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Familienzusammenführung/Schwiegermutter (Gelesen: 10.102 mal)
Aras
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Antwort #15 - 07.09.2017 um 12:29:24
 
Familienangehörige von erwerbstätigen Unionsbürgern unterliegen regelmäßig der Krankenversicherungspflicht aus § 5 I 13 SGB V. Gemäß § 5 XI S. 2 SGB V sind diese nicht von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen. Auch gilt für diese Personen nicht die Altersgrenze von 55 Jahren aus § 6 IIIa S. 1, S. 3 SGB V. Eine "Zuwanderung" in die sozialen Sicherungssysteme ist somit nicht, verboten oder gar unerwünscht sondern ausdrücklich aus Gründen des Diskriminierungsverbotes erlaubt, Art. 18 AEUV, Art. 24 I S. 2 RL 2004/38/EG.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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TOX82
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Antwort #16 - 07.09.2017 um 13:15:45
 
kann  meine Mutter auch in Familienversichrung ( von mir oder meine Ehefrau )  angenommen werden bis Sie arbeiten geht ?

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Antwort #17 - 07.09.2017 um 13:42:36
 
TOX82 schrieb am 07.09.2017 um 13:15:45:
kannmeine Mutter auch in Familienversichrung ( von mir oder meine Ehefrau )angenommen werden bis Sie arbeiten geht ?



Hallo,

nein, kann sie nicht.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Antwort #18 - 07.09.2017 um 13:44:03
 
Nein. Siehe § 10 SGB V. Pflichtversicherung in der GKV würde aber glaub auch nur 180 € /Monat bedeuten.
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Antwort #19 - 07.09.2017 um 14:39:38
 
TOX82 schrieb am 07.09.2017 um 13:15:45:
kannmeine Mutter auch in Familienversichrung ( von mir oder meine Ehefrau )angenommen werden 

In die Familienversicherung kommen nur Ehepartner und minderjährige Kinder. Das entspricht dem ausländerrechtlichen  Familienbegriff in Deutschland.
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Antwort #20 - 07.09.2017 um 14:45:45
 
Nein, Auch volljähriger Kinder die sich noch in Schule / Ausbildung / Studium befinden sind unter gewissen Voraussetzungen familienversichert. Auch Kinder von familienversicherten Kindern, also Enkelkinder.

Kinder die z.b. aufgrund Behinderung dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, sogar ohne Altersgrenze.


Die eigenen Eltern kann man aber nicht familienversichern.
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Saxonicus
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Antwort #21 - 07.09.2017 um 15:05:55
 
okatomy schrieb am 07.09.2017 um 14:45:45:
Nein, Auch volljähriger Kinder die sich noch in Schule / Ausbildung / Studium befinden sind unter gewissen Voraussetzungen familienversichert. Auch Kinder von familienversicherten Kindern, also Enkelkinder.Kinder die z.b. aufgrund Behinderung dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, sogar ohne Altersgrenze.

Derartige Sonder- oder Ausnahmeregeln sind mir nicht völlig unbekannt, spielte aber im hier diskutierten Fall überhaupt keine Rolle. Ich sprach vom Regelfall und das hast Du ja auch bestätigt.

Eltern können (in Deutschland) nicht familienversichert werden.
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Aras
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Antwort #22 - 07.09.2017 um 15:14:29
 
Lest einfach § 10 SGB V...
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Antwort #23 - 07.09.2017 um 15:24:15
 
TOX82 schrieb am 07.09.2017 um 12:25:15:
habe eine Frage:

Incomming Reiserversicherung hat jemanden erfahrung damit bzw. ob  ABH dieses Versichreung  akzeptiert  für FZF ?

Lies mal Freizügigkeitsgesetz §5a Absatz 2 nach was vorzulegen ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__5a.html
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Antwort #24 - 07.09.2017 um 15:56:00
 
Ich habe gelesen , steht aber nichts über Krankenversicherung.
Müssen wir überhaupt bei Antragstellung bei ABH Krankenvesicherungsnachweis vorlegen?

LG
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Antwort #25 - 07.09.2017 um 16:26:44
 
Nein. Muss man eben nicht. Nur die Unterhaltsgewährung, die Gehaltsnachweise und die Geburtsurkunde von dem Sohn...

Das habe ich dir schon vor 3 Tagen geschrieben.

Aras schrieb am 04.09.2017 um 11:23:36:
Also die regelmäßige Unterhaltsgewährung, ihren Unterhaltsbedarf und die Familienzugehörigkeit nachweisen.

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Antwort #26 - 07.09.2017 um 17:13:38
 
Ok-OK Aras , ich habe das nicht so richtig verstanden weil andere Forummitglieder haben über Private Krankenversicherung für 800euro geschrieben und das har mich etwas irritiert.

Letzte Frage:

was dient als Nachweis für Unterhaltsgewährung ?  Wir haben das Geld immer im Cash über Busfahrer in der Ukraine geschickt Quitungen sind vorhanden  6-7 Stk. oder dierekt meine Mutter zu hand,  meine Mutter kommt jeder 3 Monate zu uns für 90Tage  ( 90 Tage und der Ukraine dann wieder 90Tage bei uns)  seit letzen 5 Jahren.
Danke im voraus.

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Antwort #27 - 07.09.2017 um 17:38:23
 
Da ich nicht was schreiben kann, was in die Vergangenheit zurückwirkt (Zu Dokumentationszwecken besser per Bank-Überweisung statt irgendwie ominös per Busfahrer oder bar auf die Hand), kann ich nur empfehlen, dass ihr die Nachweise die ihr habt vorlegt. Und da es ja wohl so ist, dass ihr das Geld eurer Mutter teilweise Bar gegeben habt, werdet ihr diese Zahlungen wahrscheinlich am Ende des Aufenthaltes eurer Mutter vom Konto abgehoben haben und es ihr ja dann bar gegeben haben. Wenn es dem so ist dann Kontoauszüge + Reisepass mit Ein- und Ausreisestempel.
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Antwort #28 - 09.09.2017 um 13:24:53
 
Zitat:
was dient als Nachweis für Unterhaltsgewährung ?  Wir haben das Geld immer im Cash über Busfahrer in der Ukraine geschickt Quitungen sind vorhanden  6-7 Stk. oder dierekt meine Mutter zu hand,  meine Mutter kommt jeder 3 Monate zu uns für 90Tage  ( 90 Tage und der Ukraine dann wieder 90Tage bei uns)  seit letzen 5 Jahren.


So wie ich das sehe, wird man die regelmäßige Unterhaltsgewährung damit nicht nachweisen können.
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Antwort #29 - 09.09.2017 um 14:04:25
 
So wie du das siehst ist völlig unerheblich.
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