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Wartezeiten für Visum ? Familienzusammenführung China (Gelesen: 1.370 mal)
Jochen Brauer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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16.10.2017 um 10:52:44
 
Hallo liebes Forum,

folgender kurzer Sachverhalt:

Hochzeit mitte August in Hongkong mit einer Festland Chinesin.

Ende August hatte Sie ein Interview in der dt. Botschaft in Guangzhou.

Nun sitzen wir auf heissen Kohlen und warten wann und wie es weitergeht.  Hatte die ABH hin bei mir in Niedersachsen angeschrieben....keine Antwort.

Hat jemand eine Idee wie die Botschaft mit der ABH kommuniziert bzw. den Antrag bearbeitet und wie lange das in der Regel dauert ?

Dann wäre noch die Frage ob es sinnvoll wäre bei der ABH erneut telefonisch nachzufragen um etwas Druck zu machen Zwinkernd

Danke Euch schon mal im vorraus.
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Eins
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Beiträge: 293

Eins, Zimbabwe
Eins
Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.10.2017 um 11:08:47
 
Die Unterlagen werden nach dem Visaantrag in der Botschaft per Post über das Bundesverwaltungsamt Köln zu der Ausländerbehörde geschickt. Diese prüft den Fall, lädt Dich bei Bedarf ein und gibt eine Rückmeldung in elektronischer Form an die Botschaft. Diese entscheidet und gibt Feedback an den Antragsteller.

Das ganze kann 6 Wochen dauern, kann auch 6 Monate dauern. Schwer zu sagen, hängt von der Personaldichte, der Anzahl an Anträgen und Saison ab.

Ja, ihr solltet regelmäßig bei den Behörden nach dem Stand fragen wenn ihr das Ziel schnellstmöglich erreichen möchtet. Die anderen "Experten" werden Dir in einigen Stunden wieder schreiben, das dies kontraproduktiv ist und die armen Angestellten so oder so schon schwer überlastet sind und durch Deine Rückfragen noch weniger praktisch ausüben können, aber das solltest Du nicht so ernst nehmen. Als Antragsteller oder Vertreter des Antragstellers hast Du natürlich das Recht, Dich über den Stand der Dinge zu informieren.

Druck durch Eskalation bei den Führungskräften solltest Du erst ab ca. 3 Monaten Verfahrensdauer ausüben, vorher ist alles noch "im Rahmen".

Aber allein die Tatsache das Dir auf eine Anfrage nicht geantwortet wurde würde ich zum Anlass nehmen, entsprechend bei Verantwortlichen nachzufragen ob dies das Standardvorgehen im Kundengeschäft ist, das Anfragen nicht beantwortet werden. Für mich persönlich nicht akzeptabel und zeigt ungefähr das Gegenteil von dem, was der Staat als "Willkommenskultur" und ähnlichem umschreibt.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 16.10.2017 um 11:15:23
 
Eins schrieb am 16.10.2017 um 11:08:47:
Ja, ihr solltet regelmäßig bei den Behörden nach dem Stand fragen wenn ihr das Ziel erreichen schnellstmöglich erreichen möchtet. Die anderen "Experten" werden Dir in einigen Stunden wieder schreiben, das dies kontraproduktiv ist und die armen Angestellten so oder so schon schwer überlastet sind, aber das solltest Du nicht so ernst nehmen. Als Antragsteller oder Vertreter des Antragstellers hast Du natürlich das Recht, Dich über den Stand der Dinge zu informieren

....und genau so ist es. In der Zeit wo man Telefonanfragen beantworten muss, kommt man nicht zum Arbeiten und somit verlängert es logischerweise die Wartezeiten. Auch wenn Du das das anscheinend nicht begreifen willst.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Eins
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Beiträge: 293

Eins, Zimbabwe
Eins
Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.10.2017 um 11:35:09
 
praktische Beispiele aus den letzten 6 Monaten von mir:

