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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Entzug von Niederlassungserlaubnis???
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Beitrag begonnen von charlie am 13.03.2005 um 14:24:43

Titel: Entzug von Niederlassungserlaubnis???
Beitrag von charlie am 13.03.2005 um 14:24:43
Hallo Leute,
Ich habe eine Frage... Ich besitze schon eine Niederlassungserlaubnis und evtl. werde ich mich für 2- 3 Jahre im Ausland aufhalten. Die Frage ist, verliere ich die Erlaubnis und ich müsste dann eine neue beantragen, oder wie ist das?
Ich freue mich auf jede Rat.
Danke im Vorraus.

mfg

charlie [smiley=biggrin.gif]

Titel: Re: Entzug von Niederlassungserlaubnis???
Beitrag von ronny am 13.03.2005 um 16:55:30

Zitat:
Die Frage ist, verliere ich die Erlaubnis und ich müsste dann eine neue beantragen, oder wie ist das


Hi,

deine Frage wird im § 51 AufenthG beantwortet  [guck=guck.gif]

http://www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif

Grüße
Ronny

Titel: Re: Entzug von Niederlassungserlaubnis???
Beitrag von charlie am 17.03.2005 um 10:33:35
Hallo Ronny,

vielen Dank deine schnell Antworten. Ich war einige Tage nicht zu Haus, deshalb kann ich erste heute deine Antworte gelesen. Ich habe die Gesetze durch deine Vorweise geschaut, dann habe ich doch weitere Frage: Im § 51 AufenthG steht,  „ 7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von de Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, „heißt es: man kann innerhalb 6 Monate wiedereinreise und bleibt vielleicht in Deutschland einpaar Monate und wider ausgereist, natürlich kehrt man innerhalb 6 Monate wieder zurück, dann kann  man die Niederlassungserlaubnis nicht verloren, richtig? Oder verstehe ich falsch. Vielen Dank!

Gruß.  

charlie   :)

Titel: Re: Entzug von Niederlassungserlaubnis???
Beitrag von ronny am 17.03.2005 um 10:52:17
Hallo Charlie,

das ist nur mit JEIN zu beantworten.

Du kannst die NE bereits verlieren, wenn du kürzer als sechs Monate ausgereist warst :

vgl. § 51 Abs. 1 Ziffer 6 AufenthG

Du kannst die NE aber auch behalten wenn Du länger als sechs Monate ausgereist warst:

vgl. § 51 Abs. 1 Ziffer 7 (zweite Alternative) .

Letztlich ist es eine Frage, die von Deiner ABH entschieden wird. Deswegen solltest Du auf alle Fälle vorher mit den Kollegen vor Ort sprechen und Dich erkundigen.

Grüße
Ronny

Titel: Re: Entzug von Niederlassungserlaubnis???
Beitrag von charlie am 17.03.2005 um 11:08:35
Hallo Ronny,

Dank. Ich werde mich vorher bei meiner ABH darüber erkundigen, auf jeden Fall.

Dank für deinen Tip!

Charlie  :)

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