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FZF trotz ALG 1 und 2 und Doppelstaatsangehörigkeit (Gelesen: 2.703 mal)
Faical
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF trotz ALG 1 und 2 und Doppelstaatsangehörigkeit
22.07.2016 um 06:06:48
 
Hallo liebe Besucher und und Danke im voraus für eure Antworten,

Ich bin 29 Jahr und habe die doppelte Staatsangehörigkeit Deutsche und Marokkanisch.

In 2007 bin ich nach Deutschland gekommen mit dem Zweck mein Studium weiterführen.

im April 2015 habe ich mein Studium geschafft, und direkt danach habe ich in Teilzeit als Maschinenbauingenieur 1 Jahr gearbeitet. Im Mai 2016 habe ich mein Job verloren.

Zurzeit beziehe ich 624 euro als AlG 1 und 99 euro als ALG 2.

Ich habe vor in September meine Freundin (Marokkanerin und lebt in Marokko) in Marokko zu heiraten und danach das FZF-visum zu beantragen.

In meinem Fall tritt wahrscheinlich der sogenannte Ausnahmeregel.

Was würden sie mich empfehlen? Das Risiko eingehen und das Visum für die FZF beantragen? Oder warten bis ich einen Job finde? Ich habe gehört das ich trotz Beschäftigung warten muss, bis die Probezeit zur Ende kommt.
Ich habe mich überlegt einen nicht-Akademiker Job zu suchen, und arbeiten bis ich meine zukünftige Frau zu mir bringe, und dann kündige ich mich.

Ich bin total durcheinander, ich liebe meine Freundin, wir sind seit 6 Jahren zusammen, und wir wollen gern schnell wie möglich zusammen leben.

Ich bedanke mich für die Antworten.

Mfg

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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.07.2016 um 11:13:26
 
Wenn Du deutscher Staatsbürger bist ist Dein Einkommen ohne Bedeutung. Die FZF kann deshalb nicht verweigert werden.
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Faical
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch marokkanisch
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Antwort #2 - 22.07.2016 um 12:27:28
 
Ich danke dir für deine Antwort.

Tritt der Ausnahmeregel nicht bei mir ein ? Da ich die Zwei Staatsangehörigkeiten (Deutsch und Marokkanisch) besitze, und schon in Marokko gelebt habe?





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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 22.07.2016 um 12:32:11
 
Nein, dazu gibt es bereits ein Gerichtsurteil (ich kenne das Aktenzeichen allerdings nicht), welches im Forum immer wieder zitiert wird, welches die Regelausnahme mehr oder weniger eliminiert.
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Faical
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch marokkanisch
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Antwort #4 - 22.07.2016 um 12:37:55
 
danke für die Antwort,

Ich habe auch schon davon was gelesen. Lohnt sich aber diesen Prozess zu folgen nach der Ablehnung? Da dieser Gerichtsprozess so lang dauert, und in Berlin geführt müssen.

mfg
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 22.07.2016 um 12:57:23
 
Nach welcher Ablehnung?
Die existiert doch gar nicht. Einfach das Visum beantragen und erhalten.
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Faical
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch marokkanisch
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Antwort #6 - 22.07.2016 um 13:00:19
 
Danke für deine Antwort,

ich rede von dem Ausnahmeregel für Leute die, die Doppelt Staatsangehörigkeiten besitzen.

mfg
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 22.07.2016 um 13:01:04
 
Die gibt es nicht mehr.

Das steht doch schon oben in den Antworten.

Du bist Deutscher, und fertig.
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Faical
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch marokkanisch
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Antwort #8 - 22.07.2016 um 13:06:25
 
Die gibt es nicht ? Wirklich ?

Ich habe mich so sehr gefreut.

Hast du vielleicht eine Nachweis dafür, nur damit ich mich beruhigen kann Zwinkernd.

mfg
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 22.07.2016 um 13:16:53
 
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Faical
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch marokkanisch
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Antwort #10 - 22.07.2016 um 14:18:51
 
Hallo,

Ich habe deine Link durchgelesen und habe wirklich Garnichts verstanden, da im Artikel viele juristische-Vokabular gibt.

mfg
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Zeno
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #11 - 22.07.2016 um 14:46:18
 
Faical schrieb am 22.07.2016 um 14:18:51:
Hallo,

Ich habe deine Link durchgelesen und habe wirklich Garnichts verstanden, da im Artikel viele juristische-Vokabular gibt.

mfg


Zitat:
2. Ein deutscher Staatsangehöriger darf grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, seine Ehe im Ausland zu führen. Das Grundrecht des Art. 11 GG gewährt ihm - anders als einem Ausländer - das Recht zum Aufenthalt in Deutschland.

3. Dies gilt gleichermaßen für den Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen, der eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt.

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #12 - 22.07.2016 um 15:32:00
 
Faical schrieb am 22.07.2016 um 14:18:51:
Hallo,

Ich habe deine Link durchgelesen und habe wirklich Garnichts verstanden, da im Artikel viele juristische-Vokabular gibt.

mfg


Aber wenn Du den juristischen Nachweis bestellst, bekommst Du ihn eben auch. Du musst ihn ja nicht selber verstehen, Du weißt jetzt, dass das Visum einfach beantragt werden kann. Du hast also Dein Problem gelöst.
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Faical
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i4a rocks!


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Antwort #13 - 22.07.2016 um 15:56:21
 
Ich danke euch alle ihr lieben.

mfg
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