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Deutscher Staatsangehöriger unwissentlich auch Bosnische Angehörigkeit? (Gelesen: 2.146 mal)
DanielDefoe
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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12.08.2017 um 03:22:37
 
Hallo ich bin der Daniel aus Bayern.

Mein Vater ist deutscher und meine Mutter stammt aus Ex-Jugoslavien, Sarajevo.

Ich bin in Sarajevo geboren, kurz nach meiner Geburt, sind meine Eltern, die dort gearbeitet haben, wieder nach Deutschland zurück.

Durch meinen Vater habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit, besitze den deutschen Personalausweis, Reisepass und habe dazu von 1994 (Da war ich 16 Jahre alt) eine Urkunde Bundesrepiblik Deutschland / Staatsangehörigkeitsausweis, wo drauf steht das ich deutscher Staatsangehöriger bin. Dieser Ausweis war gültig bis 1999.
Laut dem Rathaus musste ich diesen Staatsangehörigkeitsausweis aber nicht verlängern. Falls ich es mal benötigen sollte, könnte ich diesen wieder beantragen und erhalten.

Ich habe hier in Bayern meinen Wehrdienst geleistet.

Da ich nächstes Jahr heiraten möchte, habe ich mich zusammen mit meiner Freundin vorab erkundingt, was wir alles benötigen. Man teilte mir mit, dass ich eine aktuelle und wenn möglich internationale Geburtsurkude aus Sarajevo / Bosnien benötige.
Mein Original von 1978 das noch von Ex-Jugoslavien stammt, welches ich auch in deutscher Übersetzung habe, würde nicht ausreichen, da man immer eine aktuelle Geburtsurkunde benötigt. Warum ist das so? Kann mir das evtl. jemand erklären? Ist eine Geburtsurkunde nicht ein Leben lang gültig?

Ein Bekannter von meiner Mutter der in Sarajevo wohnt, hat mir freundlicherweise eine neue Geburtsurkunde von der Stadt Sarajevo besorgt, dies ging sogar ohne Vollmacht.

Nun steht aber dort bei "Drzavjanstvo" was übersetzt Statsangehörigkeit bedeutet, das ich bosnischer Staatsbürger bin!
Die Behörden haben den Bekannten meiner Mutter mitgeteilt das ich die bosnische Staatsangehörigeit besitze weil ich dort in Sarajevo geboren bin und meine Mutter von dort stammt. Von der deutschen Staatsbürgerschaft steht nichts dabei obwohl mein Vater mit deutschen Namen bei der Geburtsurkunde eingetragen ist ...
Jetzt bin ich total überrascht das ich laut der bosnischen Geburtsurkunde die bosnische Staatsangehörigkeit besitze!

Falls ich durch meine Mutter automatisch die bosnische Staatsangehörikeit bekommen habe, müsste man mich doch irgendwie infornieren, oder? Mit Ex-Jugosalvien hatte ich nichts zu tun, spreche die Sprache nicht und war dort auch nie im Urlaub noch habe ich jemals Post aus Bosnien erhalten ...

Muss ich jetzt irgendwas unternehmen? Falls ich mal Kinder habe, bekommen diese dann auch die deutsche und bosnische Staatsangehörigkeit? Meine Frau dann auch, wenn wir dann heiraten? Bekomme ich daduch Problme und kann nicht heiraten?

Muss ich mir nun Sorgen machen oder es einfach so belassen wie es ist, da ich hier in Deutschland lebe und alle gültigen Dokummente und die deutsche Staatsangehörigkeit besitze.

Kann ich überhaupt rein rechtlich die deutsche und bosnische Staatsangehörigkeit gleichzeitig haben? Von der bosnischen wusste ich bis heute nichts! Geht die bosnische nicht automatisch verloren da ich eh immer die deutsche Staatsangehörigkeit hatte?

Ich denke das nach dem Krieg in Ex-Jugoslavien noch viel Kaos bei den Behörden herrscht und die evtl. einen Fehler gemacht haben.
Oder ist das "Absicht" weil die dann Geld verdienen können weil ich mich dann dort ausbürgen lassen muss?

Muss ich mich dort überhaupt ausbürgern lassen? Welche Möglichkeiten gibt es für mich als deutscher Staatsangehöriger?
Kann man auch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren dadurch? Ich bin gerade total verunsichert!

Für Infos und Hilfe wäre ich Euch sehr, sehr dankbar!!! Smiley

Schöne Grüße aus Bayern!

Daniel





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okatomy
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.08.2017 um 07:47:56
 
Ist alles nicht so kompliziert wie du vielleicht denkst!

Es gibt 3 Möglichkeiten eine Staatsangehörigkeit zu erwerben:

1) Einbürgerung
2) Abstammungsprinzip ( Ein Elternteil besitzt zum Zeitpunkt der Geburt diese Staatsangehörigkeit)
3) Geburtsortprinzip ( Jemand wurde im Territorium eines bestimmten Staates geboren, der dieses Prinzip anwendet, z.b. USA)


Für dich in Frage kommen also Variante 2 und/oder Variante 3.

Variante 2 ist mit Abstand das üblichste, dass man per Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten seiner Eltern vererbt bekommt.

Um das abschließend zu klären müsstest du dich in das Staatsangehörigkeitsrecht von Ex-Jugoslawien zum Zeitpunkt deiner Geburt und auch das von Bosnien einlesen. Oder du wendest dich mit dieser Frage an die bosnische Botschaft. Oder jemand hier weiß per Zufall die Antwort bzgl. bosnischem/jugoslawischem Recht. Ich weiß Sie leider nicht.

