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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung
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Beitrag begonnen von Ausländer am 30.03.2008 um 22:21:39

Titel: Einbürgerung
Beitrag von Ausländer am 30.03.2008 um 22:21:39
hallo, habe den einbürgerungsantrag gestellt, jetzt ist  er bei der Regierung gelandet, die Sachbearbeiterin hat mir gesagt, dass ich in den nächsten ca. 3 monaten auf die Urkunde warten muss, weil die vorprüfung bereit abgeschlossen ist, Sprachtest, und alles(Bekenntnis der Freiheitlische Demokratische Grundordnung......) bereit unterschrieben. meine frage ist wenn ich jetzt getrennt von meiner frau leben würde, wird das ein problem auf meinem Antrag sein??
persölische Daten über mich:
- staatangehörischkeit:Marokko
- seit 1999 in Deutschland (Studium).
- verheiratet seit 31.10.2006.( mit EU-Bürgerin).
- Vollzeit brschäftigt 1400,- Netto.(unbefristeten Vetrag.)
-  einbürgerungsantrag : ist am 03.12.2007 bei der EBH abgegeben.
danke im voraus

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 30.03.2008 um 23:35:36

Ausländer schrieb am 30.03.2008 um 22:21:39:
meine frage ist wenn ich jetzt getrennt von meiner frau leben würde, wird das ein problem auf meinem Antrag sein??  

Da sich das Verfahren offenbar nicht nach § 9 StAG
richtet (verh. mit EU-Bürgerin, also nicht mit einer
Deutschen), ist eine Trennung auch kein Problem.

Ich frage aber mal nach dem Bundesland wegen dieser
Geschichte hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/rm_aufenthalt.htm

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 31.03.2008 um 10:00:24
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ausländer am 31.03.2008 um 12:06:32
danke Ralf für die Antwort, zu deiner Frage, der Antrag würde in Bayern gestellt, kannst du mir bitte noch sagen, welche Schritte werden jetzt gemacht solange den Antrag bei der Regierung.danke

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 01.04.2008 um 12:49:06

Ausländer schrieb am 31.03.2008 um 12:06:32:
welche Schritte werden jetzt gemacht

Denke mal, die Regierung wird den Vorgang nun
abschließend prüfen, und wenn alles klar ist die
Urkunde ausfertigen.
Also abwarten und Tee trinken.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ausländer am 03.04.2008 um 12:22:05
Hi Ralf aber auch alle zusammen, danke für die Antwort, wollte ich noch eine Frage Stellen, die Sachbearbeiterin bei der Regierung, hat mir was vom mindesten 60 Monaten Rentenversicherung wegen Altersvorsorge erwent, und muss man Privat rentenversicherung abschlissen!!! soll ich unbedingt?? hat das ein Problem?, und was können sie  mir bitte raten? danke

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ausländer am 09.04.2008 um 12:18:18
liebe leute ich warte immer noch falls jemand mir weiter helfen könnte, wegen die 60 monaten rente, damit man auf altersvorsorge ansprüch haben kann.danke

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von maki am 09.04.2008 um 13:03:05
Aus den StAR-VwV zur Ermeesenseinbürgerung nach §8 & Regeleinbürgerung nach §9:

Zitat:
8.1.1.4 Zu Nummer 4 (Unterhaltsfähigkeit)


       Der Einbürgerungsbewerber ist imstande, sich und seine Angehörigen zu
       ernähren, wenn er den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie so-
       wie etwaige gegen ihn gerichtete Unterhaltsansprüche nachhaltig und auf
       Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen, einem eigenen
       Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch gegen einen Drit-
       ten bestreiten kann, ohne auf einen Anspruch auf Unterhalt aus öffentli-


       chen Mitteln angewiesen zu sein (Unterhaltsfähigkeit). Bei verheirateten
       Einbürgerungsbewerbern ist es ausreichend, dass die Ehegatten hierzu
       gemeinsam in der Lage sind. Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine
       ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit,
       Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.

