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An- und Abmeldung im Mutterstaat? (Gelesen: 3.187 mal)
Themen Beschreibung: An- und Abmeldung im Mutterstaat?
Laniakeaner
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03.11.2017 um 15:23:51
 
Guten Tag, Info4Alien-Mitglieder,
ich hätte da ein paar Fragen. Meine kleine Schwester (18) kam gestern verzweifelt vom Rathaus zurück. Der Grund ist folgender: sie wollte die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Im Rathaus hieß es, sie müsse sich im Land unserer Mutter, Bosnien-Herzegowina, anmelden und wieder abmelden, bevor sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen kann, da sie das Recht habe, die bosnische Staatsangehörigkeit. zu beantragen (?)(wenn ichs richtig verstanden habe).

Bisher hat sie die italienische Staatsangehörigkeit (Vater Italiener, Mutter hat die bosnische wie auch die ital. Staatsangehörigkeit.). Meine Schwester ist wie ich in Deutschland geboren, aufgewachsen und zur Schule gegangen. Wäre sie ein Jahr jünger, hätte sie wohl bereits die deutsche Staatangehörigkeit. Komischerweise hat es bei mir 2010 ohne derartige Probleme geklappt, die dt. Staatsangehörigkeit zu beantragen und ich habe sie auch bekommen.

So, meine Fragen:
Hat das seitens des Rathauses überhaupt seine Richtigkeit?
Wenn ja, was käme da auf sie zu, wenn sie sich darauf einließe? Wie lange kann das alles dauern? Sie wollte jetzt nach ihrem Abi ins Ausland, bevor sie im nächsten Wintersemester mit dem Studium beginnt. Die Aussicht, dass das wohl schwierig werden könnte, hat wohl für die Verzweiflung gesorgt.
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Saxonicus
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Antwort #1 - 03.11.2017 um 15:32:59
 
Mit einer bosnischen Mutter und einem italienischen Vater ist sie Doppelstaaterin. Wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten will, muss sie sich aus der bosnischen ausbürgern lassen. Die italienische Staatsangehörigkeit darf sie behalten, weil für EU-Bürger die Dopppelstaatigkeit zweier EU-Staatsangehörigkeiten erlaubt ist.

Die Ausbürgerung (aus der bosnischen Staatsangehörigkeit)  kann nur mit einem gültigen Pass erfolgen, deshalb muss sie sich zunächst einen solchen besorgen.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.11.2017 um 15:53:24
 
@Saxonicus
Du hast das Thema verfehlt.

Die Frage ist ob überhaupt jemals die bosnische Staatsangehörigkeit erworben wurde, wenn man außerhalb Bosniens geboren wurde.

Nehme ich die englische Übersetzung von hier:
http://www.refworld.org/docid/3ae6b4d828.html

Zitat:
Section 4.

A child shall acquire RB-H citizenship if:

(1)its parents are both citizens of the Republic at the time of its birth;

(2)one of its parent is a citizen of the Republic at the time of birth and the child was born in the territory of the Republic;

(3)one of its parents is a citizen of the Republic at the moment of birth, the other parent not having citizenship, and the child was born abroad.

A child born of a foreign citizen or of a person without citizenship shall acquire citizenship of the Republic by origin if it has been fully adopted by citizens of the Republic in accordance with the regulations of international law.

Section 5.

A child born abroad, one of whose parents was a citizen of the Republic at the time of its birth, shall acquire RB-H citizenship by origin when such child is registered as a citizen of the Republic by a competent body in the Republic or abroad until the age of twenty-three years or if he has been residing in the Republic for a long period of time for educational purposes.

A child born abroad, one of whose parents was a citizen of the Republic at the time of birth, shall acquire RB-H citizenship even when not fulfilling one of the conditions mentioned in paragraph 1 of this Section, if he would, otherwise, be left without citizenship.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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fab87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.11.2017 um 17:05:56
 
Saxonicus schrieb am 03.11.2017 um 15:32:59:
Die Ausbürgerung (aus der bosnischen Staatsangehörigkeit)  kann nur mit einem gültigen Pass erfolgen, deshalb muss sie sich zunächst einen solchen besorgen.


