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Visakodex (Gelesen: 1.867 mal)
Themen Beschreibung: Lässt sich aus dem Visakodex eine Priorität für Schengenvisa gegenüber FZ-Visa ableiten?
Thai-Fan
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23.06.2016 um 17:47:58
 
Ich habe hier insbesondere Art. 9 Abs. II des Kodex im Auge, der aber m.E. nur regelt, dass ein Termin für ein Schengenvisum nur innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe des Antrages gewährt werden muss. Wann man der (i.d.R.) Antragstellerin einen Abgabetermin einräumen muß, ist m.E. nirgends geregelt - jedenfalls habe ich in der Vielzahl der Vorschriften nichts gefunden.

Frage: Gibt es für die deutschen Botschaften eine Verpflichtung aus dem o.a. Visakodex, den Anträgen auf Schengenvisa eine Priorität gegenüber anderen, insbesondere dem FZ-Visa einzuräumen? Mit anderen Worten - ist es rechtmäßig, mit dieser Begründung im Online-Buchungssystem deutlich mehr Termine für Schengenvisa vorzuhalten als für FZ-Visa? Kann eine Botschaft sagen "Der Visakodex schreibt uns vor, wie lange Bearbeitungsdauer einschl. Wartezeit auf Termin beim Schengenvisum sein darf"?

Danke und Gruß

Hans-Peter
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Antwort #1 - 23.06.2016 um 23:17:48
 
Thai-Fan schrieb am 23.06.2016 um 17:47:58:
ch habe hier insbesondere Art. 9 Abs. II des Kodex im Auge, der aber m.E. nur regelt, dass ein Termin für ein Schengenvisum nur innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe des Antrages gewährt werden muss. Wann man der (i.d.R.) Antragstellerin einen Abgabetermin einräumen muß, ist m.E. nirgends geregelt - jedenfalls habe ich in der Vielzahl der Vorschriften nichts gefunden.


Viskodex sagt doch eindeutig Kapitel 2 Artikel 9 das ein Termin innerhalb von zwei Wochen einzuräumen ist. Und eine Termin muss ich jederzeit vereinbaren können.
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Thai-Fan
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Antwort #2 - 24.06.2016 um 11:52:54
 
Und genau das stimmt m.E. nicht - Art. 9 Abs. 2 bezieht sich rein auf die Antragstellung und sagt nur, dass die Antragsabgabe innerhalb von 2 Wochen nach Terminvergabe erfolgen muss. Es ist aber keine Rede davon, dass ein solcher Abgabetermin sofort ab dann zur Verfügung stehen muss, oder spätestens nach 2 Wochen, wenn sich die Antragstellerin erstmals an den PC setzt.
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trixie
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Antwort #3 - 24.06.2016 um 13:48:07
 
Thai-Fan schrieb am 24.06.2016 um 11:52:54:
. Es ist aber keine Rede davon, dass ein solcher Abgabetermin sofort ab dann zur Verfügung stehen muss, oder spätestens nach 2 Wochen, wenn sich die Antragstellerin erstmals an den PC setzt. 

Um Anträge bei einer deutschen abzugeben, bedarf es keines Termins. Anträge können jederzeit abgegeben und müssen auch angenommen werden, auch wenn es in der Praxis oftmals anders gehandhabt wird.
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Aras
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Antwort #4 - 24.06.2016 um 13:50:53
 
Problematisch ist aber, dass das Schengen-Visahandbuch explizit vorgibt, dass bei nicht abgegebenen Fingerabdrücken der Antrag stets(!) als unzulässig abgelehnt werden muss. Bei nationalen Visa weiß ich das jetzt aber nicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Thai-Fan
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Antwort #5 - 26.06.2016 um 14:01:56
 
Ist eine Kann-Bestimmung, aber mir ist von keiner der "frequentierten" Botschaften, z.B. in Asien, bekannt, dass man dort so einfach hinspazieren kann und mal schnell einen Antrag auf Schengenvisum abgeben. Das funktioniert höchstens dort, wo im Jahr nur sehr wenige Schengenvisa beantragt werden.

Darum gehts mir aber auch nicht sondern darum, ob eine der "frequentierten" Botschaften sagen kann/darf, dass Schengenvisa im Gegensatz zu nationalen Visa mit Verweis auf den Visakodex eine Priorität bei den Antragsterminen eingeräumt werden. Meines Erachtens nämlich nicht.

Hans-Peter
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