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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitserlaubnis Ehefrau
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Beitrag begonnen von Paco am 03.01.2005 um 20:31:28

Titel: Arbeitserlaubnis Ehefrau
Beitrag von Paco am 03.01.2005 um 20:31:28
Vielen Dank für die Antwort Ralf.
Wie ist es mit der Arbeitserlaubnis? Ab wann darf meine Frau in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen?

Thanx
Paco



Hinweis: Diese Frage wurde aus diesem Thread hierher kopiert. Weitere Details siehe dort.

-ralf-

Titel: Re: Arbeitserlaubnis Ehefrau
Beitrag von Mick am 03.01.2005 um 21:27:54
Hi,
da ich annehme, dass Du jede Arbeit ausüben darfst, gilt dieses gem. § 29 Abs. 5 AufenthG  für Deine Gattin auch. Für Ehegatten Deutscher geht es nach § 28 Abs. 4 AufenthG ebenfalls.

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