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Adresse auf dem elektronischen Aufenthaltstitel (Gelesen: 2.208 mal)
NeedHelp
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Adresse auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
16.08.2017 um 13:20:31
 
Hallo zusammen,

meine Frau und ich sind (innerhalb des Bundeslandes) umgezogen, haben uns regulär angemeldet, aber das Einwohnermeldeamt konnte bzw. wollte nicht die Adresse auf dem eAT ändern und wir wurden auf die ABH verwiesen. Dann sagt aber die ABH, dass bis die Ausländerakte nicht da ist, sie nichts machen können.

Was passiert denn jetzt? Kann die alte Adresse auf dem eAT belassen werden? Bekommen wir keine Probleme bei der Grenzkontrolle am Flughafen? Wir können ja sonst die Meldebescheinigung mitnehmen und gut ist.
In wie weit sind wir überhaupt verpflichtet an dieser Adressänderungen überhaupt mitzuwirken? Wir haben uns in den letzten 3 Jahren 2 mal umgemeldet und das Einwohnermeldeamt hat immer schön die neue Adresse aufgeklebt.

Die ABH liegt aber am anderen Ende vom Landkreis und überhaupt nicht auf dem Arbeitsweg, für die ganzen Ummeldungen (Wohnung, Versicherungen, Auto) haben wir uns ohnehin freigenommen. Da meine Frau die NE hat und wir in spätestens 2 Jahren die Einbürgerung angehen wollen, sind wir auf die ABH nicht mehr angewiesen.
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.08.2017 um 14:08:09
 
Das wird von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehandhabt, wie du jetzt weißt. Wir müssen hier auch wegen sowas zur ABH.

Der Meldepflicht seit Ihr Nachgekommen, die ABH wird automatisch über den Umzug informeirt und die Ausländerakte geht jetzt auf reisen. Würde einfach in 4 Wochen nochmal anfragen.

Solange die Meldebescheinigung mitführen ist sicher eine gute Idee.
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.08.2017 um 15:16:01
 
NeedHelp schrieb am 16.08.2017 um 13:20:31:
haben uns regulär angemeldet,


Dann nehmt doch die Meldebescheinigung mit, falls ihr jetzt nach dem Umzug auch ins Ausland mit Grenzkontrollen fliegen wollt.
Die MB könnt ihr solange mit dem eAT mitführen, bis eure Akte bei der neuen ABH angekommen ist. Das wird nicht Monate dauern.
Für den Aufkleber müsst ihr diese Reise ans andere Ende  wohl oder übel auf euch nehmen.

Hier bei uns macht den neuen Adressaufkleber auch nur die ABH. Und sogar nur mit Terminvergabe, die lädt also erst ein, wenn die Akte auch da ist.
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NeedHelp
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.08.2017 um 15:45:56
 
KaGe schrieb am 16.08.2017 um 15:16:01:
Für den Aufkleber müsst ihr diese Reise ans andere Ende  wohl oder übel auf euch nehmen.



Da würde mich aber die Rechtsgrundlage interessieren und was passiert wenn man dem nicht Folge leistet.
Und wer bezahlt uns dann den Urlaubstag? Die Urlaubstage meiner Frau sind für dieses Jahr schon verbraucht. Öffnungszeiten der ABH sind für berufstätige Menschen nicht machbar.
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Aras
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Antwort #4 - 16.08.2017 um 15:56:48
 
Einfach erstmal nix machen und schauen was passiert. Vielleicht ist es ja ganz sinnvoll das ganze schön schleifen zu lassen. Wenn Terminvorschläge kommen dann diese wegen Erwerbstätigkeit absagen bis der Landkreisamt förmlich zur Vorsprache einlädt. Dann fragen wer den Einkommensverlust ausgleicht. Am Ende denen vorschlagen, dass diese auf Kosten des Staates ihren Außendienst (Ordnungsamt) vorbei schicken, damit die den Aufkleber auf die NE draufkleben.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KaGe
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Antwort #5 - 16.08.2017 um 16:33:50
 
NeedHelp schrieb am 16.08.2017 um 13:20:31:
Für die ganzen Ummeldungen (Wohnung, Versicherungen, Auto) haben wir uns ohnehin freigenommen.

Tja, dafür kenne ich auch keine Rechtsgrundlage. Gibt wohl auch keine, trotzdem habt ihr das erledigt und nicht nur einmal. Sondern bei beiden Umzügen.
Die Kreise organisieren das offensichtlich nun mal so, tut mir leid. Und schuld ist auch niemand, dass ihr am anderen der Welt des LK wohnt.

Wie macht ihr das dann später mit der Einbürgerung? Die zuständige Behörde wird sicher nicht  in euerm Eck ihr Büro haben.
Was passiert, wenn ihr wegen des neuen *Pickerls* nicht zur ABH fahrt, weiß ich nicht. Ihr habt ja jetzt noch die MB.

NeedHelp schrieb am 16.08.2017 um 15:45:56:
Die Urlaubstage meiner Frau sind für dieses Jahr schon verbraucht

Und ohne Resturlaubstage mit dem Flieger?

SCNR

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NeedHelp
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 17.08.2017 um 09:57:13
 
Für die Einbürgerungen ist das Regierungspräsidium zuständig und das sind gerade mal 10 Minuten Straßenbahnfahrt.

Ich würde es verstehen, wenn es um eine Erteilung bzw. Verlängerung der AE gehen würde, okay. Aber wenn manche unfähig sind, so eine Kleinigkeit mal schnell zu erledigen, sehe ich es einfach nicht ein, sorry. Bei den Öffnungszeiten dieser ABH schon gar nicht.

P.S. Der Urlaub war übrigens schon im Februar gebucht.
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Aras
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Antwort #7 - 17.08.2017 um 13:31:35
 
Ich möchte folgendes anmerken:

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass es grundsätzlich keinen Sonderurlaub für Behördengänge gibt. Der Staat kann also im Gegenzug auch nicht sagen, dass man zur Meldebehörde antanzen muss, wenn man dadurch Einkommenseinbußen hat. Darum regelt der Staat es auch so, dass bei wichtigen Behörden es auch Tage geben soll bei denen die Öffnungszeit von 7:30 Uhr beginnt und an manchen Tagen bis 18 Uhr endet...

Der einzige "Behördengang" den ich jetzt kenne bei dem man Sonderurlaub kriegt ist die Eheschließung. Natürlich argumentieren die Gerichte damit, dass es mit der Feierlichkeit der Eheschließung unvereinbar ist etc.. Aber ich begründe das jetzt auch einfach mal mit der Höchstpersönlichkeit der Eheschließung.

Und ist zum Anbringen des Aufklebers eine höchstpersönliche Vorsprache nötig? Eigentlich nicht. Theoretisch sollte es möglich sein, die NE einem Kumpel mit zu geben, der sowieso zu dem Amt geht. Die machen den Aufkleber drauf und der Kumpel bringt es mit. (Man sollte aber sowas vorher mit der ABH besprechen)
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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