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Deutsche Staatsbürgerschaft für Kind im Ausland (Gelesen: 1.569 mal)
RaEm
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23.05.2017 um 17:13:35
 
Guten Abend zusammen. Ich hötte eine Frage.
Meine Freundin (deutsche Staatsbürgerin) lebt seit 10 Jahren in Kairo zusammen mit einem Ägypter in Kairo.

Sie sind nicht 'international' verheiratet und haben 2 Kinder. 8 und 9 Jahre. Also nach dem 01.01.2000 geboren.

Da sie in Ägypten nicht verheiratet sind, gibt es bisher keine Geburtsurkenden und somit auch kein Dokumenr für die Veantragung eines dtsch. Ausweisdokumentes.

Sie haben vor dem ägypt. Familiengericht geklagt und bekommen nun ägypt. Geburtsurkunden.

Aber ab 01.01.2000 muss laut Auswärtigem Amt binnen eines Jahres die dtsch. Staatsbürgerschaft beantragt werden. Das war ja ohne Geburtsurkunden nicht möglich.

Staatenlos sind die Kinder durch den ägypt. Vater ebenfalls nicht.

Nun zur Frage. Kann man noch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen und falls ja, wie.

Die Botschaft verweist nur auf die Homepage. Da gibt es aber nur Infos für die sofortige Beantragung.

Danke fürs lesen und eventuelle Antworten.
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Aras
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Antwort #1 - 23.05.2017 um 17:16:55
 
Ist die Mutter im Ausland oder in Deutschland geboren?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 23.05.2017 um 18:21:38
 
In Deutschland.
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Antwort #3 - 23.05.2017 um 18:27:54
 
Dann lies doch bitte § 4 StaG durch. Wenn die Mutter im Ausland nach dem 1.1.2000 geboren wäre, hätte sie die Kinder registrieren müssen. Also die Kinder sind deutsch.
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Antwort #4 - 23.05.2017 um 18:44:35
 
Auch nach Nr. 2 in rot aus dem beigefügten Bild?
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Antwort #5 - 23.05.2017 um 18:45:35
 
Aras schrieb am 23.05.2017 um 18:27:54:
Dann lies doch bitte § 4 StaG durch. Wenn die Mutter im Ausland nach dem 1.1.2000 geboren wäre, hätte sie die Kinder registrieren müssen. Also die Kinder sind deutsch.


Da hast du recht. -wer lesen kann ist klar im Vorteil. ^^
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Aras
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Antwort #6 - 23.05.2017 um 18:46:36
 
Da fehlt ein "und". Also wenn die Bedingungen 1 und 2 zutreffen erwirbt das Kind keine deutsche Staatsangehörigkeit.
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Antwort #7 - 23.05.2017 um 18:53:04
 
Ach so. Danke. Dann kann sie nun ganz 'normal' das Prozedere gem. der Homepage der Botschaft in Kairo durchlaufen.

Vielen Dank Aras.  Smiley
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