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Namensänderung nach Heirat (Gelesen: 788 mal)
Vonor82
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.06.2017 um 17:38:28
 
Hi,

da ich mich eben erst angemeldet habe, kurz ein paar Infos zu mir.
Ich bin deutscher, 35 Jahre alt und mit einer Armenierin verlobt.

Und genau das bringt mich auch schon zu meinen Fragen.
Wir werden in Armenien heiraten.

Meine Verlobte lernt gerade deutsch und bereitet sich auf die A1 Prüfung vor.
Sie war heute beim Sprachzentrum, welches die Prüfung abnimmt und hat dort erfahren, dass die Deutsche Botschaft ihr Sprachzertifikat nicht anerkennen wird. Der Grund hierfür liegt darin, dass Sie den Test vor unserer Hochzeit machen wird und demzufolge ihr Geburtsname auf dem Zertifikat stehen wird, nach der Hochzeit wird sie aber meinen Namen annehmen.

Stimmt diese Aussage, oder ist das Blödsinn?

Bei den zuständigen Behörden (Ministry of Justice) hat sie erfahren, dass die Ausstellung eines neuen Passes wohl nach ca. einem Monat nach der Hochzeit möglich wäre.

Heißt das jetzt, dass sie nach der Hochzeit einen Monat warten muss um dann den neuen Pass mit meinem Namen zu erhalten und DANN erst bei der Botschaft ihr Einreisevisum beantragen kann? Oder könnten wir direkt nach der standesamtlichen Trauung zur Botschaft gehen und ihr Einreisevisum beantragen?

Könnte sie alternativ ihren Namen auch erst ändern, wenn sie bereits in Deutschland ist? Oder gibt es dabei dann irgendwelche Probleme mit der Ausländerbehörde und/oder der armenischen Botschaft?

Vielen Dank schon mal. Es werden sicherlich noch weitere Fragen auftauchen, die ich nicht durch Google beantworten kann.
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Aras
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Beiträge: 3.774

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.06.2017 um 17:46:47
 
Imho Blödsinn. Wenn sie den Namen nach der Eheschließung annimmt, dann wird das ja in der Eheurkunde oder auf einer separaten Namensänderungsurkunde verzeichnet. Damit kann sie nachweisen,dass das auch ihr Zertifikat ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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