Hallo zusammen,
ich bitte um Ihr Verständnis, falls meine Frage zu lang sein sollte. Ich möchte nur dass Sie den Sachverhalt verstehen.
Ich habe ein Problem. Ich bin verheiratet und habe ein Kind. Meine Frau macht eine Ausbildung und bekommt Ausbildungsvergütung ( 700€ netto ).
Ich habe in Oktober 2016, einen Masterstudiengang angefangen und bekomme seitdem Bafög (780€ netto ) und 300€ von meinem Minijob. Davor habe ich mehr als zwei Jahre in Vollzeit gearbeitet und zwischen 1,500€ und 1,800€ netto verdient. Und kurz vor Studienbeginn habe ich die Arbeit aufgehört.
Letztes Jahr im Oktober habe ich einen Einbürgerungsantrag gestellt und dieser wurde nach zwei Monaten abgelehnt.
Begründung:
Bei Bezug von Ausbildungsförderung ist allerdings eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob für die Zukunft der Lebensunterhalt aus eigenen Kräften sichergestellt werden kann. Ihr Studium in Deutschland haben Sie erst aufgenommen. Daher kann momentan keine positive Prognose getroffen werden, dass Sie in Zukunft Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten können. Ihre Ehefrau befindet sich in Ausbildung seit 2015. Ob sie im Anschluss an die Ausbildung eine Arbeitsstelle findet, die es ihr ermöglicht, ein ausreichendes Einkommen für die gesamte Familie zu erwirtschaften, ist ebenfalls noch nicht sicher. Zudem müsste auch eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs-oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter nachgewiesen werden. Eine Einbürgerung gem. § 9
STAG kommt daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht.
Hat die
EBH Recht?
Aufgrund dessen habe ich einen Rechtsanwalt genommen. Und dieser hat mir bestätigt, dass bei mir die Voraussetzungen vorliegen und daher Anspruch eingereicht. Seit 3 Monaten hat die
EBH noch nicht reagiert.
Ist das Okay wenn der Rechtsanwalt noch einmal die
EBH anmahnt oder soll er direkt die Klage einreichen?
Für jeden Rat bin ich dankbar.