i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Kinder zukommen lassen
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1110548494

Beitrag begonnen von Gilmore am 11.03.2005 um 14:41:33

Titel: Kinder zukommen lassen
Beitrag von Gilmore am 11.03.2005 um 14:41:33
Hi, bin gestern auf diesen Forum aufmerksam geworden und konnte es kaum erwarten, bis die Seiten zugänglich waren...
Habe die Option Suche benutzt aber leider nichts gefunden, was mein Problem betrifft....

Ich bin eine seit 3 Jahren mit einem Deutschen glücklich verheiratete Ausländerin.... in ein paar Wochen haben wir einen Termin bei dem Ausländerbehörde um meine Aufenthaltsgenehmigung zu regeln...Ich gehe davon aus, dass wir keine Probleme damit haben werden und fühle mich auch sicherer, nachdem ich die Berichte und Tipps von einigen Mitglieder des Forums gelesen habe....So weit, so gut...

Mir geht es aber um die Kinder meiner Schwester...

Die beide befinden sich noch im meinen Heimatland und gehen zur Schule (die sind 10 und 8 Jahre alt). Und wir würden die sehr gerne nach Deutschland holen, so dass sie eine Chance auf ein besseres Leben haben...Ihre Mutter ist damit einverstanden...also, praktisch steht uns nichts im Wege....wenn nicht diese ganze Behörden gäben!  ;)
Die Lebensunterhalt der Kinder können wir versichern...wie sieht es aber mit Krankenversicherung aus?
Was müssen wir tun, um das alles rechtmäßig auf der Reihe zu kriegen?

Bin ziemlich orientierunglos...habe einmal bei der Schulinformationzentrum gefragt, und die meinten, ich sollte die Kinder erstmal holen und dann könnten wir weiter reden....

Was meint ihr?

Grüße, Gilmore.

Titel: Re: Kinder zukommen lassen
Beitrag von Abu am 11.03.2005 um 16:10:49

schrieb am 11.03.2005 um 14:41:33:
Mir geht es aber um die Kinder meiner Schwester...

Die beide befinden sich noch im meinen Heimatland und gehen zur Schule (die sind 10 und 8 Jahre alt). Und wir würden die sehr gerne nach Deutschland holen, so dass sie eine Chance auf ein besseres Leben haben...Ihre Mutter ist damit einverstanden...also, praktisch steht uns nichts im Wege....wenn nicht diese ganze Behörden gäben!  ;)
Die Lebensunterhalt der Kinder können wir versichern...wie sieht es aber mit Krankenversicherung aus?
Was müssen wir tun, um das alles rechtmäßig auf der Reihe zu kriegen?


Kurz und knapp: Das ganze wird nicht funktionieren! Ein Nachzug von sogenannten "Sonstigen Familienangehöriger (d. h. in etwa: Nicht-Ehegatten, Nicht-Kinder, Nicht-Eltern) ist nur möglich, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Vgl. § 36 AufenthG ( http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#36 ) Die allgemeine "Chance auf ein besseres Leben" wird da nicht ausreichen.

Außerdem würde ich sowieso mal überlegen, ob es nicht besser wäre, wenn die Kinder in ihrem Heimatland bei ihrer Mutter bleiben und ihr für eine vernünftige Schulausbildung dort sorgt. Später könnte man ja sehen, ob evtl. ein Studium in D in Frage kommt...


Zitat:
Bin ziemlich orientierunglos...habe einmal bei der Schulinformationzentrum gefragt, und die meinten, ich sollte die Kinder erstmal holen und dann könnten wir weiter reden....

So ein Blödsinn!  [smiley=bash.gif]

Abu

Titel: Re: Kinder zukommen lassen
Beitrag von Gilmore am 11.03.2005 um 17:05:57
Kann man die Kinder nicht einfach nach Deutschland einladen?

Habe mal eine bekannte gehabt und die meinte, man hätte sie als kind eingeladen und sie ist daraufhin länger geblieben...Inzwischen hat sie schon ein deutsches Pass...

Titel: Re: Kinder zukommen lassen
Beitrag von Mick am 11.03.2005 um 17:25:36

schrieb am 11.03.2005 um 17:05:57:
Kann man die Kinder nicht einfach nach Deutschland einladen?

Habe mal eine bekannte gehabt und die meinte, man hätte sie als kind eingeladen und sie ist daraufhin länger geblieben...Inzwischen hat sie schon ein deutsches Pass...



Hi,
wer auf Dauer nach D. kommen möchte, muss das bei der
Visumsbeantragung auch so sagen. Alles andere bewegt
sich außerhalb der Legalität.
Im Aufenhaltsgesetz steht was von "Zuwanderungsbe-
grenzung". Das bedeutet, dass der Zuzug von Ausländern
auf die im Gesetz normierten Fälle beschränkt werden soll.
Das, was Ihr wollt, ist dort nicht vorgesehen, findet Euch
damit ab.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.