Hallo zusammen ,
habe einige Fragen und hoffe, dass ihr mir diese auch beantworten könnt☺.
Ich bin Deutsche , mein Mann hat eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 28 Abs .1. Er hat vor , jetzt nach 10 Jahren Aufenthalt in Deutschland sich einzubürgen. (Wir leben in Baden Württemberg), haben 2 Kinder.
Jetzt komme ich zu meinen Fragen 😄:
1.Muss mein Mann , der auch den Antrag für die Einbürgerung stellt, ein Einkommen haben oder der Meistverdiener sein ? Würde es reichen , dass ich den Lebensunterhalt alleine verdiene ?(Oder auch wir beide zusammen)
2. Die Einbürgerungsbehörde verlangt ein Rentenverlauf meines Mannes , angeblich sollte man 60 Monate Beiträge für die Rentenversicherung einbezahlt haben, das hat er aber leider nicht , er ist Kleinunternehmer und hat keine freiwilligen Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt ( ist es rechtens das sowas verlangt wird??)
---ich habe aber durch meine Ausbildung +Arbeit +Elternzeit diese 60 Monate erfüllt , reicht es wenn einer von uns diese Vorraussetzung erfûllt?
Für Antworten und Aufklärung wäre ich sehr dankbar.
LG Lina