Da steht geschrieben:
Erlischt mit Studienende an einer staatlich anerkannten Hochschule ohne Hochschulabschluss.
Also kann es nicht das erfolgreiche Studium gemeint sein, da ein erfolgreiches Studium auch einen Hochschulabschluss beinhaltet.
Man kann natürlich streiten was Studienende bedeutet. Ich lege das so aus, dass es jede Art von Studienbeendigung erfassen soll. Ein Abbruch eines Studiums liegt vor, wenn der Studierende das Studium mit Wissen und Wollen beendet. Dann fielen aber Zwangsexmatrikulationen wegen unzureichender Leistungen oder aufgrund endgültigem Verlust des Prüfungsanspruchs weil eine Klausur zwei oder dreimal nicht bestanden wurde nicht unter dem Studienabbruch, da ja da der Studierende nicht das Studium abbrechen will sondern die Hochschule das Studium zwangsweise beendet.
Natürlich kannst du auch sagen, dass das Studienende noch nicht eingetreten sei, da du noch formal eingeschrieben bist. Aber dann stellt sich die Frage warum dann die Ausländerbehörde dann nicht den Fachbegriff der Exmatrikulation verwendet hat? Eben weil es nicht auf den formalen Status ankommen sollte sondern auch tatsächliche Beendigungen erfassen sollte obwohl man noch formal Student ist.
Fakt ist, dass du bei einem Studiengangwechsel definitiv dein Studium beendest, wenn es nicht schon seit langer Zeit so ist. D.h. wenn du WS 2018 wechselst und dann nach paar Monaten zur
ABH gehst um die
AE zu ändern, dann fragt man dich wieso du seit dem Wechsel dich illegal in Deutschland aufhältst.
Sry Aber ich musste Grad auch heftigst lachen, weil du schriebst, dass dann ein Studium "erfolgreich beginnst". Was soll denn ein erfolgreicher Beginn sein? Dass du geschafft hast dich einzuschreiben?
NeNe.
Und vom Working Holiday Visa , ein auf max. genau 1 Jahr befristeter Aufenthaltstitel, gehe ich von aus, dass diese dir keinen Vorteil bringen, da § 30 Abs. 1 S. 1 Nr 3 e)
AufenthG den Familiennachzug verhindert.
Und falls sie studiert ist eben § 30 Abs. 1 S. 1 Nr
3 d) einschlägig.
Du gehst eben leer aus.