Aras schrieb am 15.10.2018 um 10:48:25:Und diese neue Ledigkeitsbescheinigung soll dann am Besten auch nochmals geprüft werden?
Die hatte das Kammergericht interessanterweise einfach so akzeptiert, die Geburtsurkunde ebenfalls. Nur die Ausländerbehörde hat die Prüfung der Geburtsurkunde angeordnet.
Aras schrieb am 15.10.2018 um 10:48:25:Vielleicht solltest du einfach in Südafrika heiraten
Das hatten wir ursprünglich geplant und saßen schon mit allen nötigen Dokumenten beim Department of Home Affairs in Südafrika, aber die 'wollen' uns auch nicht. Erst hieß es, dass alles klar geht, dann wurden unsere Unterlagen verschlampt, dann hieß es sein und mein Aufenthaltsstatus wären nicht kompatibel miteinander...usw.
Aras schrieb am 12.10.2018 um 18:53:18:Ich will ja nicht die Stimmung trüben, aber ich glaube nicht dass es möglich ist, die Befreiung so einfach zu verlängern. Die Befreiung ist nur 6 Monate gültig. Danach braucht man eine neue Befreiung.
Hiermit hattest Du auch Recht. Verlängerung geht nicht, wir müssen dann also alles neu beantragen. Das Standesamt sagte auch, dass es voraussichtlich unproblematisch laufen wird beim 2. Anlauf, aber die Kosten doch voll zu tragen sind. Da kann man wohl nichts machen.
Allerdings meint die Botschaft in Südafrika nun, dass sie die erneute Anmeldung zur Eheschließung eventuell nicht im laufenden Visumsantrag berücksichtigen können - und wir das Visum dann erneut beantragen müssen. Da werde ich langsam echt wahnsinnig...
Naja, dennoch vielen Dank für Eure Einschätzungen!