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Brauche euren Rat (Trennung) (Gelesen: 1.579 mal)
Coeurbrisee
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i4a rocks!


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19.01.2017 um 11:15:52
 
Hallo liebes Forum, ich bin seit fast 4 Jahren mit einem Algerier verheiratet. Sein Visum läuft bis Januar 2018, danach würde er vermutlich unbefristet bekommen. Nun denke ich schon seit einiger Zeit darüber nach mich von ihm zu trennen.
Er hat sich sehr verändert seit er hier ist. Geht meist seine eigenen Wege, isst für sich allein, redet kaum mit mir, verbringt die Tage meistens allein im Schlafzimmer, wenn er denn mal zu Hause ist.
Er ist sehr kalt mir gegenüber. Hinzu kommt, dass ich herausgefunden habe, dass er nachts oder wenn er außer Haus ist, mit Frauen chattet. Mehrere von ihnen haben mich schon angeschrieben und mir auch die Chatverläufe geschickt. Für mich ein Schlag ins Gesicht.
Meine Frage wäre nun was passiert , wenn ich mich trenne? Müsste er dann wieder zurück nach Algerien? Oder dürfte er, falls er Arbeit findet  Laut lachend hier in Deutschland bleiben, obwohl er noch keinen unbefristeten Aufenthalt hat?
Die ABH hat damals übrigens von vorneherein eine Scheinehe seinerseits vermutet und unseren ersten Antrag auf FZF abgelehnt.
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 19.01.2017 um 11:34:31
 
Seiht Ihr schon 3 Jahre in Deutschland in Ehelicher Lebensgemeinschaft?
Dann hätte er bereits ein vom Ehegatten eigenständiges Aufenthaltsrecht, siehe:
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/31.html


Wenn das noch nicht der Fall ist und du dich offiziell trennst (am besten getrennt wohnst) und die ABH über die Trennung informierst kann er zumindest aufgrund der Ehe seinen Aufenthalt nicht verlängern oder in eine NE umwandeln.

Ob er dann eine andere AE bekommt z.b. weil er arbeitet oder Ausbildung macht, eine andere schwängert oder wie auch immer, darauf hast du dann keinen Einfluss mehr.

Kann er keinen weiteren Anspruch für einen Aufenthalt in Deutschland mehr vorweisen wird die ABH Ihn zur Ausreise auffordern.
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Coeurbrisee
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Antwort #2 - 19.01.2017 um 11:43:04
 
Also er kam Ende Dezember 2014 nach Deutschland mit FZF.
Verheiratet sind wir allerdings seit März 2013.
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Aras
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Antwort #3 - 19.01.2017 um 11:45:17
 
Dann gilt der Zeitpunkt der Einreise. Also eigenständiges Recht erst ab November 2017.

Sollte er einen Beruf haben, den Deutschland braucht dann hat er ne Chance. Oder er schwängert eine Deutsche oder andere Unionsbürger in.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #4 - 19.01.2017 um 11:48:04
 
Allerdings: Er hat kein Visum bis 2018, das Visum damals galt nur für 90 Tage. Vermutlich hat er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Aufenthaltsgesetz, die zur Zeit bis 2018 gilt.

Falls Ihr Euch trennt, kann die Ausländerbehörde diese allerdings verkürzen.
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Coeurbrisee
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Antwort #5 - 19.01.2017 um 11:54:43
 
Ich weiss echt nicht weiter, manchmal ist er total lieb wie am Anfang, aber meistens will er einfach nur seine Ruhe und geht seine eigenen Wege.
Meinst du reinhardt die Chatverläufe würden helfen, das Visum zu verkürzen, wenn ich sie bei der ABH vorlege? Sind hauptsächlich Frauen aus Frankreich, diese Sprache spricht er ja auch fließend  unentschlossen
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Antwort #6 - 19.01.2017 um 12:06:10
 
Hier werden eher die ausländerrechtlichen Fragen geklärt, ob und wie die ABH die AE verkürzt kann man kaum vorhersagen, aber bei 1 Jahr Restlaufzeit wird man vermutlich eher dazu tendieren nichts zu machen und die AE, falls kein Anspruch mehr besteht, dann nicht mehr verlängern.

Die ABH interessiert sich auch eher für eine offizielle Trennung und damit Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft und weniger für irgendwelches gechatte deines Mannes, da rechtlich ohne Relevanz!

Zum Beziehungsproblem ist vielleicht eher das Forum http://forum.1001geschichte.de/ einen Blick wert.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 19.01.2017 um 13:36:56
 
Coeurbrisee schrieb am 19.01.2017 um 11:54:43:
Meinst du reinhardt die Chatverläufe würden helfen, das Visum zu verkürzen, wenn ich sie bei der ABH vorlege? Sind hauptsächlich Frauen aus Frankreich, diese Sprache spricht er ja auch fließend  unentschlossen


Wie gesagt: Er hat kein Visum (siehe oben).

Aber: Was Deine Ausländerbehörde machen würde, falls Du etwas machen würdest, kann hier wirklich niemand sagen. Wir können hier ja nur rechtliche Auskünfte geben:

Wenn er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Aufenthaltsgesetz hat, die bis 2018 gilt, kann sie bei einer Trennung verkürzt (gekündigt) werden.

Aber was Du machen willst, solltest Du unabhängig davon entscheiden. Es ist ja eine Entscheidung über Dein weiteres Leben – die ausländerrechtlichen Fragen muss danach die Behörde beantworten. Sie wird Dir auch nicht mitteilen, wie sie entscheidet. Und ob Dein Mann danach ins Herkunftsland reist oder nach Frankreich oder hier bleibt, weiß niemand.
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blubb


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Antwort #8 - 19.01.2017 um 15:44:26
 
okatomy schrieb am 19.01.2017 um 12:06:10:
Zum Beziehungsproblem ist vielleicht eher das Forum http://forum.1001xxx/ einen Blick wert.


Wobei man anmerken sollte (alle Äußerungen sind meine subjektive Meinung), dass in diesem "Forum" einem m.E. nicht wirklich Hilfe zuteil wird, es sich m.E. um ein "Forum" handelt, dass mittels Fake-Accounts und nichtprüfbarer Schilderungen und Behauptungen die vielfältige Ausbeutung Hilfesuchender betreibt. Und von Pauschalierungen und Vorurteilen lebt.
Man kann ja mal etwas intensiver googeln...

Ich würde mir da lieber Rat im Freundes- und Familienverbund suchen...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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