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afghanischen Pass beschaffen? (Gelesen: 1.976 mal)
PippiL
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i4a rocks!


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Bavaria, Syria
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29.01.2017 um 17:48:21
 
Hallo!
Unser Pflegesohn ist 16 Jahre, Hazara aus Afghanistan, er hatte vor kurzem seine Anhörung beim BAMF, wird wohl keinen Flüchtlingsstatus bekommen wie derzeit viele Afghanen.
Die Ausländerbehörde lässt bei jeder Verlängerung der Aufenthaltsgestattung unterschreiben, dass sie darauf hingewiesen haben, dass er sich einen Pass beschaffen muss. Er hatte nie einen Pass, auch keine Tazkira, er kennt nicht einmal seinen genauen Geburtsort, nur die Provinz (Ghazni), Geburtsdatum weiß er. Beide Eltern sind tot, die Mutter hatte wohl Papiere, sind aber verloren gegangen als sie im Iran auf der Flucht starb.
Der Vormund meint: während des laufenden Asylverfahrens muss man keinen Pass besorgen, sie macht jetzt nichts.
Ich habe mal auf der Homepage des Konsulats gesucht: ohne Tazkira kein Pass, ohne Pass keine Tazkira, Ausnahme: Tazkira eines Verwandten der väterlichen Seite vorhanden, dann geht's eventuell doch. Pflegesohn hat aber gar nichts, er hat zum Onkel mütterlicherseits nach Pakistan telefoniert, der kann oder will nicht helfen.

Was ratet ihr? Sollen wir uns doch jetzt schon um einen Pass bemühen? Wie?
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reinhard
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Antwort #1 - 29.01.2017 um 18:29:37
 
Wer Asyl beantragt, sollte solche Zettel niemals unterschreiben. Die Ausländerbehörde weiß, dass er Asyl beantragt hat, also eine Verfolgung behauptet. Wenn das BAMF die Verfolgung feststellt, ist es für ihn unzumutbar, sich mit den Behörden des Verfolgerlandes (bzw. des Landes, das schutzunfähig oder schutzunwillig ist) in Verbindung zu setzen.

Der Vormund sollte sich über die Ausländerbehörde bei der Fachaufsicht beschweren.
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PippiL
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Antwort #2 - 03.02.2017 um 18:52:16
 
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!!!
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