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Falsche Identität ohne Schuld, nun heiraten? (Gelesen: 7.180 mal)
deerhunter
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17.12.2016 um 16:48:45
 
Eine Freund von mir will eine Frau heiraten, die 4 jährig aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen nach Deutschland kam (Mutter wurde geheiratet). Da die Mutter zu diesem Zeitpunkt scheinbar mit einem anderen Mann verheiratet war, welcher auch der eingetragene Vater des Kindes war, hat man einfach die Geburt neu registriert mit etwas verändertem Namen und darauf einen Pass beantragt. Damals gab es keine UP! Die Mutter ist also damals "illegal" nach D gekommen und Bigamist!
Nun 20 Jahre später will die Dame heiraten, aber Daten im Pass und in der NE passen nicht mit den Daten in der Geburtsurkunde! Heirat so nicht möglich, eventuelle Einbürgerung natürlich auch nicht!
Wie kann man das richten? Das Mädel hat keine Beziehungen zu seinem "Heimatland", war nie wieder dort und spricht die Sprache nicht und ist gerade als Medizinerin fertig geworden! Reist man ins "Heimatland", um zu versuchen das zu reparieren, wird das vermutlich sehr lange dauern (man wird den Job hier los). Man wäre nahezu mittellos in einem fremden Land ohne Anschluss. Dazu kommen eventuelle Probleme mit den dortigen Behörden, weil man einen falschen Pass hat...auch die Wiedereinreise nach D dürfte mit neuem Namen im neuen PAss schwierig werden, wenn man dann mal irgendwann einen neuen Pass bekommt!
Habt ihr Ideen??
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Antwort #1 - 17.12.2016 um 16:59:36
 
Hallo und guten Tag,

Falls die vorhandenen Dokumente ausreichen, würde ich in Dänemark heiraten, und gut is.

Michael
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Antwort #2 - 17.12.2016 um 17:04:47
 
mikkaelneu schrieb am 17.12.2016 um 16:59:36:
Hallo und guten Tag,

Falls die vorhandenen Dokumente ausreichen, würde ich in Dänemark heiraten, und gut is.


Nutzt nichts! Würde zwar für die Hochzeit vermutlich reichen....aber damit gibt es keine Einbürgerung und die Probleme kommen automatisch neu wenn Kinder kommen! Also keine wirkliche Option!
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Antwort #3 - 17.12.2016 um 17:10:27
 
Mich macht sowas immer traurig, da wegen der Verantwortungslosigkeit der Eltern die Kinder später vor unlösbaren Problemen stehen.

Sie wurde also zweimal registriert. Durch jede Registrierung wird eine neue Identität erschaffen.
Sie besitzt somit zwei formal gleichwertige Identitäten. Welche Identität würde sie gerne behalten?
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Antwort #4 - 17.12.2016 um 17:16:54
 
Also die junge Frau hat jetzt aber schon eine Geburtsurkunde mit der falschen Identität oder ?

Das Problem ist die UP wird egal was Sie macht im Heimatland nicht bestanden werden da immer Zweifel zur Identität vorliegen es sei denn die Mutter lässt auch alles korrigieren.

Ich fürchte aber das hat negativere Auswirkungen als eine nicht-Einbürgerung.

Man muss sich nur mal vorstellen theoretisch sind ihre ganzen Zeugnisse und Abschlüsse von einem auf den anderen Tag nichts mehr wert.

Ich kann da jetzt kein Ausweg ohne massive Probleme erkennen und würde alles so lassen wie es ist. Heirat ins DK. Auch mit der Geburt von Kindern müssen keine Probleme entstehen.

Trotz Heirat in DK und meine Frau kommt  aus Land mit unsicheren Urkundenwesen bekamen wir eine Geburtsurkunde fürs Kind ohne Probleme.
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Antwort #5 - 17.12.2016 um 17:18:18
 
Aras schrieb am 17.12.2016 um 17:10:27:
Sie wurde also zweimal registriert. Durch jede Registrierung wird eine neue Identität erschaffen.
Sie besitzt somit zwei formal gleichwertige Identitäten. Welche Identität würde sie gerne behalten?


