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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Freiwilige ausweisung.
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Beitrag begonnen von senbay am 25.04.2015 um 11:09:22

Titel: Freiwilige ausweisung.
Beitrag von senbay am 25.04.2015 um 11:09:22
Hallo Leute !

Freut mich das ich so eine seite gefunden habe.

İch wurde im jahr 2008 abgeschoben in die türkei aber habe mich freiwilig abschieben lassen, hatte eine haftstrafe von 5 jahre und die 3 jahre und 3 monate habe verbüsst nun möchte ich natürlich zurück zur meiner familie nach deutschland einreisen. Kann mir da einer behilflich sein was ich da machen oder machen muss.

İch bedanke mich im voraus

Titel: Re: Freiwilige ausweisung.
Beitrag von reinhard am 25.04.2015 um 11:47:23
Ob Du zugestimmt hast oder nicht, ist egal, die Folgen sind die gleichen.

1) Du hast vermutlich eine Sperre, darfst also zur Zeit kein Visum beantragen. Die Sperre müsste die Ausländerbehörde von alleine schon mit einer Frist versehen haben, da muss Du Dich noch mal erkundigen ( Selbstauskunft beim Ausländerzentralregister).

2) Du hast erst einen Teil der Strafe abgesessen. Der Rest ist noch offen, verjährt ist es erst nach 20 Jahren. Wenn Du nach Deutschland zurück willst, musst Du erst ins Gefängnis und den Rest der Strafe absitzen.

3) Zur Familie: Nach dem deutschen Ausländerrecht gehört zu Deiner Familie nur Deine Ehefrau und Deine minderjährigen Kinder (Kernfamilie). Nur zu diesen kannst Du ein Visum beantragen.
Du kannst als Erwachsener kein Visum beantragen / bekommen, um zu anderen Erwachsenen (z.B. erwachsene Geschwister, nicht mehr sorgeberechtigte Eltern) zu ziehen.

Titel: Re: Freiwilige ausweisung.
Beitrag von Daddy am 26.04.2015 um 12:30:25
Ein Thread (http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1429916682) reicht...

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