Moin zusammen!
Entschuldigt mich, wenn dieses Thema bereits konkret angesprochen wurde, aber ich konnte nur relativ veraltete Threads zu einem ähnlich spezifischen Fall finden (Jahr 2009).
Die Situation sieht wie folgt aus: Ich bin Niederländer und halte mich seit 2012 problemlos nach dem Freizügigkeitsgesetz als Student in Deutschland auf. Ich wohne seitdem auch mit meiner türkischen Freudin zusammen, die ich vorher während meines Auslandssemesters im Rahmen meines niederländischen Studiums in Deutschland (SoSe 2011) kennengelernt habe.
Meine Freundin studiert mit einem Studentenvisum seit 2009 in Deutschland und nun wird ihr eine Abschiebung in die Türkei angedroht, weil sie die Regelstudienzeit + 3 Semester längst überschritten hat. Wir sind zwar guter Hoffnung, dass das Visum von der
ABH um ein weiteres Jahr verlängert wird, da die Universität in der Prüfbescheinigung bestätigt hat, dass sie voraussichtlich in einem Jahr fertig sein wird (39 Credit Points (eine mündliche Prüfung + Masterarbeit) und sie die maximale Aufenthaltsdauer zum Studieren von 10 Jahren noch nicht überschritten hat.
Da wir schon lange unser Leben gemeinsam unter einem Dach verbringen und wir uns lieben, wollten wir uns demnächst diesen Stress mit dem Visum meiner Freundin ersparen, indem wir heiraten und ihr somit einen 'sichereren' Aufenthaltstitel sichern. Nur wissen wir nicht ganz genau, inwiefern uns Steine in den Weg gelegt werden.
Da wir beide Studierende sind, verdienen wir nicht so viel und machen wir uns Sorgen um die Lebensunterhaltssicherung, wenn dieses Thema angeschnitten wird.
Meine Freundin hat eine Verpflichtungserklärung eines Dritten, sodass sie ihre Einnahmen bzw. ihr Sperrkonto diesbezüglich nicht bei der
ABH vorlegen muss. Eine Frage hier wäre z.B., ob eine solche Verpflichtungserklärung eines Dritten auch bei einer Heirat infrage käme.
Wir haben uns mal beim Standesamt in Deutschland informieren lassen und hier wurde nichts über eine LU-Sicherung erzählt. Als wir nachgefragt haben, meinte die Beamte lediglich, dass "jeder hier prinzipiell heiraten darf".
Die erforderlichen Unterlagen können wir relativ schnell zusammenkriegen über das türkische Konsulat und das niederländische Standesamt meines Geburtsortes, aber es lässt sich vermuten, dass die Frage mit der LU-Sicherung lediglich eine Angelegenheit der
ABH ist. Würde das dann auch heißen, dass eine Eheschließung in Deutschland zwischen einem EU-Bürger und einer nicht-EU-Bürgerin, die sich beide bereits im Bundesgebiet als Studierende aufhalten, nicht mit dem direkten Erhalt einer
AE meiner Freundin verbunden ist und immerhin noch weitere Bedingungen erfüllt werden müssen?
Ich würde mich über jede Antwort freuen.
LGNick