Das ist ihr völlig egal! Sie wurde einmal auf den Namen des Vaters (Original GU) registriert in Ort A. Da man so hätte nicht neu heiarten können und auch nicht so einfach ausreisen hätte können hat die Mutter einfach im nächsten Regierungsbezirk das Kind unter ihrem vorehelichen Namen und etwas verändertem Geburtsdatum erneut registriert! Das alles kam erst raus, als man eine GU benötigte um heiraten zu wollen! Daraufhin gab die Mutter das zu, obwohl schon etwas dement und schwerst Krebskrankl!
Das Mädel kann nichts dafür und wusste bis vor eingen Tagen nichts davon! Sie möchte nun natürlich einen legalen Weg finden eine nachprüfbare und beurkundbare Identität zu haben. Möchte eigentlich eingebürgert werden, heiraten und Kinder bekommen. Ist ein "vollintegriertes" Mitglied unserer Gesellschaft mit einem Top Abschluss in Medizin!
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Antwort #6 - 17.12.2016 um 17:18:45
 
Hallo deerhunter,

Zitat:
Nutzt nichts! Würde zwar für die Hochzeit vermutlich reichen....aber damit gibt es keine Einbürgerung und die Probleme kommen automatisch neu wenn Kinder kommen! Also keine wirkliche Option!


ich glaube mich an einen Fall zu erinnern, wo ein Asylant sich unter einem falschen Namen hat einbürgern lassen. Es gab für ihn keine Konsequenzen. Da war was mit Verjährung.

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Antwort #7 - 17.12.2016 um 17:22:05
 
okatomy schrieb am 17.12.2016 um 17:16:54:
Also die junge Frau hat jetzt aber schon eine Geburtsurkunde mit der falschen Identität oder ?


Ja

okatomy schrieb am 17.12.2016 um 17:16:54:
Ich kann da jetzt kein Ausweg ohne massive Probleme erkennen und würde alles so lassen wie es ist. Heirat ins DK. Auch mit der Geburt von Kindern müssen keine Probleme entstehen.


Das zust. Standesamt hat gesagt, dass es so keine Geburtsurkunde für folgende Kinder ausfertigen wird, weil es eben dann eine UP fordern würde....dazu die Heiratsurkunde aus Dänemark "ungültig" sein würde, weil diese auf einer falschen Identität basieren würde! Ich bin sonst eigentlich auch ganz gut bewandert...aber dieser Fall überfordert mich  Schockiert/Erstaunt

Zitat:
ch glaube mich an einen Fall zu erinnern, wo ein Asylant sich unter einem falschen Namen hat einbürgern lassen. Es gab für ihn keine Konsequenzen. Da war was mit Verjährung

Eine Einbürgerung wird es ohne UP nicht geben und diese wird ja nicht bestanden! Dazu ist ein Asylant eventuell etwas anderes als eine dann möglicherweise etablierte Kinderärztin...oder??
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Antwort #8 - 17.12.2016 um 17:28:46
 
Sie hat Glück so früh bereits falsch registriert worden zu sein und nicht erst vor kurzen. Und im Herkunftsland als 4 jährige ja keine beweisbare Historie wie schulbesuche usw. Haben kann und es schon 2 Jahrzehnte her war.

Ich ändere meine Meinung dass eine UP vielleicht sogar Erfolg hätte, jemand der selben Meinung?

Wegen dem Standesamt probelm: funktioniert natürlich nur wenn die ihre Lebensgeschichte nicht kennen. Ggf.  Umziehen.

Auch Einbürgerungen wurden durchaus schon mal ohne UP nur anhand der Ausländerakte vollzogen. Nicht wenige.
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Antwort #9 - 17.12.2016 um 17:29:57
 
Hallo zusammen,

Zitat:
Das zust. Standesamt hat gesagt, dass es so keine Geburtsurkunde für folgende Kinder ausfertigen wird, weil es eben dann eine UP fordern würde....dazu die Heiratsurkunde aus Dänemark "ungültig" sein würde, weil diese auf einer falschen Identität basieren würde!


Das wäre jetzt meine persönliche Vorgehensweise.

Ich würde das Kind in einem anderem Land als Deutschland zur Welt bringen, wo es eine Geburtsurkunde gibt, die in Deutschland anstandslos anerkannt wird, und gut ist.
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Antwort #10 - 17.12.2016 um 17:35:16
 
okatomy schrieb am 17.12.2016 um 17:28:46:
Wegen dem Standesamt probelm: funktioniert natürlich nur wenn die ihre Lebensgeschichte nicht kennen. Ggf.Umziehen. 


Man kennt zumindest teilweise dort das Problem...Ist in der nächsten Zeit kaum möglich, da gerade die 1. Stelle angetreten wurde und man solch einen Job ncht schmeißt...dazu wohnt man im eigenen geerbten Haus und pflegt die Mutter!

mikkaelneu schrieb am 17.12.2016 um 17:29:57:
Das wäre jetzt meine persönliche Vorgehensweise.

