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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Verwatungsvorschriften https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1109975972 Beitrag begonnen von hk am 04.03.2005 um 23:39:32 |
Titel: Verwatungsvorschriften Beitrag von hk am 04.03.2005 um 23:39:32
Hallo,
gibt es für eine Privatperson irgendeine Möglichkeit, Einblick in die aktuellen Verwaltungsvorschriften eines Bundeslands zum StaG, speziell § 10, zu bekommen? Vielen Dank. |
Titel: Re: Verwatungsvorschriften Beitrag von Abu am 04.03.2005 um 23:58:13 |
Titel: Re: Verwatungsvorschriften Beitrag von hk am 05.03.2005 um 01:11:30
Das sind die bundesweiten Vorschriften! Eigentlich meinte ich die Landesvorschriften, speziell die ab 1.2005 gültigen.
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Titel: Re: Verwatungsvorschriften Beitrag von ronny am 05.03.2005 um 09:32:10
Hi
Wenn es inSachsen entsprechende Regelungen gibt und sie für die Öffentlichkeit zugänglich sein sollen, dann erfährst Du es am einfachsten hier bei der Landesregierung. Grüße Ronny |
Titel: Re: Verwatungsvorschriften Beitrag von gc am 05.03.2005 um 11:26:44
ich würde mal anrufen beim Büro der Sächsichen Ausländerbeauftragten,
zu finden über die Seite des http://www.landtag.sachsen.de/ bzw. direkt http://www.landtag.sachsen.de/slt_online/de/infothek/index.asp?page=landesbeauftragte/auslaenderbeauftragter/index.asp gruß gc |
Titel: Re: Verwatungsvorschriften Beitrag von Abu am 05.03.2005 um 16:34:13 schrieb am 05.03.2005 um 01:11:30:
Gibt es überhaupt Verwaltungsvorschriften der Länder zu Bundesgesetzen ??? Abu |
Titel: Re: Verwaltungsvorschriften Beitrag von Ralf am 05.03.2005 um 18:51:42 schrieb am 05.03.2005 um 16:34:13:
Hi Abu, es gibt natürlich eigene Regelungen der Länder, die ja für die Ausführung des Bundesrechts zuständig sind. "Verwaltungsvorschriften" wäre aber zu viel gesagt, auch wenn sie manchmal so heißen. Es gibt Ausführungsbestimmungen und Erlasse. Die zusätzlichen Vorgaben der Länder dienen dazu, Regelungslücken zu schließen, und Regelungslücken gibt es in den bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften so einige, sei es, weil ein Punkt schlicht vergessen wurde, oder weil man sich bei einem bestimmten Punkt im Bundesrat nicht einigen konnte. Beispiel: Die Definition des gewöhnlichen Aufenthaltes. Auch haben die Verwaltungsvorschriften zuweilen (echte oder vermeintliche) Interpretationsspielräume, die die Länder selbst ausfüllen müssen. Auch in der derzeitigen Situation sind (vorläufige) Regelungen der Länder nötig, weil die bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften zum neuen Recht noch nicht vorliegen. Allerdings dürfen die Länder keine eigenen Vorschriften erlassen, die den bundeseinheitlichen Regelungen entgegenstehen. |
Titel: Re: Verwaltungsvorschriften Beitrag von Mick am 05.03.2005 um 20:49:35 schrieb am 05.03.2005 um 18:51:42:
Hi Ralfi, ich glaube nicht, dass sie nur dazu dienen. Sie dienen ggf. auch dazu, von Regelungen des BMI abzuweichen. |
Titel: Re: Verwaltungsvorschriften Beitrag von Ralf am 06.03.2005 um 11:43:16 schrieb am 05.03.2005 um 20:49:35:
... was m.E. unzulässig ist. Vom Bundesrecht abweichende Regelungen werden mit schöner Regelmäßigkeit von den Gerichten gekippt. |
Titel: Re: Verwatungsvorschriften Beitrag von hk am 06.03.2005 um 23:12:27
Hallo Ralf,
werden diese Ausführungsbestimmungen und Erlasse auch irgendwo veröffentlicht? |
Titel: Re: Verwatungsvorschriften Beitrag von Ralf am 07.03.2005 um 09:20:30 schrieb am 06.03.2005 um 23:12:27:
Normalerweise nicht. |
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