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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubnis Beantragung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1112174303 Beitrag begonnen von alpenliebe am 30.03.2005 um 11:18:23 |
Titel: Niederlassungserlaubnis Beantragung Beitrag von alpenliebe am 30.03.2005 um 11:18:23
Hallo,
vielen Dank, dass es das Forum gibt und vielleicht kann mir jemand helfen? Ich bin mit meinem deutschen Mann bald 3 Jahre verheiratet und zusammen. Da es ja nun nach 3 Jahren bereits eine Niederlassungserlaubnis gibt, frage ich, welche Bedingungen oder Voraussetzungen es für die Erteilung gibt. Nach meines Wissens braucht man: 1.ausreichenden Wohnraum (wie viel? ) 2.Sicherung des Lebensunterhaltes (reicht „keine Sozialhilfe“ oder ist von mir ein Einkommen nachzuweisen?) 3.Deutschkenntnisse (Test?) 4.3 Jahre verheiratet zusammenleben 5.was noch? Weiß jemand genaueres Bescheid? Danke Euch. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beantragung Beitrag von Abu am 30.03.2005 um 16:50:04 schrieb am 30.03.2005 um 12:13:49:
Hi Ronny, Sorry, daß ich Dich korrigieren muß, aber da Alpenliebe mit einem Deutschen verheiratet ist, gelten für sie nicht die von Dir zitierten allgemeinen Voraussetzungen des § 9 AufenthG, sondern die speziellen Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 AufenthG: Zitat:
Abu |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beantragung Beitrag von lechartier am 07.04.2005 um 15:40:20
Hallo,
Soviel ich weiss, kriegt man das problemlos wenn man eine unbefriste Arbeitstelle hat, niemals Sozialhilfe benoetigt hat, und einen Mietvertrag hat. Wenn man das alles beweisen kann, daurt es nicht mal zehn Minuten bis man eine Niederlassungserlaubnis bekommt, was frueher die Aufenhaltserlaubnis war. Viel Glueck! :) |
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