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Trennung Visum? (Gelesen: 1.510 mal)
immervielefragen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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10.12.2018 um 18:12:36
 
Hallo zusammen,

ich frage für einen Freund der ziemlich verzweifelt ist.

Er (Tunesier) hat letztes Jahr eine Deutsche geheiratet und ist im März nach Deutschland gekommen. Die Beziehung war von Anfang an geprägt von Drama durch seine Frau. Seine Mutter ist krank geworden und daher ist er am Samstag in die Heimat geflogen. Samstag Abend hat seine Frau ihm mehrere böse Nachrichten geschrieben und die Ehe als gescheitert erklärt. Er solle in seiner Heimat bleiben und sie wird die Ausländerbehörde über die Trennung informieren.

Seine AE geht bis Februar und er versteht die Welt nicht mehr. Sein Rückflug ist für Samstag geplant und er möchte unbedingt zurück und mit seiner Frau reden, was überhaupt los ist. Er hat Angst das er am Flughafen zurück geschickt wird, da die Ausländerbehörde seine AE widerruft.

Wie soll die Scheidung funktionieren wenn er das Land nicht mehr betreten darf.

Und er hat die Befürchtung das seine Frau von ihrer Affäre schwanger ist. Da ein in der Ehe geborenes Kind automatisch seins wäre, macht es noch komplizierter.

Er akzeptiert die Scheidung nicht, da er sie trotz allem liebt
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.12.2018 um 18:58:48
 
Normalerweise erlischt der Aufenthalt bereits mit der Trennung vom Partner. Es stellt sich nur die Frage, ob sich die ABH die Mühe machen wird den Aufenthaltstitel zu stornieren, wenn er ohnehin bereits im Februar ausläuft? Vorausgesetzt denen ist die Trennung überhaupt bekannt?

Beim Bestehen einer Schwangerschaft könnte er natürlich auch eine Verlängerung seines Aufenthaltstitel als werdender Vater eines deutschen Kindes erwirken.

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immervielefragen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.12.2018 um 19:35:12
 
Keine Ahnung ob sie das der Ausländerbehörde bereits gemeldet hat.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 10.12.2018 um 19:44:40
 
So schnell wird die AE nicht verkürzt. Dazu müsste er auch erst mal angeschrieben / angehört werden.
Mein Ex-Mann hat ein halbes Jahr nach der Scheidung die Aufforderung bekommen das Land zu verlassen (ein gutes halbes Jahr bevor seine AE abgelaufen wäre). Und über die Trennung wußte die ABH von Anfang an Bescheid.
Und wenn die AE des Tunesiers bis Februar 2019 gültig ist wird die ABH da aller Wahrscheinlichkeit nach diese einfach nicht verlängern aufgrund der Ehe und damit ist gut.
    
Und nein, die AE erlischt nicht mit der Trennung. Sie kann verkürzt werden aufgrund der Trennung. Kann, muss nicht.
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« Zuletzt geändert: 10.12.2018 um 20:00:05 von lottchen »  
 
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Saxonicus
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Antwort #4 - 10.12.2018 um 19:54:31
 
lottchen schrieb am 10.12.2018 um 19:44:40:
Und wenn die AE des Tunesiers bis Februar 2019 gültig ist wird die ABH da aller Wahrscheinlichkeit nach diese einfach nicht verlängern aufgrund der Ehe und damit ist gut.

Das glaube ich auch, weshalb sollten sie sich unnötige Arbeit machen.
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immervielefragen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 10.12.2018 um 20:13:49
 
Danke schon mal für die Infos.

Ich weiß nicht genau was seine Ehefrau bezweckt.

Sie ist jetzt angeblich schwanger von ihrem Geliebten und möchte mit ihm ein neues Leben beginnen.

Ihr Ehemann hatte allerdings auch GV mit Ihr und es könnte auch sein Kind sein.

Einen Vaterschaftstest kann er erst machen wenn das Kind auf der Welt ist, da die Ehefrau nix anderes zulassen wird. Bis zur Entbindung wird es aber Spätsommer und seine AE läuft im Februar ab.

Er fühlt sich benutzt und das sie ihn jetzt einfach und unkompliziert "entsorgen" kann

Es ist alles sehr verdreht.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 10.12.2018 um 20:25:15
 
Wenn seine AE im Februar ausläuft und er eine neue AE beantragt, muss ja seine Frau zustimmen und bescheinigen, dass die Ehe noch gelebt wird. Spätestens hier bekommt er eine Ausreiseaufforderung und muss das Land verlassen!

Selbst wenn Sie schwanger ist wird das nicht viel bringen....jedenfalls nichts im Februar!

Hat er B1? Hat er einen Job der seinen LU sichert?
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immervielefragen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 10.12.2018 um 20:29:51
 
Er ist mitten im B1 Kurs und hat einen Vollzeitjob der seinen LU sichert
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #8 - 10.12.2018 um 21:03:47
 
Dass sein LU gesichert ist nützt ihm erst etwas wenn er 3 Jahre Aufenthalt hat.
Aber ich denke schon, dass es ihm etwas nützen könnte wenn sie schwanger ist. Die Scheidung kann erst nach frühestens 12 Monaten erfolgen. Also wird das Kind definitiv in der Ehe geboren und gilt damit erst einmal als seins. Und als Vater eines deutschen Kindes kann er hier bleiben, auch wenn die Ehe zu Ende wäre. Und ob der vielleicht rechtmäßige andere mögliche Vater bzw. die Mutter für das Kind seine Vaterschaft anfechten wird weiß ja heute auch noch niemand.   

