Saxonicus schrieb am 03.11.2017 um 15:32:59:Die Ausbürgerung (aus der bosnischen Staatsangehörigkeit) kann nur mit einem gültigen Pass erfolgen, deshalb muss sie sich zunächst einen solchen besorgen.
Und eine Identitätskarte bzw. ein offizielles Schreiben über den Nichtbesitz einer Solchen. Den Pass kann man zumindest offiziel auch durch eine Nichtbesitzbescheinigung ersetzen.
Laniakeaner schrieb am 03.11.2017 um 15:23:51:Wenn ja, was käme da auf sie zu, wenn sie sich darauf einließe? Wie lange kann das alles dauern? Sie wollte jetzt nach ihrem Abi ins Ausland, bevor sie im nächsten Wintersemester mit dem Studium beginnt. Die Aussicht, dass das wohl schwierig werden könnte, hat wohl für die Verzweiflung gesorgt.
Falls die BiH Staatsangehörigkeit besteht scheint es für eine Ausbürgerung Usus zu sein, dass man einen bosnischen Anwalt vor Ort da mit beauftragt. Da gibt es sogar welche die mit deutschsprachigen Webseiten auf ihren Service aufmerksam machen. Scheint deutlich leichter, schneller und unkomplizierter zu sein als den Antrag über eine
AV, selbst oder andere Bevollmächtigte zu stellen.
Was Aras geschrieben hat ist aber das Entscheidende hier. Ob man BiH Staatsbürger ist wird man sicher wohl nur von den lokalen Behörden erfahren können. Staatsangehörigkeitsregister werden von den Gemeinden geführt. Da erfährt man auch, ob man registriert wurde (etwa bei Nichtgeburt in BiH), als Staatsbürger geführt wird etc. Falls man nicht selber dort lebt/gelebt hat, zählt die Gemeinde des Geburtsort des bosnischen Elternteils. Die Register gibt es übrigens nur auf Gemeinde- und nicht auf Kantons-, FBiH- oder RS- Ebene. Wenn die Schwester da nicht registriert wurde und so dann weder eine Positiv- noch eine Negativbescheinigung (aufgrund eines fehlenden zentralen Registers) über den Bestand der BiH Staatsbürgerschaft ausgestellt werden kann besteht sie wohl nicht.
In wie weit die Abwesenheit aus Deutschland Auswirkungen auf eine Einbürgerung hätte können dir sicherlich hier andere sagen.
Weiterführende Informationen:
http://www.sarajewo.diplo.de/contentblob/1450650/Daten/6362802/Merkblatt_StA_BIH...Man findet schnell auch noch mehr, wie etwa die bereits erwähnten Anwaltseiten und andere Informationswebseiten. Aber erstmal prüfen, ob die BiH Staatsangehörigkeit überhaupt besteht.