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Obdachlos Aufenthaltstitel (Gelesen: 5.315 mal)
Walddoo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.04.2017 um 19:35:25
 
Hallo ich habe den eAT. Werde bald obdachlos sein, was wird passierten mit meiner Karte? Dort hinten steht ja die aktuelle Adresse drauf, aber bei obdachlos was dann?

Was muss ich bei dem Einwohnermeldeamt mit bringen? Wie läuft der gesamte Prozess ab?

Was ist mit der Ausländerbehörde?

Wie kriege mit Reisepass hin, wenn ich alle 10 Jahre es verlängern muss? Falls immer noch obdachlos wäre.
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DerGraf
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 01.04.2017 um 21:49:30
 
Was für ein Aufenthaltsrecht hast du? Also Rechtsgrundlage

Du musst dich auf jeden Fall "ohne festen Wohnsitz" melden
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grisu1000
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Antwort #2 - 01.04.2017 um 23:12:18
 
Walddoo schrieb am 01.04.2017 um 19:35:25:
ie kriege mit Reisepass hin, wenn ich alle 10 Jahre es verlängern muss? Falls immer noch obdachlos wäre


Wird dir das Konsulat deines Heimatlandes beantworten können.
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KaGe
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Antwort #3 - 02.04.2017 um 12:45:47
 
Walddoo schrieb am 01.04.2017 um 19:35:25:
Werde bald obdachlos sein

Kannst du erklären, warum du obdachlos werden wirst?
Wer hat dir das gesagt oder geschrieben?
Wo und wie wohnst du jetzt?
Seit wann hast du den eAT und wie lange kannst du  zunächst in D bleiben?
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Walddoo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.04.2017 um 14:19:06
 
DerGraf schrieb am 01.04.2017 um 21:49:30:
Was für ein Aufenthaltsrecht hast du? Also Rechtsgrundlage

Du musst dich auf jeden Fall "ohne festen Wohnsitz" melden

KaGe schrieb am 02.04.2017 um 12:45:47:
Kannst du erklären, warum du obdachlos werden wirst?
Wer hat dir das gesagt oder geschrieben?
Wo und wie wohnst du jetzt?
Seit wann hast du den eAT und wie lange kannst du  zunächst in D bleiben?

Ich kann die Wohnung nicht mehr bezahlen. Finde auch aktuell keine neue Wohnung. Bin schon sehr lange im Rückstand, wurde jetzt gekündigt. Würde erstmal obdachlos sein. Jobcenter Leistungen beantragen möchte ich nicht. Ich habe extrem schlechte Erfahrungen mit denen.

Niederlassungserlaubnis
§ 35
Reisepass und auf dem Niederlassungserlaubnis steht bis zum xx.02.2022
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Walddoo
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Antwort #5 - 02.04.2017 um 14:19:29
 
grisu1000 schrieb am 01.04.2017 um 23:12:18:
Wird dir das Konsulat deines Heimatlandes beantworten können.

Ok danke für die Info.
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Antwort #6 - 02.04.2017 um 14:53:58
 
Walddoo schrieb am 02.04.2017 um 14:19:06:
Jobcenter Leistungen beantragen möchte ich nicht. Ich habe extrem schlechte Erfahrungen mit denen.

Niemand muß Leistungen vom JC nehmen.
Dann wirst du aber außer den Mietrückständen auch noch die Zwangsräumung erleben und irgendwann bezahlen müssen.
Und jede Kommune hat eine zuständige Stelle für Wohnungslose.
Jede Kommune hat auch Obdachlosenunterkünfte.
Wenn du damit bessere Erfahrungen als mit dem JC machen kannst, warum nicht?

Lohn aus Arbeit ? Nicht oder zu wenig?
Das mit der Dauer des Passes hat noch lange Zeit.
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Walddoo
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Antwort #7 - 02.04.2017 um 18:24:23
 
KaGe schrieb am 02.04.2017 um 14:53:58:
Niemand muß Leistungen vom JC nehmen.
Dann wirst du aber außer den Mietrückständen auch noch die Zwangsräumung erleben und irgendwann bezahlen müssen.
Und jede Kommune hat eine zuständige Stelle für Wohnungslose.
Jede Kommune hat auch Obdachlosenunterkünfte.
Wenn du damit bessere Erfahrungen als mit dem JC machen kannst, warum nicht?

Lohn aus Arbeit ? Nicht oder zu wenig?
Das mit der Dauer des Passes hat noch lange Zeit.

ich werde einfach bei meiner schwester schlafen.
Wird die Einwohnermeldeamt meine Adresse an diese Unterkünfte anmelden oder steht im system keine Adresse?

was ist mit der karte, was steht dann hinten auf der eAT drauf? welchr Adresse wird dort stehen? geht das überhaupt als Ausländer?

Lohn reicht nicht mehr aus um es zu bezahlen, der Lohn ist knapp über den minijob gehalt. Früher hatte ich noch weitere Jobs jetzt ist dieser übrig geblieben. ALG 1 könnte ich machen sind aber nicht viel und keine Lust auf Stress mit der Agentur für Arbeit. Was die von einen verlangen ist mir zu unlogisch.
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KaGe
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Antwort #8 - 02.04.2017 um 18:50:18
 
Walddoo schrieb am 02.04.2017 um 18:24:23:
ich werde einfach bei meiner schwester schlafen. 