Ich würde das Kind in einem anderem Land als Deutschland zur Welt bringen, wo es eine Geburtsurkunde gibt, die in Deutschland anstandslos anerkannt wird, und gut ist. 


Das ist mit diesem Job zum. momentan kaum möglich und schafft nur Probleme...Auch ist der zuk. Ehemann als Landespolizist eher örtlich unflexibel!

Aber danke trotzdem für alle Tipps
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Antwort #11 - 17.12.2016 um 17:44:45
 
Okatomi,  nicht gleich in Panik verfallen. Auch die Urkunden verfallen nicht, auch wenn diese einer Identität zugewiesen wurden, sind die an die dahinter stehende natürliche Person gebunden. Somit könnte man diese Urkunden neu erteilen lassen, falls sich die Identität ändert.

Tatsächlich sollte man durchgehen, was für ein Resultat bei einer Ukrundenüberprüfung rauskommen würde.

Ich wäre zwar dafür die materielle und somit eigentlich korrekte Identität anzunehmen und die falsche abzustoßen. Aber natürlich kann es sein, dass die Frau mit ihrer inkorrekten Identität sich eindeutig identifiziert und die korrekte Identität sie als unnatürlich empfinden würde.

Je nachdem sollte man entscheiden.

Meine Überlegung

Will man die derzeitige Identität weiternutzen,  dann einfach die Urkundenüberprüfung durchführen und hoffen  das nix herauskommt und nie wieder drüber sprechen.
Will man die erste Identität nutzen, schaut man auf das Resultat der obigen Urkundenüberprüfung  oder provoziert die genaue Überprüfung durch Gabe beider Geburtsurkunde. Man lässt sich den Bericht der Urkundenüberprüfung geben und einen neuen Pass bei der Botschaft mit der ersten Identität erteilen.

Ohne Gewähr
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Antwort #12 - 17.12.2016 um 17:54:23
 
Aras schrieb am 17.12.2016 um 17:44:45:
Will man die derzeitige Identität weiternutzen,dann einfach die Urkundenüberprüfung durchführen und hoffendas nix herauskommt und nie wieder drüber sprechen.


Das Problem ist ja folgendes...Der Pass / NE läuft auf "Maria Gonzales geb. 01.01.1990 in ABC...die GU auf Maria Esperanza geb. 15.03. 1990 in CBA! Somit läuft eine UP auf alle Fälle schief! Was folgt dann? Meiner Meinung nach muss man dann im Heimatland versuchen zu reparieren...aber kommt man dann zurück nach D, bekommt man so einfach einen neuen Pass wenn es sonst nichts gibt, da man nahezu immer in D lebte??
Die Botschaft des Landes kann / will wohl nicht helfen  hä?

Aufgrund von Zeugnissen, Beruf usw. wäre natürlich der benutzte Name schon erstrebenswert!
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Antwort #13 - 17.12.2016 um 18:06:33
 
Hi,

Zitat:
Die Botschaft des Landes kann / will wohl nicht helfen


Ich würde Deutschland auf keinen Fall verlassen. Ich würde das Problem der zuständigen Botschaft schildern, und um eine Lösung bitten. Falls die zuständige Botschaft nicht hilft, würde ich mir das schriftlich geben lassen. Gibt es da nicht irgendeine Frist?

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Antwort #14 - 17.12.2016 um 18:12:32
 
mikkaelneu schrieb am 17.12.2016 um 18:06:33:
Ich würde das Problem der zuständigen Botschaft schildern, und um eine Lösung bitten. Falls die zuständige Botschaft nicht hilft, würde ich mir das schriftlich geben lassen. Gibt es da nicht irgendeine Frist? 


Die Botschaft hat per email geantwortet, dass sie nicht helfen kann. Dieses müsste vor Ort in dem zuständigen Bezirksgericht geklärt werden. Das Problem ist wohl auch dort einen "vertrauensvollen" Anwalt zu finden, der nicht nur Kohle will! Garnicht einfach von weit weg
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Antwort #15 - 17.12.2016 um 18:13:41
 
Also es gibt garkeine Geburtsurkunde mit der zweiten Identität?

Wurde versucht diese zu beschaffen?

Die erste Geburtsurkunde ist erstmal eine fremde Identität. Kann auch sein,  dass die Mutter verwirrt ist. Oder sogar es ein anderes Kind, denn nachregistrierungen werden ja in der Regel auf den 1.1 datiert. Wenn das Kind mit 3 oder 4 Jahren registriert wird, könnte es auch am 30.12 geboren sein.

