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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung, langjähriger Aufenthalt, deutsche Familienangehörige https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1420211535 Beitrag begonnen von Tenedor am 02.01.2015 um 16:12:15 |
Titel: Einbürgerung, langjähriger Aufenthalt, deutsche Familienangehörige Beitrag von Tenedor am 02.01.2015 um 16:12:15
Habe eine Frage bezüglich möglicher Einbürgerung
Es handelt sich um eine Person, die als Kind 1980 ein Jahr in BRD gelebt hat, wo seine Mutter als Gastarbeiter labte, danach Rückkehr wieder nach damaligen Jugoslawien. Die Person kam wieder 1991 nach Deutschland und mangels Alternativen, Asyl beantragt hat. Der Antrag wurde erst 2003 abgelehnt, danach folgte ein Jahr "Duldung" und danach Aufenthalt nach dem §25. 4 Abs.2. Die Mutter ist inzwischen aufgrund langen Aufenthalts als Gastarbeiter eingebürgert, die drei Geschwister sind allerdings Deutsche nach Herkunft (Vater der Geschwister ist Deutscher). Die Person beherrscht einwandfreies Deutsch (sogar im Call Center gearbeitet) und war nie Vorbestraft, hat keinen Kontakt zum Herkunftsland und keine Verwandtschaft dort und seit 1991 nicht mal das Herkunftsland besucht, sein Lebensmittelpunkt ist eindeutig Deutschland. Könnte man damit einen Antrag auf die Einbürgerung, bzw. "Ermessungseinbürgerung" stellen? Die Stadt ist Berlin, vielleicht bestehen regionale Unterschiede in der Bearbeitung. Besteht da vielleicht ein "Härtefall", da die ganze Familie Deutsche sind und die Person seit 1991 in Deutschland lebt? Gruß |
Titel: Re: Einbürgerung, langjähriger Aufenthalt, deutsche Familienangehörige Beitrag von erne am 02.01.2015 um 18:22:44 Tenedor schrieb am 02.01.2015 um 16:12:15:
damitgeht keine Einbürgerung nach §10 Für §9 müsstest du eine deutsche Frau haben. Und für §8 sehe ich kein Interesse Deutschlands. Tenedor schrieb am 02.01.2015 um 16:12:15:
definitiv: nein Du brauchst erstmal einen AT nach einem anderen §§ als 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 |
Titel: Re: Einbürgerung, langjähriger Aufenthalt, deutsche Familienangehörige Beitrag von reinhard am 02.01.2015 um 18:31:07
Der normale Weg ist, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26, Absatz 4 zu beantragen.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#26 Danach ist eine Einbürgerung möglich. |
Titel: Re: Einbürgerung, langjähriger Aufenthalt, deutsche Familienangehörige Beitrag von Tenedor am 02.01.2015 um 18:53:38 erne schrieb am 02.01.2015 um 18:22:44:
"§25. 4 Abs.2." Ist das nicht: "25 Abs. 3 bis 5"? "Besteht da vielleicht ein "Härtefall", da die ganze Familie Deutsche sind und die Person seit 1991 in Deutschland lebt? definitiv: nein" Habe nach "Härtefällen" gesucht, allerdings aber nur einen Fall gefunden, der mit diesen Fall gar nichts zu tun hat... |
Titel: Re: Einbürgerung, langjähriger Aufenthalt, deutsche Familienangehörige Beitrag von reinhard am 02.01.2015 um 20:43:18
Nein, mit § 25 Abs. 3 bis 5 ist es nicht möglich, eingebürgert zu werden.
Du musst erst nach § 26, Abs. 4 die NE beantragen, und wenn Du die hast, ist die Einbürgerung der nächste Schritt. Einige Behörden machen es auch gleichzeitig: Wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, bekommst Du die NE, und eine Sekunde später die Einbürgerung. |
Titel: Re: Einbürgerung, langjähriger Aufenthalt, deutsche Familienangehörige Beitrag von Tenedor am 02.01.2015 um 22:38:10 reinhard schrieb am 02.01.2015 um 20:43:18:
Das mit NE wäre dann nach §10, nach "Ermessung", §8, wären andere AE möglich, so zumindest sagt das ein Amtsblatt in Berlin was in im Netz gefunden habe. Denke, er muss zum Beratung um genaueres zu erfahren. |
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