Und eine Identitätskarte bzw. ein offizielles Schreiben über den Nichtbesitz einer Solchen. Den Pass kann man zumindest offiziel auch durch eine Nichtbesitzbescheinigung ersetzen.

Laniakeaner schrieb am 03.11.2017 um 15:23:51:
Wenn ja, was käme da auf sie zu, wenn sie sich darauf einließe? Wie lange kann das alles dauern? Sie wollte jetzt nach ihrem Abi ins Ausland, bevor sie im nächsten Wintersemester mit dem Studium beginnt. Die Aussicht, dass das wohl schwierig werden könnte, hat wohl für die Verzweiflung gesorgt.


Falls die BiH Staatsangehörigkeit besteht scheint es für eine Ausbürgerung Usus zu sein, dass man einen bosnischen Anwalt vor Ort da mit beauftragt. Da gibt es sogar welche die mit deutschsprachigen Webseiten auf ihren Service aufmerksam machen. Scheint deutlich leichter, schneller und unkomplizierter zu sein als den Antrag über eine AV, selbst oder andere Bevollmächtigte zu stellen.

Was Aras geschrieben hat ist aber das Entscheidende hier. Ob man BiH Staatsbürger ist wird man sicher wohl nur von den lokalen Behörden erfahren können. Staatsangehörigkeitsregister werden von den Gemeinden geführt. Da erfährt man auch, ob man registriert wurde (etwa bei Nichtgeburt in BiH), als Staatsbürger geführt wird etc. Falls man nicht selber dort lebt/gelebt hat, zählt die Gemeinde des Geburtsort des bosnischen Elternteils. Die Register gibt es übrigens nur auf Gemeinde- und nicht auf Kantons-, FBiH- oder RS- Ebene. Wenn die Schwester da nicht registriert wurde und so dann weder eine Positiv- noch eine Negativbescheinigung (aufgrund eines fehlenden zentralen Registers) über den Bestand der BiH Staatsbürgerschaft ausgestellt werden kann besteht sie wohl nicht.

In wie weit die Abwesenheit aus Deutschland Auswirkungen auf eine Einbürgerung hätte können dir sicherlich hier andere sagen.

Weiterführende Informationen: http://www.sarajewo.diplo.de/contentblob/1450650/Daten/6362802/Merkblatt_StA_BIH...

Man findet schnell auch noch mehr, wie etwa die bereits erwähnten Anwaltseiten und andere Informationswebseiten. Aber erstmal prüfen, ob die BiH Staatsangehörigkeit überhaupt besteht.
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HeFi
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Antwort #4 - 03.11.2017 um 22:27:40
 
Aras schrieb am 03.11.2017 um 15:53:24:
Die Frage ist ob überhaupt jemals die bosnische Staatsangehörigkeit erworben wurde, wenn man außerhalb Bosniens geboren wurde.

RICHTIG, DAS ^^^ ist die entscheidende Frage, denn bei der Konstellation:

1 Elternteil bosnisch bzw. BiH-StA
1 Elternteil ausländisch (hier intalienisch) und
Geburt im Ausland (Deutschland)

hat das Kind mMn nur dann die BiH-StA von Geburt an, wenn die Auslands-Geburt bis zum 23 Lebensjahr bei den BiH-Behörden registriert wurde.

BiH StAG Art. 6 Nr.4
STA Bosnien BIH-PDF      http://www.oss.ba/dokumenti/Zakon_o_drzavljnstvu_BIH.pdf
Zitat:
4. rođeno u inostranstvu, a čiji je jedan roditelj bio državljanin BiH u vrijeme djetetovog rođenja, pod uslovom da do
vremena kada napuni 23 godine:
- bude registrovano u svrhu evidentiranja BiH državljana kod kompetentnih vlasti u BiH u zemlji ili inostranstvu;


STA Bosnien Gesetz engl. 1999 PDF
https://advokat-prnjavorac.com/legislation/Law-on-citizenship-of-Bosnia-and-Herz
egovina.pdf      
Zitat:
4. who was born abroad and one of whose parents was a BiH citizen at the time of
the child's birth, provided that by the time he or she attains the age of 23;
- he or she has been registered for the purpose of being entered in BiH citizens
register with the competent BiH authority at home or abroad ...

