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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Wer weiß was ein Visum ca. kostet??
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Beitrag begonnen von Tadala2004 am 21.05.2004 um 23:59:22

Titel: Wer weiß was ein Visum ca. kostet??
Beitrag von Tadala2004 am 21.05.2004 um 23:59:22
Wenn ich nun jemanden einladen möchte und auch für die Kosten des Visums aufkommen würde...

Was würde so ein Visum denn ca. kosten???
Vielleicht kann mir jemand darüber Auskunft geben?

Titel: Re: Wer weiß was ein Visum ca. kostet??
Beitrag von Mick am 22.05.2004 um 01:04:42

schrieb am 21.05.2004 um 23:59:22:
Wenn ich nun jemanden einladen möchte und auch für die Kosten des Visums aufkommen würde...

Was würde so ein Visum denn ca. kosten???
Vielleicht kann mir jemand darüber Auskunft geben?



Hi,
schön, dass Du den Weg gefunden hast ;)

Schau mal in die §§ 2, 2a Gebührenverordnung zum Ausländergesetz.

Titel: Re: Wer weiß was ein Visum ca. kostet??
Beitrag von Tadala2004 am 22.05.2004 um 01:10:41
haaaaa Scherzkeks...ich wieder...hab ich natürlich gleich gekuckt....tauuuuusend Zahlen.... :om

Könntest du mir mal bitteschön sagen WAS es nun für diese Person kostet???  *lächel*...ja? hm?

Also....gehen wir mal davon aus...die Person beantragt jetz das Visum für...mhhhhh...3 Monate!!!
Kostet dann????

Titel: Re: Wer weiß was ein Visum ca. kostet??
Beitrag von Mick am 22.05.2004 um 01:17:03

schrieb am 22.05.2004 um 01:10:41:
haaaaa Scherzkeks...ich wieder...hab ich natürlich gleich gekuckt....tauuuuusend Zahlen.... :om

Könntest du mir mal bitteschön sagen WAS es nun für diese Person kostet???  *lächel*...ja? hm?

Also....gehen wir mal davon aus...die Person beantragt jetz das Visum für...mhhhhh...3 Monate!!!
Kostet dann????



§ 2a Nr. 3 AuslGebV - Ergebnis musste selbst ermitteln  [disco=disco.gif]

Titel: Re: Wer weiß was ein Visum ca. kostet??
Beitrag von Anjalein am 22.05.2004 um 01:20:17
Steht eigentlich klar drin, in para 2a) Ziffer 3.
Ich gehe davon aus, Du meinst ein sogenanntes Schengenvisum zu Besuchszwecken, bis 90 Tage Aufenthalt kostet das entweder 30 (einmalige Einreise) oder 35 Euro (zwei- bis mehrfache Eirneise) , zahlbar vom Antragsteller bei der deutschen Vertretung in jeweils der Landeswaehrung des Landes, in dem das Visum beantragt wird.

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