Hallo zusammen,
meine Frau und ich sind (innerhalb des Bundeslandes) umgezogen, haben uns regulär angemeldet, aber das Einwohnermeldeamt konnte bzw. wollte nicht die Adresse auf dem
eAT ändern und wir wurden auf die
ABH verwiesen. Dann sagt aber die
ABH, dass bis die Ausländerakte nicht da ist, sie nichts machen können.
Was passiert denn jetzt? Kann die alte Adresse auf dem
eAT belassen werden? Bekommen wir keine Probleme bei der Grenzkontrolle am Flughafen? Wir können ja sonst die Meldebescheinigung mitnehmen und gut ist.
In wie weit sind wir überhaupt verpflichtet an dieser Adressänderungen überhaupt mitzuwirken? Wir haben uns in den letzten 3 Jahren 2 mal umgemeldet und das Einwohnermeldeamt hat immer schön die neue Adresse aufgeklebt.
Die
ABH liegt aber am anderen Ende vom Landkreis und überhaupt nicht auf dem Arbeitsweg, für die ganzen Ummeldungen (Wohnung, Versicherungen, Auto) haben wir uns ohnehin freigenommen. Da meine Frau die
NE hat und wir in spätestens 2 Jahren die Einbürgerung angehen wollen, sind wir auf die
ABH nicht mehr angewiesen.