Nomos_SH schrieb am 13.04.2017 um 10:11:04:1. Anerkannter Flüchtling plant
FZF. Familie befindet sich ohne gültige Dokumente in Eritrea und Sudan. Kind bei Großeltern in Eritrea. Mann im Sudan.
Um eine
FZF durchzusetzen, muß sie innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Bescheides vom
BAMF bei der örtlichen
ABH eine Anzeige nach § 29 Abs.2 Satz 1
AufenthG schicken und sich diese bestätigen lassen.
Das Kind in Eritrea benötigt einen gültigen Paß. Dieser wird aber nicht ausgestellt. Es sei denn, sie bezahlt die 2% "Steuer" an die eritreische Regierung seit Abwesenheit aus dem Land. Das wären dann ca 1000 € pro Jahr Abwesenheit. Außerdem muß sie der Regierung eine Entschuldigung für ihre Flucht geben. Es ist nicht auszuschließen, dass ihre Eltern außerdem in Haft genommen werden.
Die deutsche Botschaft (und andere Behörden) akzeptieren keinerlei eritreische Urkunden. Ich vermute, sie hat nur eine kirchliche Urkunde über die Eheschließung (wie fast alle). Sie braucht aber eine standesamtliche Urkunde, um nachzuweisen, dass es ihr Ehemann ist. Falls sie diese hat, muß sie in deutsch übersetzt werden.
Außerdem braucht der Ehemann eine Registriernr. des Flüchtlingscamps und muß auch dort leben. Darauf achten, ob diese noch gültig ist, denn sie sind meist befristet.
Im online System der dt. Botschaft in Khartoum muß ein Termin für einen "Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums" gestellt und etliche Formulare ausgefüllt werden. Termine dauern ca 1 Jahr.
Neuerdings will die Botschaft im Sudan auch einen eritreischen Paß sehen.
Ich bin seit 2015 dabei,
FZF für Eritreer zu realisieren. Aufgrund der vielen Hürden scheint es mir unmöglich.
Bei Kindern kommt noch dazu, dass ein DNA Test verlangt wird.