Ohne Altersvorsorge dürftest du nicht Eingebürgert werden können.

Ob das die gesetzl. mit 60 Monatsbeiträgen ist oder eine private, wo du eventuell weniger Monatsbeiträge brauchst, steht da aber nicht ;)

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 09.04.2008 um 20:33:55

maki schrieb am 09.04.2008 um 13:03:05:
Ob das die gesetzl. mit 60 Monatsbeiträgen ist oder eine private, wo du eventuell weniger Monatsbeiträge brauchst, steht da aber nicht

Natürlich steht das da nicht, weil es letzlich ja nicht
auf 60 Monatsbeiträge ankommt, sondern darauf, dass
bereits ein - wenn auch geringer - Anspruch auf eine
Altersversorgung besteht. Bei der gesetzlichen Renten-
versicherung ist dies allerdings frühestens nach 60
Monatsbeiträgen der Fall.

Siehe dazu auch hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/altersvorsorge.htm

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 11.04.2008 um 17:21:26
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Einbürgerung
Beitrag von Ausländer am 17.04.2008 um 19:00:02
hi zusammen, muss ich jetzt ünberdingt eine privat rentenversicherung abschliesse damit ich die 60 mon. erreichen kann (bis jetzt habe ich ca. 40 mon. bezahlt)? und habe ich noch eine frage:was bedeuet der Begriff, Rechtsmittelverzicht,weil ich wegen eines scheidungsverfahren gehört habe.danke im voraus

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 17.04.2008 um 22:43:00

Ausländer schrieb am 17.04.2008 um 19:00:02:
muss ich jetzt ünberdingt eine privat rentenversicherung abschliesse

Niemand muss müssen ... und nützen würde das ohnehin
erst dann erwas, wenn bereits nach wenigen Monatsbeiträgen
ein Anspruch auf eine Altersvorsorge besteht. Also ggf. bei
den diversen Versicherungen entsprechend erkundigen.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ausländer am 21.04.2008 um 12:15:11
danke Ralf, und was ist mit der 2. frage: was bedeuet der Begriff, Rechtsmittelverzicht,weil ich wegen eines scheidungsverfahren gehört habe.gruss Ausländer

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von SigSag am 21.04.2008 um 16:06:33

Ausländer schrieb am 21.04.2008 um 12:15:11:
was bedeuet der Begriff, Rechtsmittelverzicht,


Damit ist gemeint Einsprüche oder Widersprüche nicht geltend zu machen. D.h., du legts keine Rechtsmittel gegen eine Entscheidung ein und akzeptierst defakto den Sachverhalt.

SigSag

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 21.04.2008 um 17:33:06
Nicht ganz. Es ist die ausdrückliche Erklärung, keine
Rechtsmittel einlegen zu wollen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmittelverzicht

Aber das gehört ja nun wirklich nicht hier ins
Einbürgerungsforum!

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ausländer am 29.04.2008 um 12:20:55
hallo zusammen, war ich gerstern überracht als ich einen Brief von meiner Sachbearbeiterin bekommen habe, wo drauf geschrieben ist: ich habe bis jetzt nur 31 monaten Rentenbeiträge auf meinem konto, bis ich mindesten die 60 monaten abbezahle dann kann die Urkundung vielleicht gestellt werden!!bin jetzt verzweifelt, soll ich noch 2,5 Jahren arbeiten?das ist doch irre, was soll ich jetzt für nächster schritt machen.
gruss Ausländer

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von sonic am 29.04.2008 um 14:35:06

Ausländer schrieb am 29.04.2008 um 12:20:55:
soll ich noch 2,5 Jahren arbeiten?das ist doch irre


wieso ist das Irre?

