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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Einbürgerung mit fehlverhalten im Verkehr https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1375364763 Beitrag begonnen von mikel am 01.08.2013 um 15:46:03 |
Titel: Einbürgerung mit fehlverhalten im Verkehr Beitrag von mikel am 01.08.2013 um 15:46:03
Hallo,
bin leider heute über Rot über die Ampel gefahren und wurde geblitzt. Rechne mit dem schlimmsten. Über Rot und über 1 Sekunde. Bußgeld, 200 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte. Kann es der Einbürgerung schaden ? Kommt es zur Anzeige ? |
Titel: Re: Einbürgerung mit fehlverhalten im Verkehr Beitrag von erne am 01.08.2013 um 19:18:52 mikel schrieb am 01.08.2013 um 15:46:03:
nein mikel schrieb am 01.08.2013 um 15:46:03:
sehr warhscheinlich ja (es sei denn, alle Beweise gehen verloren, das ist nahezu zu 100% unwahrscheinlich) |
Titel: Re: Einbürgerung mit fehlverhalten im Verkehr Beitrag von mikel am 01.08.2013 um 22:40:52
Bekomme ich ein Eintrag in dem Behördenführungszeugnis?
Oder ein Eintrag in dem normalen Führungszeugnis? Und bekommt meine ABH von dem Verstoß mit, wenn ja von wem ? Also, ich kann mir sicher sein das dieser Rotlichtverstoß, 200 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte keine hinderung für meine Einbürgerung ist ? Danke für die Antworten mikel |
Titel: Re: Einbürgerung mit fehlverhalten im Verkehr Beitrag von erne am 01.08.2013 um 23:23:11 mikel schrieb am 01.08.2013 um 22:40:52:
ist keine Straftat (zumindest solange du dabei niemanden verletzt hast) mikel schrieb am 01.08.2013 um 22:40:52:
ist keine Geldstrafe http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm#12a |
Titel: Re: Einbürgerung mit fehlverhalten im Verkehr Beitrag von mikel am 02.08.2013 um 00:00:51
Danke erne..
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