Hallo zusammen, ich habe hier schon einige Hilfe bekommen und nun nach einigen Jahren erneut einige Fragen.
Im Jahr 2013 ist meine Frau zwecks Heirat zu nach Deutschlang gekommen und hat auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis 2016 erhalten. In diesem Jahr wurde auch unsere Tochter in Deutschland geboren und hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
Anfang 2014 ist die Mutter meiner Frau schwer erkrankt und meine Frau ist mit meiner Tochter zurück nach Guatemala gereist. Ich bin Mitte 2015 dann auch nach Guatemala umgezogen. Der Schwiegermutter geht es jetzt seit einiger Zeit wieder gut und wir möchten zusammen zurück nach Deutschland (ohne Schwiegermutter)
Als meine Frau Deutschland verlassen hat, habe ich mich bei der AHB nach den Auswirkungen erkundigt. Damals wurde gesagt, wenn meine Frau mehr als 180 Tage im Ausland ist erlischt die Aufenthaltserlaubnis. Nichts destotrotz ist diese im Jahr 2016 automatisch ausgelaufen.
Meine Frau hat jetzt die Befürchtung, dass der Wegzug aus Deutschland negativ bei der Beantragung einer neuen Aufenthaltserlaubnis ausgelegt werden kann. Ist da was dran? Müssen wir irgendetwas wegen dem Wegzug befürchten?
Von der Botschaft wurde mitgeteilt, dass meine Frau wegen unserer gemeinsamen Tochter den Deutschtest
A1 nicht nachweisen muss. Wie verhält sich das mit dem Deutschnachweis für die Aufenthaltserlaubnis?
Der Ehegattennachzug geht meist davon aus das ein Deutscher seinen Partner NACHholt. Gibt es auch irgendwelche gesonderten Regelungen, wenn man gemeinsam zurück nach Deutschland kommen möchte? Ich bin ja bei der Einreise noch nicht in DE gemeldet, habe nur eine AuslandsKV usw. In den ersten Tagen nach dem Rückzug würden wir bei meinen Eltern unterkommen aber einen eigenen Hauptwohnsitz muss ich mir bis zum Arbeitsantritt erst suchen… gibt es da irgendwelche Erfahrungen im Forum?
Danke Fränk