anscheinend läuft deine Einbürgerung nach § 8 StAG und da ist eine Altersvorsorge nachzuweisen. Darauf hast Du Anspruch wenn Du wenigstens 60 Monatsbeiträge einzahlst. Das haben alle gemacht und Du musst es auch machen. Da kommst nicht drum herum.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von maki am 29.04.2008 um 14:42:00

Ausländer schrieb am 29.04.2008 um 12:20:55:
ich habe bis jetzt nur 31 monaten Rentenbeiträge auf meinem konto, bis ich mindesten die 60 monaten abbezahle  

Das haben wir die hier aber auch schon erklärt, deswegen überrascht mich deine Verwunderung.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Mikael321 am 29.04.2008 um 15:26:17

Ausländer schrieb am 29.04.2008 um 12:20:55:
bin jetzt verzweifelt, soll ich noch 2,5 Jahren arbeiten?
Nochmal, es geht nicht um die 60 Monate. Es geht darum, das du Anspruch auf eine Rentenzahlung hast. Und den Anspruch hast du bei der Gesetzlichen Rentenkasse nach 60 Monaten. Bist du zb. Arzt, und zahlst in die Rentenkasse der Ärzte ein, wo es einen Rentenanspruch schon nach 24 Monaten gibt, sind es 24 Monate, die nachgewiesen werden müssen. (Hatte Ralf doch schon erklärt)

Also musst du jetzt versuchen, einen Rentenanspruch zu bekommen. Bei Privaten Anbietern von Rentenversicherungen, kannst du Verträge abschließen, die eine sofortige Rente garantieren. Beispiel, du zahlst bei der Privaten Rentenversicherung die Summe X sofort ein, und sie garantieren dir dafür SOFORT eine Rente Y nach dem 60 ... 65 Lebensjahr.

Renn jetzt aber nicht gleich los, und schließe so ein Ding Kopflos ab. Bei der Art der Versicherung, kann man gutes Geld verdienen, aber auch sehr viel verlieren. Informiere dich bei verschiedenen Leuten GENAU. Und Direkt Versicherungen ( zb. [inv]Cosmos, Europa, Hannöverische Direkt[/inv]) sind eigentlich immer billiger (am ende kommt mehr raus), als die normalen Versicherungen, da keine Provisionen an Vermittler gezahlt werden.


Micha


Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von schweitzer am 29.04.2008 um 15:41:23
@ Ausländer:

Schau im Zweifel auch noch mal in diesen thread (blaues bitte anklicken!) - da ist das Thema Rente und Einbürgerung sehr ausführlich und auch viele Facetten berücksichtigend schon einmal behandelt worden.

Viel mehr an Infos werden wir Dir hier nicht liefern können ...

=schweitzer=

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ausländer am 04.05.2008 um 20:42:31
hallo zusammen,das habe ich hier im forum gelesen:

Wie ist das mit der Altersvorsorge?

Wann muss man für die Einbürgerung eine Altersvorsorge nachweisen?

Sofern bereits ein Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 StAG besteht, muss überhaupt keine Altersvorsorge nachgewiesen werden.
warum würde bei mir verlagt dass ich die 60 monaten nachzuweisen, und die fehlenden monaten kann ich von meiner Frau ersetzen.danke

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 04.05.2008 um 22:12:04

Ausländer schrieb am 04.05.2008 um 20:42:31:
warum würde bei mir verlagt dass ich die 60 monaten nachzuweisen,  

Weil in Bayern die Zeit des Studiums nicht als
gewöhnlicher Aufenthalt angesehen wird und
daher die Voraussetzungen nach § 10 nicht
als erfüllt angesehen werden. Der Antrag wird
daher nach § 8 StAG behandelt, was wiederum
den Nachweis der Altersvorsorge voraus setzt..

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ausländer am 05.05.2008 um 12:23:32
doch die haben meinen Antrag nicht nach §8 sondern nach §10 bearbeitet, sonst hätte ich nicht warte können bis die 8 Jahren ablaufen, damit ich den Atrag stellen kann!!

