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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Die Gegenseitigkeit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1103629500 Beitrag begonnen von ewa am 21.12.2004 um 12:45:01 |
Titel: Die Gegenseitigkeit Beitrag von ewa am 21.12.2004 um 12:45:01
Geht es in der Gegenseitigkeit bei Mehrstaatlichkeit eigentlich nicht darum, dass wenn sich ein Staat dazu erklärt, die mehrfache Staatsbürgerschaft zu akzeptieren, dann ist der andere Staat dazu auch verpflichet, aber solange das keiner von beiden macht, dann darf man auch keine doppelte Staatsbürgerschaft haben?
ewa :öhm |
Titel: Re: Die Gegenseitigkeit Beitrag von ralf am 21.12.2004 um 13:23:45
Hi Ewa!
Ein Blick in die Verwaltungsvorschriften verschafft Klarheit: Zitat:
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Titel: Re: Die Gegenseitigkeit Beitrag von Andrzej_aus_MUC am 21.12.2004 um 21:18:58
Hi Ewa,
Schau dir bitte das Thema: Mehrstaatlichkeit für Polen in Bayern §87 Abs. Vielleicht wird es dich interessieren. Gruß. Andrzej_aus_MUC :richter |
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