ronny

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beantragung
Beitrag von Abu am 30.03.2005 um 16:50:04

schrieb am 30.03.2005 um 12:13:49:
na klar doch, die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis findest Du oben beihttp://www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif


Hi Ronny,

Sorry, daß ich Dich korrigieren muß, aber da Alpenliebe mit einem Deutschen verheiratet ist, gelten für sie nicht die von Dir zitierten allgemeinen Voraussetzungen des § 9 AufenthG, sondern die speziellen Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 AufenthG:

Zitat:
Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.


Abu

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beantragung
Beitrag von lechartier am 07.04.2005 um 15:40:20
Hallo,

Soviel ich weiss, kriegt man das problemlos wenn man eine unbefriste Arbeitstelle hat,
niemals Sozialhilfe benoetigt hat, und einen Mietvertrag hat. Wenn man das alles beweisen kann, daurt es nicht mal zehn Minuten bis man eine Niederlassungserlaubnis bekommt, was frueher die Aufenhaltserlaubnis war.

Viel Glueck! :)


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