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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Mehrstaatlichkeit Bulgarien ab 2007
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Beitrag begonnen von Dany am 30.11.2004 um 11:50:37

Titel: Mehrstaatlichkeit Bulgarien ab 2007
Beitrag von Dany am 30.11.2004 um 11:50:37
Kann jemand darüber Auskunft geben, ob die Gegenseitigkeit nach §87,2 AuslG bei Bulgarien als künftigem EU-Mitglied gegeben sein wird?

Titel: Re: Mehrstaatlichkeit Bulgarien ab 2007
Beitrag von ralfi am 30.11.2004 um 12:12:29

schrieb am 30.11.2004 um 11:50:37:
Kann jemand darüber Auskunft geben, ob die Gegenseitigkeit nach §87,2 AuslG bei Bulgarien als künftigem EU-Mitglied gegeben sein wird?


Nein, diese Prüfung wird das Auswärtige Amt in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium durchführen, allerdings erst dann, wenn Bulgarien tatsächlich EU-Mitglied ist. Eine Prüfung zum jetzigen Zeitpunkt wäre auch nicht sinnvoll, da sich bis dahin im bulgarischen Recht ja noch viel ändern kann. Auch die deutsche Rechtslage könnte sich ja ändern. ;-D

Momentan geht für bulgarische Einbürgerungsbewerber kein Weg an der Aufgabe der bulgarischen Staatsangehörigkeit vorbei.

Wenn neue Staaten in die EU aufgenommen werden, werden wir diese rechtzeitig in dieser Liste berücksichtigen. Also bitte etwas Geduld  ;)

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