Das Resultat des Vertrauensanwalts sollte man als Anknüpfungspunkt fürs weitere handeln nutzen.

Oder man geht tatsächlich den Weg und beantragt einen neuen Pass mit der echten Geburtsurkunde. Denn wenn die Geburtsurkunde echt ist und inhaltlich korrekt, dann muss man ja nix bei der anderen Behörde klären. Ggf. Muss die Mutter die Identität der Tochter beglaubigen.

Aber da müsste man das Land kennen und wie es sich dort verhält.
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Antwort #16 - 17.12.2016 um 18:26:47
 
deerhunter schrieb am 17.12.2016 um 18:12:32:
Die Botschaft hat per email geantwortet, dass sie nicht helfen kann. Dieses müsste vor Ort in dem zuständigen Bezirksgericht geklärt werden. Das Problem ist wohl auch dort einen "vertrauensvollen" Anwalt zu finden, der nicht nur Kohle will! Garnicht einfach von weit weg


Was soll denn gerichtlich geklärt werden?
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Antwort #17 - 17.12.2016 um 18:40:34
 
+69
Aras schrieb am 17.12.2016 um 18:13:41:
Also es gibt garkeine Geburtsurkunde mit der zweiten Identität?


Also ich habe auch nur die genannten Fakten...es gibt scheinbar nur die "echte" GU....die GU mit der scheinbar vor über 20 Jahren ein Pass ausgestellt wurde war entweder ein 2. Registrierung oder ein komplettes 10$ Fake und steht der jungen Dame nicht zur Verfügung...iwir gehen aber von einer 2. Registrierung aus, weil dort sehr üblich! Fakt ist, dass Pass und GU nicht passen!
Aufgrund dieses 1. Passes gab es scheinbar immer neue Pässe durch die Botschaft und auch die NE läuft darauf!

Aras schrieb am 17.12.2016 um 18:13:41:
Oder man geht tatsächlich den Weg und beantragt einen neuen Pass mit der echten Geburtsurkunde

Das war auch meine 1. Idee, geht aber nicht. Die Botschaft weigert sich einen Pass auf eine andere "Identität" auszustellen, da ja eine Registrierung und ein Pass vorliegt!
Einen neuen Pass im Heimatland zu besorgen bringt dann die vorher genannten Probleme!

Aras schrieb am 17.12.2016 um 18:13:41:
Ggf. Muss die Mutter die Identität der Tochter beglaubigen.

Das wird so einfach wohl nicht möglich sein...krankheitsbedingt und dement!

Aras schrieb am 17.12.2016 um 18:13:41:
Aber da müsste man das Land kennen und wie es sich dort verhält


Philippinen

Mal etwas anderes...Mutter war vorher verheiratet, hat dann  "ungültig" ohne Scheidung (Bigamie) einen Deutschen geheiratet und dadurch zusammen mit der Tochter "gesetzeswidrig" ein Visum / AE bekommen. Da kann es heute aber keine Probleme mehr geben, oder? Alles verjährt?

Zitat:
Was soll denn gerichtlich geklärt werden?

Löschung der 2. Registrierung oder Pass auf die 1. Registrierung



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Antwort #18 - 17.12.2016 um 19:11:05
 
Schon versucht ob man die GU hier bestellen kann? https://www.ecensus.com.ph/Secure/Requester.aspx

Bei jeder Vorlage des Passes könnte eine mittelbare Falschbeurkundung vorliegen.
Meines Erachtens fehlt bei der Tochter noch das Wissenselement des Eventualvorsatzes, § 17 Abs 1 S.1 StGB. Und §§ 267 ff. StGB erwähnen jetzt bei grober Durchsicht  nicht, dass die Fahrlässigkeit bestraft werden soll, § 15 StGB. Jetzt ist sie ja bei der Klärung des Sachverhaltes.

Wobei ich mich Frage, wie man ohne GU die Approbation beantragen konnte.

Aber für Philippinen ist hge2001 der Experte
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Antwort #19 - 17.12.2016 um 19:15:40
 
Aras schrieb am 17.12.2016 um 19:11:05:
Schon versucht ob man die GU hier bestellen kann? https://www.ecensus.com.ph/Secure/Requester.aspx


Da bekommt sie ja die, welche sie schon hat Laut lachend

Aras schrieb am 17.12.2016 um 19:11:05:
Wobei ich mich Frage, wie man ohne GU die Approbation beantragen konnte.

