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iranische Heirat deutsche Staatsangehörigkeit (Gelesen: 1.446 mal)
Kastanie
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14.02.2017 um 10:33:44
 
Hallo liebe Experten.
Wenn eine deutsche Frau mit einem deutsch-iranischen Mann verheiratet ist und außerdem eine Heirat nach islamischem Recht durchführt, ist sie automatisch eine Iranerin. Ihr fehlen nur noch die Papiere.
Verliert sie dann die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie den iranischen Pass beantragt? Die Staatsangehörigkeit wurde ihr schon durch die iranische/islamische Heirat zugebilligt. Oder ist dies falsch?
LG Kastanie
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Aras
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Antwort #1 - 14.02.2017 um 10:45:45
 
Sie beantragt nicht die iranische Staatsangehörigkeit sondern erhält diese Kraft Gesetz aufgrund der Eheschließung mit einem Iraner gemäß § 986 des iranischen Zivilgesetzbuches.

Sie verliert nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mick
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Antwort #2 - 14.02.2017 um 12:28:46
 
Kastanie schrieb am 14.02.2017 um 10:33:44:
Verliert sie dann die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie den iranischen Pass beantragt?

Nein. Die Beantragung des Passes ist "unschädlich".
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Kastanie
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Antwort #3 - 14.02.2017 um 16:15:04
 
Vielen vielen Dank für die Antworten.

Ist sie deshalb schon Iranerin, weil sie in Deutschland standesamtlich geheiratet hat?

Oder wirklich erst nach der "islamischen Heirat"?

Wie wird dies dann nachher den deutschen Behörden mitgeteilt, sobald sie den iranischen Ausweis (shenasnameh) und Reisepass erhalten hat?welche Behörde muss das wissen?
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Aras
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Antwort #4 - 14.02.2017 um 16:35:37
 
Die iranische Staatsangehörigkeit erhält man durch eine wirksame Eheschließung. Und zwar einer Dauerehe. Also Zeitehen bewirken keinen Erwerb der Staatsangehörigkeit. Und die Dauerehe wird im Zivilgesetzbuch geregelt. Wobei im Zivilgesetzbuch das Personenstandsrecht der schiitischen Bevölkerung geregelt wird.

Eigentlich wäre eine standesamtliche Eheschließung in Deutschland ausreichend. Eigentlich.

Tatsächlich gibt es paar ungeschriebene "Gesetze". So hat ein schiitische Geistlicher eine Fatwa ausgegeben, dass entgegen der Aussage des Korans auch keine gemischt-religiösen Ehen erlaubt wären.  Darauf begründet muss die Frau konvertieren, damit sie eine Dauerehe eingehen kann.

Und aus irgendwelchen Gründen verlangt die Botschaft dass man einen islamischen Ehevertrag vorlegt damit man die Ehe eintragen kann. Im islamischen Ehevertrag wird auch nichts religiöses geregelt. Gesetzliche Grundlage für den islamischen Ehevertrag ist nicht ersichtlich.

Theoretisch ist es mMn günstiger einen esbate estewadj beim iranischen Familiengericht zu beantragen (ca. 60 €) statt für diesen im Rechtsverkehr eigentlich unbedeutenden Ehevertrag in der deutschen Moschee für 150€ zu zahlen.

Aber der Vorteil des islamischen Ehevertrages ist, dass du dir als Frau wichtige Rechte sichern kannst damit dir kein Betty Mahmoudy passiert. Der Textvorschlag vom Wächterrat enthält ja z.B. die Vollmachterteilung des Mannes an die Frau die Scheidung einreichen zu können, die Erlaubnis als Frau ohne weitere Zustimmung des Ehemannes arbeiten zu dürfen oder den Iran ohne Zustimmung des Mannes verlassen zu dürfen.

Einfach beim Einwohnermeldeamt den Reisepass vorlegen und die Sachlage erklären.


Btw. Shenasnameh ist die Kennkarte. Ausweis wäre die Carte Melli.
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