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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitserlaubnis Ehefrau https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1104782398 Beitrag begonnen von Paco am 03.01.2005 um 20:31:28 |
Titel: Arbeitserlaubnis Ehefrau Beitrag von Paco am 03.01.2005 um 20:31:28
Vielen Dank für die Antwort Ralf.
Wie ist es mit der Arbeitserlaubnis? Ab wann darf meine Frau in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen? Thanx Paco Hinweis: Diese Frage wurde aus diesem Thread hierher kopiert. Weitere Details siehe dort. -ralf- |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis Ehefrau Beitrag von Mick am 03.01.2005 um 21:27:54
Hi,
da ich annehme, dass Du jede Arbeit ausüben darfst, gilt dieses gem. § 29 Abs. 5 AufenthG für Deine Gattin auch. Für Ehegatten Deutscher geht es nach § 28 Abs. 4 AufenthG ebenfalls. |
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