Braucht man die dafür? Ich hab keine  Laut lachend Muss ja irgendwie gegangen sein  Durchgedreht

Wie schon angeführt möchte die junge Dame wohl alles tun, um sich "legal" zu machen, denn sie ist absolut unschuldig an dieser Geschichte

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Antwort #20 - 17.12.2016 um 19:21:06
 
Sie könnte ja die GU von ihrer derzeitigen Identität beantragen. Dann wüsste sie ob sie nachregistriert oder ne Fälschung hatte.
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Antwort #21 - 18.12.2016 um 03:10:44
 
Aras schrieb am 17.12.2016 um 19:21:06:
Sie könnte ja die GU von ihrer derzeitigen Identität beantragen. Dann wüsste sie ob sie nachregistriert oder ne Fälschung hatte.

Eben, das ^^^ ist mMn der einzig gangbare Weg,
die Pass + NE-Identität "Maria Gonzales geb. 01.01.1990 in ABC",
die Identität, in der alle ihre Pässe, AE + NE  in der Vergangenheit ausgestellt wurden,
die Identität, mit der sie in den vergangenen 26 Jahren in D gelebt und studiert hat,
die Identität, in der alle ihre Zeugnisse und die Approbation ausgestellt ist,
mit einer GU aus dem Herkunftsland zu unterfüttern bzw. zu beweisen.

deerhunter schrieb am 17.12.2016 um 17:54:23:
Der Pass / NE läuft auf "Maria Gonzales geb. 01.01.1990 in ABC...
die GU auf Maria Esperanza geb. 15.03. 1990 in CBA! 


Die angeblich "wahre" Identität, von der zufällig eine GU vorhanden ist = "GU auf Maria Esperanza geb. 15.03. 1990 in CBA!" ist nichts wert, gehört einer anderen Person und sollte mMn nicht weiter verifiziert werden, weil andernfalls alle Dokumente der letzten 26 Jahre umgeschrieben werden müssten. <--- das kann + wird mMn nicht funktionieren.

Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass 26 Jahre lang von der phil. AV Pässe ausgestellt wurden, ohne dass dazu jemals die passende GU vorgelegen hat, (eher ist zu vermuten, dass diese GU verschlammt wurde).
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« Zuletzt geändert: 18.12.2016 um 03:23:08 von HeFi »  
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Antwort #22 - 18.12.2016 um 11:12:58
 
Ich habe das mal so weiter gegeben....danke für das Input! Ich werde berichten, falls es jemanden interessiert
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Antwort #23 - 18.12.2016 um 14:44:38
 
Der konkrete Einzelfall belegt absolut nichts. Außerdem ist das deutsches Recht uns das andere Phil.  Recht.

Außerdem... Namensänderungen im Rahmen der Entpolonisierung waren Teil der Germanisierungspolitik des Dritten Reiches.
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Antwort #24 - 19.12.2016 um 12:44:07
 
Gerade erst gesehen:

Aras schrieb am 17.12.2016 um 19:21:06:
Sie könnte ja die GU von ihrer derzeitigen Identität beantragen. Dann wüsste sie ob sie nachregistriert oder ne Fälschung hatte. 


Das ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine glatte Fälschung. Die wurde damals schon auf dem vom NSO benutzten Secpa gedruckt. Dann wurden sie noch überbeglaubigt von Malacanag (präsidenten-Palast) und vom DFA  (Aussenministerium). Keine dieser Überbeglaubigungsbehörden hat damals feststellen können, ob eine Fälschung vorliegt. Schon garnicht die deutsche Botschaft. Der einzige Weg wäre gewesen, im lokalen Standesamt nachzuschauen, ob dort die Geb-Urkunde in den Büchern vorkommt.. das hat damals niemand gemacht.


HeFi schrieb am 18.12.2016 um 03:10:44:
Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass 26 Jahre lang von der phil. AV Pässe ausgestellt wurden, ohne dass dazu jemals die passende GU vorgelegen hat, (eher ist zu vermuten, dass diese GU verschlammt wurde).            
     


Ich schon: der erste Pass wird unter Vorlage der Geb-Urkunde ausgestellt.. bei allen Folgeausstellungen reicht nur das Vorzeigen des alten Passes.  (gerade wieder erlebt bei der Neu-Ausstellung des Passes meiner Frau)..

Natürlich könnte man versuchen jetzt auf den Philippinen eine neue Geburtsurkunde mit den jetzt benutzten Daten und Namen offiziell zu registrieren.

