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Misch-BG: Leistungen nach AsylbLG und nach SGB II (Gelesen: 5.680 mal)
KaGe
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Anne Küste, Germany
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Antwort #15 - 05.08.2017 um 17:27:55
 
Inzwischen hatte ich am 20.7.2017 nochmal ganz naiv einen (neuen) Überprüfungsantrag ans JC gestellt.
Kein Widerspruch gegen die Ablehnung, keine Klage im Sinn...
Darin darauf hingewiesen, dass dem Syrer nichts nach § 13 ff SGB II mitgeteilt wurde.

Nun schon am 1.8. die prompte Antwort vom JC:
Alle Bescheide ab 02/2016 werden aufgehoben und zu seinen Gunsten neu festgesetzt.
Er bekommt also den Mehrbedarf für Alleinerziehung nachgezahlt.

Die beiden anderen Antragsteller warten noch. Dürfte aber identisch beschieden werden.
Laut lachend Laut lachend
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