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FZF: Probleme mit Auszug aus Familienregister (Gelesen: 1.581 mal)
Nomos_SH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.02.2017 um 12:14:32
 
Guten Tag,

ich betreue einen Syrer, der einen Ehegattennachzug über die Botschaft in Istanbul plant. Der Termin bei der Botschaft liegt bereits in der Vergangenheit. Es gab Probleme mit dem syrischen Auszug aus dem Familienregister (alle anderen Dokumente waren in Ordnung). Nun wurde er aufgefordert einen neuen Auszug vorzulegen (genauer: „family civil extract legalized and translated from ministry of foreign affairs from the central office”). Dieses Dokument zu beschaffen, ist für meinen Klienten, der seit über einem Jahr in Deutschland lebt, nicht möglich und für seine Ehefrau, die dafür nach Damaskus reisen müsste, sehr gefährlich.

Was ist zu erwarten, wenn er dieses Dokument nicht vorlegen kann. Ist der Ehegattennachzug dann gefährdet?


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Matthias99
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 10.02.2017 um 13:13:23
 
Der Familienregisterauszug kann auch über Bevollmächtigte beantragt werden, eine persönliche Anwesenheit vor Ort ist nicht erforderlich. Nach meiner Kenntnis kann der Antrag in Damaskus bei einer zentralen Behörde gestellt werden, die auch Zugriff auf die Personenstandsregister von nicht unter staatlicher Kontrolle stehenden Gebieten hat.
Ich würde zunächst diesen Weg versuchen und dokumentieren. Falls er nicht zum Erfolg führt, kann nochmal mit der Deutschen Botschaft unter Vorlage der erfolglosen Bemühungen zur Beschaffung des Registerauszugs Rücksprache gehalten werden.
Gruß
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Nomos_SH
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Antwort #2 - 16.02.2017 um 11:41:35
 
Ich habe neue Informationen zu dem Fall:

Der Auszug aus dem Personenstandsregister liegt vor, dort ist "verheiratet" eingetragen, aber im "Computer-System" in das die Botschaft nachgeguckt habe, steht: "ledig".

Nun verlangt die deutsche Botschaft angeblich, dass im System auch "verheiratet" eingetragen wird. Dies ist für meinen Klienten nicht möglich. Er sagt, er habe für die syrische Armee gearbeitet und sei nun "politisch verfolgt", daher werden ihm die syrischen Behörden nicht helfen.

Hat jemand eine Idee?
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tiggger
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Antwort #3 - 16.02.2017 um 13:21:20
 
Nomos_SH schrieb am 16.02.2017 um 11:41:35:
aber im "Computer-System" in das die Botschaft nachgeguckt habe, steht: "ledig". 

In was für ein Computersystem hat die deutsche Botschaft nachgeschaut?

Nomos_SH schrieb am 16.02.2017 um 11:41:35:
nun "politisch verfolgt", 

In dem Fall wird er Asyl beantragen müssen. In einiger Zeit wird ja auch vermutlich sein Reisepass ablaufen, was macht er dann?
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Nomos_SH
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Antwort #4 - 16.02.2017 um 13:45:28
 
So wie ich es verstehe, hat er einen Auszug aus dem Personenstandsregister, aber die dt. Auslandsvertretung will diesen Auszug nicht legalisieren/anerkennen. In welchem Register die deutsche Botschaft nachguckt, ob sie es überhaupt tut, weiß ich nicht.

Er ist anerkannter Flüchtling. Seine AE läuft erst 2019 aus.
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Nomos_SH
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Antwort #5 - 16.02.2017 um 14:03:08
 
Er ist sicher hier in Deutschland. Es geht um seine Frau, die Nachreisen möchte und sich derzeit in der Türkei aufhält. Er hat die Sorge, dass die FzF scheitern wird, wenn er das Dokument nicht liefern kann, bzw. das Dokument nicht mit den Angaben im "Computer-System" übereinstimmt.

Alle anderen Dokumente sind in Ordnung (auch Heiratsurkunde).
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