Aber dann wird man sich nun fragen, wie sie denn an den jetzigen Pass gekommen ist und schon zig Jahre in D damit leben konnte; denn ohne Geb-Urkunde gab es nie einen (ersten) Pass. Ausserdem müsste sie dann wieder verschweigen, dass es schon eine andere Urkunde gibt .. was auch nicht gerade legal ist.

mE wäre der "gute" Weg die Originalurkunde, der den "richtigen" Namen und Daten enthält, auf den Philippinen über RA und Gericht auf den jetzigen Namen ändern zu lassen. Ob das die Philippinen zulassen, müsste ein Philipp. Rechtsanwalt rausfinden. Die Urkunde müsste dann über das Gericht (RTC) geändert werden.

Falls das nicht möglich ist, sehe ich nur noch die Möglichkeit, dass die deutschen Behörden zb bei der Einbürgerung "Gnade vor Recht" walten lassen. Ob die deutschen Behörden das akzeptieren, weiss ich nicht.

Jetzt mal eine andere Frage:

Die Geburtsurkunde (wenn auch gefälscht) wurden doch damals noch von der deutschen Botschaft legalisiert. Hat sie diese Geb-Urkunde denn nicht mehr?


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« Zuletzt geändert: 19.12.2016 um 12:59:34 von hge2001 »  
 
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Antwort #25 - 19.12.2016 um 22:17:21
 
Habe das alles übermittelt...mal sehen was passiert
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Antwort #26 - 18.01.2017 um 16:52:23
 
hge2001 schrieb am 19.12.2016 um 12:44:07:
Das ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine glatte Fälschung



Habe mal wieder ein Update bekommen...also die GU scheint tatsächlich eine Fälschung zu sein!

hge2001 schrieb am 19.12.2016 um 12:44:07:
mE wäre der "gute" Weg die Originalurkunde, der den "richtigen" Namen und Daten enthält, auf den Philippinen über RA und Gericht auf den jetzigen Namen ändern zu lassen. Ob das die Philippinen zulassen, müsste ein Philipp. Rechtsanwalt rausfinden. Die Urkunde müsste dann über das Gericht (RTC) geändert werden.

Das ist von hier scheinbar nicht so simpel...ein Bekannter will jetzt versuchen, dass in die Wege zu leiten auf den Phills. Sie will, aus bekannten Gründen, lieber nicht dorthin reisen!


hge2001 schrieb am 19.12.2016 um 12:44:07:
Die Geburtsurkunde (wenn auch gefälscht) wurden doch damals noch von der deutschen Botschaft legalisiert. Hat sie diese Geb-Urkunde denn nicht mehr?

Nein, die ist unauffindbar! Es gibt nur eine Kopie, ohne irgendetwas von Legalisierung!
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Antwort #27 - 18.01.2017 um 17:20:04
 
Naja,

ist alles ein bischen verzwickt. Bei meinem Studium der ,,Passgestze,, glaube ich mich zu erinnern, das es ein LEX Botschafter gibt. Der könnte einem deutschen Reisepass mit dem richtigen Namen ausstellen, wenn er dann will.

Da die deutsche AV in Manila jetzt, nach langer Zeit einen richtigen Botschafter hat, könnte man es ja mal versuchen.

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Antwort #28 - 18.01.2017 um 18:27:51
 
mikkaelneu schrieb am 18.01.2017 um 17:20:04:
Bei meinem Studium der ,,Passgestze,, glaube ich mich zu erinnern, das es ein LEX Botschafter gibt. Der könnte einem deutschen Reisepass mit dem richtigen Namen ausstellen, wenn er dann will.


Ich weiß ja nicht, was Du da genau "studiert" hast (und nein, ich will es lieber auch nicht wissen...).

Erstens gibt es kein "LEX Botschafter", sondern Gesetze und Vorschriften, denen sich auch der höchste dt. Repräsentant in einem anderen Staat nicht entziehen kann (Kaiserreich ist perdu seit fast 100 Jahren),

und zweitens gibt es keine Möglichkeit, einer PHIL-Staatsangehörigen, mit falscher Identität in DEU lebend, mal so eben an einer DEU AV einen DEU Reisepass auszustellen.

Du solltest Dir überlegen, es einfach mal mit Dieter Nuhr zu halten, bevor Du solchen Müll schreibst.
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Antwort #29 - 18.01.2017 um 19:19:01
 
Lieber T.P.2013,

es kann sein das ich da was verwechselt habe. Erinnerungslücken.
Deutsche AV stellt Reisedokmente für Personen aus, die keinen Pass haben?
Ich glaub, da gab es mal einen Fall, wo jemand aus seinem Heimatland fliehen musste. Die AV hat dann einen deutschen Pass ausgestellt. Oder ich hab das im Kino gesehen.(Agententhriller?)