Keine Ahnung wie die ABH in so einem Fall verfährt.
Er muss vor Ablauf seiner AE ohnehin zur ABH um die Verlängerung zu beantragen. Wenn die Frau nicht bestätigt, dass die eheliche Gemeinschaft weiterhin besteht, kann die AE aufgrund der gelebten ehelichen Gemeinschaft nicht verlängert werden. Beantragt er dann eine AE als Vater eines zukünftigen deutschen Kindes und fällt in die Fiktion bis zur Geburt? Oder muss er ausreisen und beantragt ein neues Visum sobald das Kind auf der Welt ist?
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blubb


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Antwort #9 - 10.12.2018 um 23:35:13
 
immervielefragen schrieb am 10.12.2018 um 18:12:36:
Sein Rückflug ist für Samstag geplant und er möchte unbedingt zurück und mit seiner Frau reden, was überhaupt los ist.


Hallo,

exakt das sollte er machen. Er kann sowohl rechtlich als auch praktisch zurück.

Zitat:
Er hat Angst das er am Flughafen zurück geschickt wird, da die Ausländerbehörde seine AE widerruft.


Nein, die Angst muss er nicht haben. Erstens erfolgt das, falls überhaupt, nicht so schnell, und zweitens erfolgt das, falls überhaupt, erst nach vorheriger Anhörung / Bescheid.

Im Übrigen gilt hier das, was lottchen geschrieben hat.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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nixwissen
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Antwort #10 - 11.12.2018 um 01:21:43
 
Moin,

Da das Kind vorraussichtlich ehelich geboren wird, ist er rechtlich erstmal der Vater.
Dann kommt ev. in einem Jahr die Scheidung.
Dann müsste der biologische Vater (wenn es denn der Neue ist) die Vaterschaft anfechten. Oder die Mutter? Egal, das geht jedenfalls nicht von heute auf morgen.
Wenn er der Vater ist oder die Vaterschaft nicht angefochten wird:
Für einen neuerlichen Aufenthalt nach §28 wegen des Kindes muss er sich um das Kind kümmern. Der LU wäre erstmal unerheblich aber Unterhalt für das Kind durch eigenes Einkommen zu bezahlen wäre ein Pluspunkt, wenn es um das Sorgerecht oder Umgangsrecht geht. Weder zwingend notwendig noch Erfolgsgarantie sondern nur ein positiver Punkt. Für den Fall, daß die Mutter ihm Sorge-/Umgangsrecht entziehen lassen will, wogegen er sich dann wehren müsste. Da müsste sie dann aber schon starke Kaliber auffahren. Gewalt, Drogen, sowas. Wenn er einfach nur arbeitet und keinen Mist baut, geht das normalerweise nicht so eben.

Aber vielleicht redet er erstmal mit seiner Frau und versucht zu klären, was denn los ist, was sie nun wirklich vor hat.
Was will er denn? Auf biegen und brechen unbedingt in D bleiben? Auch wenn die Beziehung im Eimer ist? Will er sich um das Kind kümmern, wenn es seins ist aber beim neuen Stiefvater aufwächst?
Und Achtung: Du kennst nur seine Version und wir keine der beiden Personen. Büschn komisch klingt die Geschichte ja schon. Weitere Andeutungen erspare ich mir.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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immervielefragen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 11.12.2018 um 13:48:43
 
nixwissen schrieb am 11.12.2018 um 01:21:43:
Und Achtung: Du kennst nur seine Version und wir keine der beiden Personen. Büschn komisch klingt die Geschichte ja schon. Weitere Andeutungen erspare ich mir.


Ja, da gebe ich dir völlig recht. Wenn ich nicht seit Anfang an alles mitbekommen hätte, würde ich das auch mit anderen Augen sehen.

Er ist hier angekommen und weil Sie nicht innerhalb 4 Wochen schwanger war, schleifte sie ihn zu mehreren Ärzten und machte ihn psychisch fertig.

Ihre Biologische Uhr tickt sehr laut und mir kommt es mittlerweile vor als hätte sie nur einen Samenspender und Ernährer gebraucht.

Ich hatte ihm in meiner Arbeit einen Job besorgt und er macht ihn sehr gut. Zuverlässig und der Chef ist begeistert. Seine Frau ruft allerdings ständig an und wehe er geht nicht sofort ans Handy. Selbst mein Chef hat schon mit Ihr gesprochen das es so nicht geht und er arbeiten muss. Sie kommt auch öfter einfach vorbei, "kontrolliert" ob er wirklich in der Arbeit ist.

Sie verlangte das er zusätzlich noch nen Minijob annimmt, da die Schule und Führerschein kostet und sie sein Leben sicher nicht finanziert.

Er geht Vollzeit arbeiten, besucht 4 Tage die Woche noch abends die Schule, macht den Führerschein und soll den Haushalt übernehmen. Darf am Wochenende nur mit Ihr was unternehmen und darf sonst nicht raus.

Sie musste vor 5 Monaten Ihren Führerschein abgeben und bestand drauf das er sofort den Führerschein macht, weil sie weiterhin mobil sein möchte

Sie war auch absolut dagegen das er nach Hause fliegt um seine Mutter zu besuchen.

Er will nicht auf Biegen und brechen hier bleiben. Aber wenn es wirklich sein Kind ist, will er auch sein Kind "aufwachsen" sehen.

Er geht mittlerweile echt auf dem Zahnfleisch. Er hatte immer die Hoffnung, das wenn sie schwanger wird, beruhigt sie sich und sie könnten normal Leben.

Ich habe ihm bereits vor Monaten gesagt, das eine Ehe mit dieser Frau keinen Sinn hat, da sie wirklich nicht ganz richtig tickt. Er liebt sie und meinte nur, das sie das schon hinkriegen und es Zeit braucht um sich einzuspielen.









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