... durch meine telefonische Rückfrage direkt beim Sachbearbeiter konnte die Wartezeit auf eine Verpflichtungserklärung von ca. 6 Wochen auf 2 Tage reduziert werden (Juni 2017, August 2017)

... durch meine telefonische Rückfrage direkt beim Sachbearbeiter konnte die Wartezeit auf die Verlängerung der Fiktionsbescheinigung von "minimum 6 Wochen" (Zitat "Hotline" der ABH) auf eine Woche reduziert werden (September 2017)

... durch meine telefonische Rückfrage beim Sachbearbeiter konnte die Wartezeit von 3-6 Wochen (telefonische Auskunft der "Hotline") auf 4 Tage reduziert werden.

PS: Die telefonische Hotlinenummer (die nach außen hin kommuniziert und als Kontaktadresse angegeben wird) der ABH ist konsequent zu 100% (nicht 99%) von 08:00 - 16:10 Uhr besetzt. Davor und danach ist diese frei, es geht keiner dran. Schriftliche (nachweisbare) Protokolle der Anrufe in kurzen Intervallen über mehrere Wochen liegen vor.

Wenn Du nun die Angestellten in Schutz nehmen möchtest und auf die Prozesse vertraust ist es Deine Entscheidung. Aber okay, ich verstehe es einfach nicht  Laut lachend
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Jochen Brauer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 16.10.2017 um 11:48:18
 
Eins schrieb am 16.10.2017 um 11:35:09:
... durch meine telefonische Rückfrage direkt beim Sachbearbeiter konnte die Wartezeit auf eine Verpflichtungserklärung von ca. 6 Wochen auf 2 Tage reduziert werden 



Du meinst bei der ABH oder in Köln ? Ich denke ABH Zwinkernd


Das Ihr Euch hier streitet hilf mir jetzt auch nicht weiter Zwinkernd

Ja sie sollte spätestens Mitte Dezember hier aufschlagen können.....netter Nebenefekt: Steuerrückzahlung durch Hochzeit Zwinkernd

Geht aber nur wenn ich sie noch dieses Jahr hier melde beim Einwohnermeldeamt Zwinkernd

Danke Euch erst mal......werde jetzt noch bis Ende Oktober warten dann mal vorsichtig, respektvoll und ohne Druck versuchen bei der ABH nachzufragen........
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Petersburger
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Antwort #5 - 16.10.2017 um 11:48:56
 
Das mag dort funktionieren, wo bei der Terminplanung Pufferzeiten eingeplant werden. Die können dann auch mal auf Zuruf vergeben werden.


Ich habe auch schon in Fällen, wo ich den Leuten helfen wollte, einfach meine Pausen wegfallen lassen oder etwas länger gearbeitet.

Aber darauf hat niemand Anspruch.
Und sobald weder Pufferzeiten noch Pausen "zu vergeben" sind, ist jeder Versuch, außer der Reihe dranzukommen ein Egoismus-Vorstoß:
Ich will schneller - die gerade an der Reihe sind können warten.



Und um das auch zu sagen:
Es ist meine eigene, bittere Erfahrung, dass solche Bereitschaft sofort ausgenutzt wird. Daher mache ich Ausnahmen vom Üblichen nur noch dort, wo ich dem nächsten begründen kann, warum ich sie bei ihm nicht mache.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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reinhard
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Antwort #6 - 16.10.2017 um 12:25:29
 
Jochen Brauer schrieb am 16.10.2017 um 11:48:18:
Danke Euch erst mal......werde jetzt noch bis Ende Oktober warten dann mal vorsichtig, respektvoll und ohne Druck versuchen bei der ABH nachzufragen........


Nachfragen am besten per Mail, dann hält man niemanden vom Arbeiten ab.

Anrufen bedeutet immer eine Verzögerung, und meistens auch keine verbindliche Antwort: Es antwortet "irgendwer", der gerade die Arbeit unterbrechen kann, und hinterher kannst Du Dich auf nichts berufen.
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