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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Wer braucht eine Arbeitsgenehmigung
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Beitrag begonnen von BjoernSt am 16.04.2004 um 18:24:35

Titel: Wer braucht eine Arbeitsgenehmigung
Beitrag von BjoernSt am 16.04.2004 um 18:24:35
Kann mich erinnern, vor kurzem irgendwo gelesen zu haben, daß eine Arbeitserlaubnis für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nicht mehr notwendig ist, da diese sowieso rechtmäßigen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis haben.

Weiß da jemand was darüber?

Titel: Re: Arbeitsgehnemigung für ausländische Ehefrau
Beitrag von Doc am 16.04.2004 um 18:49:01

schrieb am 16.04.2004 um 18:24:35:
Kann mich erinnern, vor kurzem irgendwo gelesen zu haben, daß eine Arbeitserlaubnis für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nicht mehr notwendig ist, da diese sowieso rechtmäßigen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis haben.


Da hast Du sicherlich nicht richtig zugehört oder falsch gelesen. Hier mal der Text des § 284 (1) SGBIII:


Zitat:
Ausländer dürfen eine Beschäftigung nur mit Genehmigung des Arbeitsamtes ausüben und von Arbeitgebern nur beschäftigt werden, wenn sie eine solche Genehmigung besitzen. Einer Genehmigung bedürfen nicht
1. Ausländer, denen nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften oder nach dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Freizügigkeit zu gewähren ist,
2. Ausländer, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzen, und
3. andere Ausländer, wenn dies in zwischenstaatlichen Vereinbarungen, auf Grund eines Gesetzes oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist.


Doc  ;D



Nachtrag:

Sorry, die nachfolgenden Postings wurden wärend eines Verschiebeprozesses gesandt.

Titel: Wer braucht eine Arbeitsgenehmigung
Beitrag von Gerdle am 16.04.2004 um 18:53:15
Hallo BjörnSt,

m.M. nach ist dies korrekt, Ehegatten von Deutschen oder EU-Bürgern haben einen Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung, bzw. benötigen keine extra Arbeitserlaubnis!
Korrigiere mich bitte jemand falls dies falsch wäre!

Gerd.

Titel: Re: Arbeitsgehnemigung für ausländische Ehefrau
Beitrag von BjoernSt am 16.04.2004 um 18:54:04
Dann habe ich das im Zusammenhang dessen gelesen, daß meine Frau jetzt eine unbegrenzte AE hat und sie jetzt keine Arbeitserlaubnis mehr braucht.
Da hab ich ich das in meinem Kopf halt irgendwie zusammengewürfelt. Sorry.

Titel: Re: Wer braucht eine Arbeitsgenehmigung
Beitrag von fons am 16.04.2004 um 19:38:11
Zur Klarstellung

die von Doc zitierte Vorschrift ist quasi der Grundsatz und regelt Ausnahmen, welche Personengruppen von der Erfordernis des Beseitzes einer Arb.berechtigung befreit sind.

Die andere Sache ist, wer eine braucht und einen Anspruch darauf hat. Und da haben auch bereits Ehegatten Deutscher mit befristerer AE haben schon einen Anspruch auf Arbeitsberechtigung.
Zitat: § 2 Abs. 1 ArGV:

Zitat:
§ 2 Arbeitsberechtigung

(1) 1) Die Arbeitsberechtigung wird abweichend von § 286 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch auch dann erteilt, wenn der Ausländer

1. mit einem deutschen Familienangehörigen oder als Lebenspartner mit einem Ausländer, dem nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften oder nach dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Freizügigkeit zu gewähren ist, in familiärer Lebensgemeinschaft lebt und eine nach § 23 Abs. 1 des Ausländergesetzes erteilte Aufenthaltserlaubnis besitzt


Versteht nun ogar mein

        (@_
     \\\_\
     <____)  rich  ;D

Titel: Re: Wer braucht eine Arbeitsgenehmigung
Beitrag von Hesekiel am 18.04.2004 um 11:04:21

schrieb am 16.04.2004 um 18:24:35:
... daß eine Arbeitserlaubnis für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nicht mehr notwendig ist, da diese sowieso rechtmäßigen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis haben...Weiß da jemand was darüber?


So eine Regelung soll irgendwann mal mit dem Zuwanderungsgesetz in Kraft treten.

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