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Scheidung nach einem (1) Jahr Ehe mit Deutscher (Gelesen: 1.510 mal)
Themen Beschreibung: Scheidung erwünscht durch den Ehegatten (brasilianisch)
Brasileiro10
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Brasilianisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung nach einem (1) Jahr Ehe mit Deutscher
04.03.2017 um 00:18:40
 
Hallo.

Ich bin Brasilianer und seit einem (1) Jahr mit einer Deutschen verheiratet. Wir haben uns 2015 im Internet kennen gelernt und uns anschließend verliebt. 2016 haben wir schließlich geheiratet um zusammen in der BRD leben zu können. Habe auf Anhieb eine dreijährige (3) Aufenthaltserlaubnis bekommen. Nach dieser Zeit werde ich eine unbefristete erhalten.

Jetzt zum eigentlichen Problem: sie war mir leider untreu und ich habe es auf schmerzhafte Art und Weise erfahren. Ihr tut es Leid (Ausrutscher bla bla), aber ich kann sowas einfach nicht verzeihen. Ich will mich scheiden lassen, aber weiss jetzt leider nicht ob ich nach den 3 Jahren immer noch ein Recht auf den unbefristeten Aufenthaltstitel habe.

Zu meiner Person: Ich arbeite seit 9 Monaten als Verkäufer und kann meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, bin also von ihr völlig unabhängig. Auch bekomme ich sonst keine Sozialleitungen vom Staat. Ich habe mein Leben in meiner alten Heimat aufgegeben um mir hier ein neues aufzubauen. Hat leider nur teilweise geklappt.  Jetzt möchte ich das alles hier nicht auch aufgeben müssen weil ihr ein saudummer Fehler unterlaufen ist.

Kann ich mich scheiden lassen und mein Recht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis aufrecht erhalten?

Für eine Hilfestellung zu diesem heiklen Thema bin ich sehr dankbar.

Mfg!

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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung nach einem (1) Jahr Ehe mit Deutscher
Antwort #1 - 04.03.2017 um 00:49:04
 
Brasileiro10 schrieb am 04.03.2017 um 00:18:40:
Kann ich mich scheiden lassen und mein Recht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis aufrecht erhalten?

Nein.

Deine Aufenthaltserlaubnis beruht auf der ehelichen Lebensgemeinschaft, wenn diese nicht mehr stattfindet, besteht auch kein Grund mehr für einen weiteren Aufenthalt.

Es liegt nun an der Ausländerbehörde, ob sie Deine  Aufenthaltserlaubnis storniert oder einfach auslaufen lässt, eine Verlängerung wird es aber nicht geben, wenn die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.217

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 04.03.2017 um 07:52:43
 
Brasileiro10 schrieb am 04.03.2017 um 00:18:40:
Kann ich mich scheiden lassen und mein Recht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis aufrecht erhalten?



Nein, das geht so nicht! Wie mein Vorredner schon sagte, kann es sogar sein das man deine 3 jährige AE widerruft und du deutlich schneller das Land verlassen musst! Kommt auf die ABH an!
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erne
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Bayern
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.03.2017 um 21:42:56
 
und dabei kommt es nicht mal auf die Scheidung an.
Die Trennung alleine genügt. Zieht sie aus oder ziehst du aus oder ihr entfremdet Euch so sehr, dass ihr nicht mehr gemeinsam wirtschaftet und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr lebt (Trennung von Tisch und Bett aber noch in gleicher Wohnung), gilt auch das oben gesagte.
Du hast eine AE nach §28, die gibt es nicht nur für den Trauschein, sondern für die eheliche LG.

Ein von deiner Frau unabhängiges Aufenthaltsrecht gibt es erst nach drei Jahren.
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #4 - 06.03.2017 um 01:13:43
 
Du kannst aber den Aufenthaltszweck wechseln. Dein Deutsch ist nach einem Jahr hervorragend, damit könntest du z. B. ein Studium beginnen, wenn du alle sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllst.

Dein Lebensunterhalt müßte aber gesichert sein. Wenn du genug Trennungsunterhalt von deiner Frau bekommst, könnte das ausreichen, ansonsten darfst du als Student auch in begrenztem Umfang arbeiten.
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