Ja, wenn das geht...
Aber es geht nicht darum,dort nur zu schlafen. Du brauchst eine Meldeadresse. Die steht dann im System.
Du solltest also deine Schwester fragen, ob du auch dort wohnen kannst. Wenn die einen Vermieter hat, der das erlaubt, dann kannst du dich beim Amt mit dieser Adresse anmelden.
Auch der ABH musst du diese neue Adresse mitteilen.
Ja, hinten drauf auf den eAT kommt dann ein Aufkleber mit der neuen Adresse. Ja, auch Ausländer können umziehen. Warum nicht?

Hmm, was verlangt die Agentur Unlogisches?

§ 35, ich denke, ich weiß, warum du nicht zum Jobcenter oder Agentur f Arbeit gehst.
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Walddoo
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Antwort #9 - 02.04.2017 um 19:30:09
 
@KaGe
Wenn der Vermieter nicht erlaubt, was dann?
Welche Meldeadresse kriege für die Karte, kann man überhaupt ohne Meldeadresse legal wohnen mit dieser Karte?

Du kannst Gedanken lesen? Durchgedreht Bitte klär mich auf, wieso ich mit dem Jobcenter oder Agentur für Arbeit die Leistungen nicht beziehen möchte?
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KaGe
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Antwort #10 - 02.04.2017 um 20:06:09
 
Dann wirst du dort bei deiner Schwester nicht wohnen können.
Aber frag doch deine Schwester erstmal. Die soll ihren Vermieter fragen.
Vielleicht geht es auch ohne Probleme.

Wenn du ohne gültige Meldeadresse auf deinem eAT erwischt wirst, kriegst du noch mehr Probleme.
Es geht auch mit der Adresse der Obdachlosenunterkunft. Das wäre dann deine Meldeadresse.

Erkläre du mir doch, warum du schlechte Erfahrungen mit dem JC gemacht hast und warum dir die Agentur unlogisch vorkommt.
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Walddoo
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Antwort #11 - 03.04.2017 um 17:29:37
 
@KaGe
Einen/keinen festen Wohnsitz und eine/keine Meldeadresse dasselbe oder sind 2 verschiedene Sachen?

Ich habe gefragt der Vermieter von der Schwester möchte nicht.

Aber habe dann den bisherigen Vermieter gefragt. Ich kann den Briefkasten für 50€ pro Monat mieten. Dann bleibt die bisherige Meldeadresse hier. Ich kann trotzdem bei meiner Schwester übernachten.
Der Vermieter meinte auch, so würde auch im Obdachlosenunterkunft sein, nur gibt es bei Obdachlosenunterkünfte manchmal Bedigungen man muss schon öfters dort sein, sonst wird man nicht aufgenommen. Außerdem falls man dort schläft hat man mit sehr vielen zutun da kann schonmal nach Alkohol, Schweiß stinken. Es ist auch nicht auszuschließen, das Streit und Gewalt öfters passierem kann z.b in den Wintermonaten ist Risiko höher als sonst.

So sagte er. Was soll ich machen?
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Antwort #12 - 03.04.2017 um 18:15:35
 
Walddoo schrieb am 03.04.2017 um 17:29:37:
Was soll ich machen?


Am einfachsten wäre es, wenn Du Dir Arbeit suchst, die Mietschulden bezahlst und dann für die Miete einen Dauerauftrag einrichtest.
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grisu1000
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Antwort #13 - 04.04.2017 um 02:22:22
 
Walddoo schrieb am 03.04.2017 um 17:29:37:
Aber habe dann den bisherigen Vermieter gefragt. Ich kann den Briefkasten für 50€ pro Monat mieten. Dann bleibt die bisherige Meldeadresse hier.


Nein, das verstößt gegen §19 Abs 6 BMG. Du hast dann eine Postanschrift aber keine Meldeadresse und müsstest dich trotzdem abmelden.

Auf der eAT wird dann eben stehen: "Ohne feste Wohnung", wie das auch auf den Personalausweis der Obdachlosen steht und eben dann auch bei dir im Melderegister.

Walddoo schrieb am 03.04.2017 um 17:29:37:
ber habe dann den bisherigen Vermieter gefragt. Ich kann den Briefkasten für 50€ pro Monat mieten. Dann bleibt die bisherige Meldeadresse hier


Ein Postfach kostet ab 20 Euro jährlich. Ist vielleicht der bessere Weg, wenn man nicht soviel Geld hat.
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Antwort #14 - 04.04.2017 um 06:20:44
 
Zum ausländerrechtlichen teil:

Beachte, wenn du dich länger als 6 Monate ohne festen Wohnsitz (ofw) Deutschland aufhälst, musst du bei Wiederanmeldung nachweisen, dass du nicht im Ausland warst.

Die Meldung  "ofw" gilt als Abmeldung. Also ein nicht aktiver Datensatz. Bei einer Wiederanmeldung nach mehr als 6 Monaten hat die ABH zu prüfen, ob die AE/NE eventuell erloschen ist. Daher merke dir jetzt schon. Sammle Nachweise, dass du nicht im Ausland warst.

Bsp. : Belege kartenzahlungen, besuche Ämter/ Ärzte, Lohnabrechnungen usw
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