Also IMHO dürftest du mit recht großer Wahrscheinlichkeit eine bosnische Staatsangehörigkeit haben da deine Mutter die bzw. den Vorgänger davon zum Zeitpunkt deiner Geburt offenbar hatte und du dort geboren wurdest!

Möchstest du diese nicht haben wendest du dich auch an die bosnische Botschaft und lässt dich ausbürgern.

Die Deutsche Staatsangehörigkeit ist dir aber sicher per Abstammungsprinzip, vor deutschen Behörden gilst du stets als Deutscher, vor Bosnischen Behörden als Bosnier.

Deine Frau bekommt durch Heirat nicht deine Staatsangehörigkeiten, nur durch Einbürgerung.
Deine Kinder würden aber, sofern du auch bosnischer Staatsbürger bist, diese ggf. per Abstammungsprinzip wieder vererbt bekommen, Dazu wäre es aber erforderlich das bosnische Staatsabgehörigkeitsrecht zu kennen um das zu beurteilen.
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Petersburger
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Antwort #2 - 12.08.2017 um 11:04:47
 
Ein bisschen muss ich die vorige Antwort, die sonst im Wesentlichen korrekt ist, relativieren.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die bosnischen StAng vorliegt, ist nicht "recht groß", aber sie existiert natürlich.
Es ist bei den "Zerfallsprodukten" von größeren Staaten viel üblicher, auf den Wohnsitz zum Zerfalsszeitpunkt abzustellen als auf den Geburtsort.

Aber wirklich klären kann das nur jemand, der das bosnische StAG kennt...
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Antwort #3 - 12.08.2017 um 11:31:27
 
DanielDefoe schrieb am 12.08.2017 um 03:22:37:
Mein Original von 1978 das noch von Ex-Jugoslavien stammt, welches ich auch in deutscher Übersetzung habe, würde nicht ausreichen, da man immer eine aktuelle Geburtsurkunde benötigt. Warum ist das so? Kann mir das evtl. jemand erklären? Ist eine Geburtsurkunde nicht ein Leben lang gültig?

Grundsätzlich ja. Dass man eine aktuelle benötigen würde ist eigentlich Quatsch.

Ich persönlich finde das ganze jetzt nicht so schlimm. Ich würde erstmal mit der deutschen Staatsangehörigkeitsstelle (Einbürgerungsbehörde) sprechen und denen mitteilen, dass wohl eine bosnische Staatsangehörigkeit aufgrund von Geburtserwerb womöglich vorliegt.

Für das Standesamt ist das ganze aber egal, weil für dich das deutsche Personalstatut gilt und du ledig bist.Kannst also imho ruhig die Geburtsurkunde vorlegen.
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fab87
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Antwort #4 - 12.08.2017 um 15:57:14
 
Petersburger schrieb am 12.08.2017 um 11:04:47:
Ei
Es ist bei den "Zerfallsprodukten" von größeren Staaten viel üblicher, auf den Wohnsitz zum Zerfalsszeitpunkt abzustellen als auf den Geburtsort.

Aber wirklich klären kann das nur jemand, der das bosnische StAG kennt...


Im Fall der Sowjetunion stimmt das sicherlich, in Nachfolgestaaten Jugoslawiens ist das eher unüblich. Gerade wohl, weil man die Staatsbürgerschaftsgesetze als Mittel zum nation building und ethnic engineering verwenden wollte. Bis auf in Ansätzen Slowenien (wo die "Slowenizität auch eine Rolle spielte) war richtete es sich meist nach der Republikstaatsangehörigkeit mit in Einzelfällen anderen Vergabekriterien. Etwa Kroatien, dass Staatsbürgerschaft auch an Kroatien die nie Republiksangehörige waren (etwa in BiH) verlieh.

Die Folge ist, dass Mehrfachstaatsangehörigkeiten teils recht häufig sind und in wenigen Fällen auch Staatenlosigkeit (etwa manche Serben und Bosniaken in Slowenien). Staatenlosigkeit kommt meines Wissens aber deutlich seltener vor als in der ehemaligen Sowjetunio.

In Bosnien richtet es sich i.d.R. nach der Republiksstaatsangehörigkeit. Das ist auch in Bosnien so. Die BiH Staatsangehörigkeit wird durch Abstammung von einem Elternteil mit bosnischer Bürgerschaft erworben, wenn die Geburt auf dem Territoriums Bosniens erfolgte.  Es wird sich da mit explizit auch auf die Zeit vor der Staatsgründung bezogen. RS bzw. FBiH Entitätsangehörigkeit mag auch noch eine Rolle spielen, ob die BiH Staatsangehörigkeit besteht; kann ich jetzt nicht beurteilen. Wenn die Entitätsangehörigkeit aber verloren gegangen ist, erlischt auch die des Gesamtstaates. Da die FBiH dich scheinbar als Staatsangehöriger führt sollte das hier aber vmtl. nicht der Fall sein. Hier das Gesetz noch:https://www.ecoi.net/file_upload/1226_1471601612_bih-law-citizenship-1997-am2013...

und auf BKS (habe verglichen, die engl. Übersetzung passt):http://www.paragraf.ba/propisi-republike-srpske/bih/zakon_o_drzavljanstvu_bosne_...

Ich würde also sagen, dass du BiH Bürger bist.
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