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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Einbürgerung mit fehlverhalten im Verkehr
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Beitrag begonnen von mikel am 01.08.2013 um 15:46:03

Titel: Einbürgerung mit fehlverhalten im Verkehr
Beitrag von mikel am 01.08.2013 um 15:46:03
Hallo,

bin leider heute über Rot über die Ampel gefahren und wurde geblitzt.

Rechne mit dem schlimmsten. Über Rot und über 1 Sekunde.

Bußgeld, 200 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte.

Kann es der Einbürgerung schaden ?

Kommt es zur Anzeige ?

Titel: Re: Einbürgerung mit fehlverhalten im Verkehr
Beitrag von erne am 01.08.2013 um 19:18:52

mikel schrieb am 01.08.2013 um 15:46:03:
Kann es der Einbürgerung schaden ?


nein


mikel schrieb am 01.08.2013 um 15:46:03:
Kommt es zur Anzeige ?


sehr warhscheinlich ja (es sei denn, alle Beweise gehen verloren, das ist nahezu zu 100% unwahrscheinlich)

Titel: Re: Einbürgerung mit fehlverhalten im Verkehr
Beitrag von mikel am 01.08.2013 um 22:40:52
Bekomme ich ein Eintrag in dem Behördenführungszeugnis?

Oder ein Eintrag in dem normalen Führungszeugnis?

Und bekommt meine ABH von dem Verstoß mit, wenn ja von wem ?

Also, ich kann mir sicher sein das dieser Rotlichtverstoß, 200 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte keine hinderung für meine Einbürgerung ist ?

Danke für die Antworten

mikel

Titel: Re: Einbürgerung mit fehlverhalten im Verkehr
Beitrag von erne am 01.08.2013 um 23:23:11

mikel schrieb am 01.08.2013 um 22:40:52:
Rotlichtverstoß


ist keine Straftat (zumindest solange du dabei niemanden verletzt hast)


mikel schrieb am 01.08.2013 um 22:40:52:
200 Euro Bußgeld


ist keine Geldstrafe


http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm#12a

Titel: Re: Einbürgerung mit fehlverhalten im Verkehr
Beitrag von mikel am 02.08.2013 um 00:00:51
Danke erne..

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