Wer ist Dieter Nuhr? Mitglied im Forum? Politiker? Kölner?

Meine Ehefrau ist auch Filipina. Sie hat den Nachnamen von ihrem Vater. Ob ihre Eltern zu dem Zeitpunkt ihrer Geburt ,,richtig,, verheiratet waren, weiss keiner. Weil, sonst hätte sie den Nachnamen von der Mutter bekommen müssen. Die AV in Manila hat Gnade vor Recht ergehen lassen, und hat gesagt, passt.


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« Zuletzt geändert: 18.01.2017 um 19:34:28 von mikkaelneu »  
 
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Antwort #30 - 18.01.2017 um 20:05:16
 
mikkaelneu schrieb am 18.01.2017 um 19:19:01:
Lieber T.P.2013,

es kann sein das ich da was verwechselt habe. Erinnerungslücken.


Dann vergewissere Dich bitte, bevor Du etwas schreibst. Oder lies den Thread durch, bevor Du antwortest.

Zitat:
Deutsche AV stellt Reisedokmente für Personen aus, die keinen Pass haben?


Ja. Für Deutsche, u.U. auch Reisedokumente für in DEU lebende Ausländer eines dritten Staates, die sich im Bereich der betreffenden AV aufhalten. Bei gesicherter Identität.
Ist hier alles nicht zutreffend.

Zitat:
Ich glaub, da gab es mal einen Fall, wo jemand aus seinem Heimatland fliehen musste. Die AV hat dann einen deutschen Pass ausgestellt. Oder ich hab das im Kino gesehen.(Agententhriller?)


Nicht ausgeschlossen. Aber wenn, sicherlich nicht aus eigener Machtvollkommenheit, sondern auf Weisung. Und weil es dringend erforderlich gewesen sein würde, um eine unmittelbar drohende erhebliche Gefahr für den Betreffenden abzuwehren.
Ist hier alles nicht zutreffend.

Zitat:
Wer ist Dieter Nuhr? Mitglied im Forum? Politiker? Kölner?


Lebensberatung, trotzdem: Google mal und nimm Dir seinen populärsten "Spruch" zu Herzen. Versuch ich auch überwiegend erfolgreich. Schaffst Du auch.

Zitat:
Meine Ehefrau ist auch Filipina. ... Die AV in Manila hat Gnade vor Recht ergehen lassen, und hat gesagt, passt.


Ja. Bei der Bewertung der Anerkennungsfähigkeit vorgelegter PHIL-Dokumente zum Zwecke der Visumerteilung. Warum auch nicht.
Hier liegt ein völlig anderer Ausgangssachverhalt vor.
Lies den Thread.

Zusammenfassend: Es gibt für die PHIL-Staatsangehörige, deren Fall in diesem Thread geschildert wird, nicht die von Dir genannte Möglichkeit der Ausstellung eines deutschen Passes oder auch nur die Möglichkeit der Anerkennung der gefälschten PHIL-Dokumente in anderer Hinsicht durch den DEU Botschafter auf den Philippinen par Ordre de Mufti. Keine Chance.

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Antwort #31 - 18.01.2017 um 20:32:28
 
Hallo T.P.2013,

ich hab den Thread gelesen. Deutsche Botschaften stellen Reisedokumente für Ausländer aus. Fakt!

Zitat:
unmittelbar drohende erhebliche Gefahr


Ja, Verlust aller erworbenen Diplome usw.

2001 wurde meiner Freundin ein Visum, von dem Stellvertrer des  Botschafters, in den Pass geklebt, ohne Antrag.

Botschafter haben schon ein bisschen Power.

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Antwort #32 - 18.01.2017 um 20:53:10
 
Ja, Botschafter reißen das Dienstsiegel hoch und schreien: "I've got the Power"

Mal im Ernst:
Was soll diese obskure Beratung?
Es gibt wie TP2013 schrieb keine ordre mufti Mögllichkeit. Und das auch noch deinerseits  Gegenteilig zu propagieren ist mE nur eine Provokation deinerseits


Erworbene Diplome als Rechtsverlust... Ja klar....
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Antwort #33 - 18.01.2017 um 21:35:16
 
@ mikkaelneu

Kannst du dich bitte aus meinem Faden heraushalten...deinen Unsinn kann man ja nicht lesen...da rollen sich die Fussnägel auf. Habe dich schon mehrfach gemeldet und hoffe, das dir hier jemand Einhalt gebietet!