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von chij am 05.05.2008 um 14:25:45

Ausländer schrieb am 05.05.2008 um 12:23:32:
doch die haben meinen Antrag nicht nach §8 sondern nach §10 bearbeitet, sonst hätte ich nicht warte können bis die 8 Jahren ablaufen, damit ich den Atrag stellen kann!!


du kannst davon ausgehen, dass dein Antrag NICHT nach §10 bearbeitet wird. Bei §10 wäre der Antrag nämlich gar nicht bei der Bezirksregierung gelandet sondern wäre von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bearbeitet worden. Nur die 8-er und 9-er EB-Anträge gehen an die Regierung.


Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ausländer am 07.05.2008 um 12:27:50
hi zusammen, wenn der Fall wäre dass meinen nach § 8 und nicht §10 bearbeitet würde, wollte ich fragen warum!? weil ich Monate lang gewartet habe bis ich 8 Jahren Aufenthalt erreiche und dürfte ich den Antrag stellen, meine Frage bitte ist folgende: die wollen die Monaten wo meine Frau gearbeitet (25) hat nicht akzeptieren, sondern muss mind. 60 Monaten erbrigen,danke

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ausländer am 09.05.2008 um 12:37:05
hallo, jetzt gibts andere version von der Sachbearbeiterin: meine Frau muss min. 60 Mon. gearbeitet haben, dann wird das berücksichtigt, oder muss ich eine Lebenversicherung haben wobei ich bis jetzt min. 5000 € bezahlt haben,könnt ihr mir bitte dazu was sagen.grüss

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von chij am 09.05.2008 um 14:54:29

Ausländer schrieb am 09.05.2008 um 12:37:05:
hallo, jetzt gibts andere version von der Sachbearbeiterin: meine Frau muss min. 60 Mon. gearbeitet haben, dann wird das berücksichtigt, oder muss ich eine Lebenversicherung haben wobei ich bis jetzt min. 5000 € bezahlt haben,könnt ihr mir bitte dazu was sagen.grüss


es ist m.E. keine "neue Version", sondern lediglich ein Versuch der zuständigen Sachbearbeiterin festzustellen, ob dein LU für das Alter abgesichert ist. Da du verheiratet warst, bestünde eine solche Absicherung möglicherweise eben in der Unterhaltspflicht deiner Ex-Frau dir gegenüber, daher auch die Frage nach Rentenanspruch deiner Ex.
Was der genaue Hintergrund solcher Fragen ist, ist dir in diesem Thread von mehreren Personen sehr ausführlich erklärt worden. (Kurze Zusammenfassung: es geht nicht um 60 Monate irgendwas an sich, sondern um die Absicherung des LU im Alter, wie auch immer diese Absicherung festgestellt werden kann!)

Siehe diese Fragen der Sachbearbeiterin positiv. Immerhin versucht sie die Wege zu finden und dir aufzuzeigen, wie dein EB-Antrag erfolgreich zu Ende geführt werden kann.
Und es gibt überhaupt keinen Grund, diese latent negative Grundhaltung der Sachbearbeiterin/Behörde gegenüber einzunehmen. Die machen eben nur ihren Job und bis jetzt deutet gar nichts darauf hin, dass der Job nicht ordnungsgemäß getan wird.


Titel: Einbürgerung
Beitrag von Ausländer am 16.05.2008 um 12:07:27
hi zusammen, meine Frage jetzt ist: ich führe mit meiner Frau noch ganz normale Ehe, wenn ich mich von meiner Frau trenne, werde ich  nach der Ablauf diese 60  Monaten werde trotzdem eingeburgert? danke

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 18.05.2008 um 18:55:15

Ausländer schrieb am 16.05.2008 um 12:07:27:
wenn ich mich von meiner Frau trenne...

Da sich die Einbürgerung hier ja nicht nach § 9 StAG
richtet, kommt es auch nicht auf eine bestehende
eheliche Lebensgemeinschaft an.

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