Zum Nachweis kann/sollte sie einen Antrag auf Feststellung (nicht Einbürgerung, Nicht Registrierung) der BiH-StA bei den BiH-Behörden stellen.
Deutsche EBH akzeptieren oft (aber nicht immer) eine sog. Negativbescheinigung der BiH-Behörden.
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« Zuletzt geändert: 03.11.2017 um 22:43:17 von HeFi »  
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Antwort #5 - 04.11.2017 um 01:56:40
 
HeFi schrieb am 03.11.2017 um 22:27:40:
Zum Nachweis kann/sollte sie einen Antrag auf Feststellung (nicht Einbürgerung, Nicht Registrierung) der BiH-StA bei den BiH-Behörden stellen.


Nicht-Registrieurng ist schon etwas zwiefelhaft. I kann ja zu jeder Gemeinde dort gehen und mir eine Bescheinigung holden, das ich dort nicht registriert bin.

Entweder eine Negativ-Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit oder eben eine Ausbürgerungsurkunde. Eines von beiden wird sie wohl beibringen müssen.

Ob man einen Anwalt einschaltet muss man selber entscheiden. Meist kennen die seriösen Anwälte aber die Kniffe um das ein oder andere zu besorgen.
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Antwort #6 - 04.11.2017 um 12:35:57
 
www.advokat-prnjavorac.com/legislation/Law-on-citizenship-of-Bosnia-and-Herzegov...
ES geht hier um die Feststellung der BiH-StA gem.
Chapter VI
Evidence of BiH Citizenship
Article 34 + Article 35 ff
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Antwort #7 - 06.11.2017 um 14:45:47
 
Guten Tag,
ich habe nochmals nachgefragt. Meine Schwester hat KEINE BiH Staatsangehörigkeit. Dass sie nicht eingetragen ist in
BiH, wurde ihr von dort nochmals bescheinigt. Dennoch beharrt das Rathaus in ihrer Position. Was sollen wir tun?
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Antwort #8 - 06.11.2017 um 15:08:17
 
Liegt denn bereits ein schriftlicher Antrag vor oder sind das nur Beratungsgespräche?
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Antwort #9 - 06.11.2017 um 16:47:42
 
Hallo,
nein, ein schriftlicher Antrag liegt momentan nicht vor. Es sind lediglich Gespräche.
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Antwort #10 - 06.11.2017 um 17:04:00
 
Ja, dann.. Antrag stellen
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Antwort #11 - 06.11.2017 um 19:21:35
 
Laniakeaner schrieb am 06.11.2017 um 14:45:47:
ich habe nochmals nachgefragt. Meine Schwester hat KEINE BiH Staatsangehörigkeit.

soso, die Antwort ^^^ ging aber verdächtig schnell, um belastbar zu sein.

Wen + was hast Du WO nachgefragt ?
Wenn Du bzw. sie keinen schriftlichen Bescheid des MUP hast, ist die Antwort im Zweifelsfalle nichts wert.
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Antwort #12 - 25.11.2017 um 01:27:06
 
HeFi schrieb am 06.11.2017 um 19:21:35:
soso, die Antwort ^^^ ging aber verdächtig schnell, um belastbar zu sein.

Wen + was hast Du WO nachgefragt ?
Wenn Du bzw. sie keinen schriftlichen Bescheid des MUP hast, ist die Antwort im Zweifelsfalle nichts wert.

Also, meine Mutter war mit meiner Schwester zuvor schon mal in Bosnien und hat dvon dort ein offizielles Schreiben bekommen, dass meine Schwester KEINE BiH Staaatsangehörigkeit hat. Die waren im Konsulat, denk ich mal.
Wie dem auch sei, wir gehen jetzt das ganze bürokratische Prozedere durch. Ich bedanke mich für die Hilfe.
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