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Antwort #34 - 19.01.2017 um 05:47:30
 
deerhunter schrieb am 18.01.2017 um 16:52:23:
Das ist von hier scheinbar nicht so simpel...ein Bekannter will jetzt versuchen, dass in die Wege zu leiten auf den Phills. Sie will, aus bekannten Gründen, lieber nicht dorthin reisen!


Der Bekannte soll sich hüten wieder etwas auf dem einfachen Weg zu machen. Die Änderungen müssen der Nachforschung durch einen Vertrauensawalt standhalten. Jetzt noch ein 3. Urkunde beizubrigen würde die Sache verkomplizieren. Und manche Urkundenbeamten in den Phillipinen tendieren aber zu dem einfachen Weg einfach eine neue Urkunde auszustellen.

Ohne einen versierten phillipinischen Anwalt, der sich im Personenstandsrecht dort auskennt geht IMHO nix. Die Idee zumindest eine offzielle Namensänderung nachträglich zu machen wäre IMHO eine. Bleibt das Problem des falschen Geburtsdatums. Für die Fehler Ihrer Mutter wird die Frau nicht haften müssen, bei Eheschließung den falschen Namen und Geburtsdatum anzugeben ist aber dann trotzdem eine Straftat. Sie weiß, das es falsche Daten sind.

Bei Einbürgerung müsste man IHMO die Sache direkt auf den Tisch bringen und das nicht die EBH rausfinden lassen. Ggf. wäre von vornherein ein Anwalt hinzuzuziehen.
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Antwort #35 - 19.01.2017 um 11:29:29
 
deerhunter schrieb am 18.01.2017 um 16:52:23:
ein Bekannter will jetzt versuchen, dass in die Wege zu leiten auf den Phills. Sie will, aus bekannten Gründen, lieber nicht dorthin reisen!


Sie (oder er) hat doch immer noch einen von der philipp. Botschaft amtlich ausgestellten Pass. Ich sehe da nicht, warum dies zur Schwierigkeiten bei Ein-Ausreise führen soll. Und ich sehe auch nicht den Grund , warum PSA(früher NSO) zum jetzigen Zeitpunkt irgendeine Strafanzeige gestellt haben soll.

(btw. wenn philipp. Behörden jemanden auf dem Kicker haben, brauchen sie keinen Grund -Smiley )

etwas OT:
Im Übrigen ist dieser Vorgang ein schlechtes Beispiel dafür, was  Eltern ihren Kindern antuen können, wenn sie denen falschen Papiere vererben. Sie selber haben höchstwahrscheinlich, nachdem sie vor x Jahren die deutschen Behörden hinters Licht geführt haben, das V-Zeichen gemacht und sich über die "blöden" Behörden lustig gemacht.


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Antwort #36 - 19.01.2017 um 16:21:25
 
grisu1000 schrieb am 19.01.2017 um 05:47:30:
Der Bekannte soll sich hüten wieder etwas auf dem einfachen Weg zu machen. Die Änderungen müssen der Nachforschung durch einen Vertrauensawalt standhalten


Ich habe meinem Bekannten alles so gesagt, mehr kann ich auch nicht tun! Er soll das mit seiner Freundin klären, oder auch nicht!
grisu1000 schrieb am 19.01.2017 um 05:47:30:
Ohne einen versierten phillipinischen Anwalt, der sich im Personenstandsrecht dort auskennt geht IMHO nix. 


Das Problem welches ich hier sehe ist, dass es schwer wird einen solchen Anwalt von hier zu finden.

hge2001 schrieb am 19.01.2017 um 11:29:29:
Sie (oder er) hat doch immer noch einen von der philipp. Botschaft amtlich ausgestellten Pass. Ich sehe da nicht, warum dies zur Schwierigkeiten bei Ein-Ausreise führen soll. Und ich sehe auch nicht den Grund , warum PSA(früher NSO) zum jetzigen Zeitpunkt irgendeine Strafanzeige gestellt haben soll.


So weit ich das verstanden habe, ich bin nur 3. Person, hat die Dame wohl keine Angst vor den Philippinen aber davor nicht wieder nach Deutschland zu kommen! Neuer Name, neuer Pass...keine NE mehr

hge2001 schrieb am 19.01.2017 um 11:29:29:
Im Übrigen ist dieser Vorgang ein schlechtes Beispiel dafür, wasEltern ihren Kindern antuen können, wenn sie denen falschen Papiere vererben. Sie selber haben höchstwahrscheinlich, nachdem sie vor x Jahren die deutschen Behörden hinters Licht geführt haben, das V-Zeichen gemacht und sich über die "blöden" Behörden lustig gemacht.


Ja vermutlich....deshalb plädiere ich ja auch immer für klare Wege
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