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Eheschließung in D, AE nach Trauung (Gelesen: 11.650 mal)
Themen Beschreibung: Türk. Staatsbürger, zusätzliche Fragen zum Wohnsitz
HeFi
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Antwort #30 - 20.06.2016 um 22:07:55
 
Turhilfe schrieb am 15.06.2016 um 11:25:27:
Wir haben mittlerweile einen vorläufigen Termin in unserem Wunsch-Standesamt und müssen bis zum 05. Juli die Papiere dort eingereicht haben,

WENN das bereits ein privat avisierter Hochzeitstermin sein sollte, DANN solltet ihr nicht daran festhalten, denn das bringt euch nur unnötigen Stress.
Einen konkreten Hochzeitstermin könnt ihr nur im Benehmen mit dem zuständigen Standesamt festlegen, NACHDEM die Eheanmeldung komplett abgeschlossen ist.

Die Eheanmeldung ist eine schriftliche Bestätigung des Standesamtes, dass alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, geprüft und keine Ehehindernisse feststellbar sind.
Diese schriftliche Eheanmeldung vom zuständigen Standesamt ist 6 Monate gültig,
dh innerhalb dieser 6 Monate kann der Hochzeitstermin bei jedem Standesamt innerhalb Deutschlands festgelegt bzw. durchgeführt werden, folglich könnt/solltet ihr euch mit dem Hochzeitstermin Zeit lassen, bis ihr die schriftliche Eheanmeldung in Händen haltet (das kann in eurem Fall ggf. noch Monate dauern).

Die Nachregistrierung Deiner Geburt beim deutschen Standesamt hätte mMn zweckmäßigerweise schon mit/bei Deiner Einbürgerung erfolgen sollen/müssen, jetzt muss/sollte das nachgeholt werden, damit Du zukünftig deutsche Personenstandsurkunden erhalten kannst, die Du später immer wieder brauchen wirst.

Euer Programm dürfte in dieser Reihenfolge ablaufen:
1. Nachregistrierung Deiner Geburt bei Deinem Standesamt zwecks Erteilung einer internationalen Geburtsurkunde und eines EFZ,
2. Eheanmeldung beim Standesamt nach Einreichen aller Unterlagen,
3. Hochzeit innerhalb von 6 Monaten nach schriftlicher Eheanmeldung vom Standesamt.
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« Zuletzt geändert: 20.06.2016 um 22:21:02 von HeFi »  
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Antwort #31 - 21.06.2016 um 03:31:46
 
HeFi schrieb am 20.06.2016 um 22:07:55:

Einen konkreten Hochzeitstermin könnt ihr nur im Benehmen mit dem zuständigen Standesamt festlegen, NACHDEM die Eheanmeldung komplett abgeschlossen ist.


Genau so ist es. Oder mit anderen Worten: Erst wenn das zuständige Standesamt  für die Trauung bereit ist, kann jedes beliebige Standesamt für die Trauung selbst gewählt werden. Wie schon gesagt, das birgt nur weiteren Aufwand und Stress.
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Antwort #32 - 21.06.2016 um 09:41:16
 
HeFi schrieb am 20.06.2016 um 22:07:55:
Diese schriftliche Eheanmeldung vom zuständigen Standesamt ist 6 Monate gültig, dh innerhalb dieser 6 Monate kann der Hochzeitstermin bei jedem Standesamt innerhalb Deutschlands festgelegt bzw. durchgeführt werden,

Bist du dir sicher, dass die schriftliche Eheanmeldung bei jedem Standesamt in Deutschland gültig ist?
Jedes Standesamt kann andere Unterlagen fordern und auch bei den OLG gibt es Unterschiede. Ist die schriftliche Eheanmeldung für jedes Standesamt gültig, würde man im Grunde deren Prüfkriterien vorgreifen und sich eher an ein liberales Standesamt mit Prüfung der Unterlagen wenden. Auf den HPs verschiedener Standesämter habe ich diesen Hinweis, dass man mit der schriftlichen Eheanmeldung in ganz Deutschland heiraten kann, nicht gefunden.
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Antwort #33 - 21.06.2016 um 10:53:23
 
trixie schrieb am 21.06.2016 um 09:41:16:
Bist du dir sicher, dass die schriftliche Eheanmeldung bei jedem Standesamt in Deutschland gültig ist?

Die Anmeldung der Eheschließung und die Prüfung der Unterlagen muss am Wohnsitz erfolgen, die Eheschließung kann in jedem anderen Standesamt stattfinden. Ist in § 34 PStG geregelt. Es müssen nur die Unterlagen und eine Bestätigung des (Anmelde-)Standesamtes vorgelegt werden, dass keine Ehehindernisse festgestellt worden sind, regelmäßig werden die Unterlagen von Standesamt zu Standesamt verschickt.




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Antwort #34 - 21.06.2016 um 11:33:58
 
Tina05 schrieb am 21.06.2016 um 10:53:23:
Ist in § 34 PStG geregelt.

... dabei geht es um aber um die Nachbeurkundung einer bereits geschlossenen Ehe:
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__34.html
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Antwort #35 - 21.06.2016 um 11:42:24
 
trixie schrieb am 21.06.2016 um 11:33:58:
... dabei geht es um aber um die Nachbeurkundung einer bereits geschlossenen Ehe:
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__34.html
Sorry, war in Gedanken schon drei Schritte weiter. Geregelt in § 11 PStG.  SorrySmilie
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Antwort #36 - 21.06.2016 um 11:46:36
 
§ 12 (1) PStG
§ 13 Abs. 4 PStG
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #37 - 21.06.2016 um 12:22:13
 
Tina05 schrieb am 21.06.2016 um 10:53:23:
Die Anmeldung der Eheschließung und die Prüfung der Unterlagen muss am Wohnsitz erfolgen, die Eheschließung kann in jedem anderen Standesamt stattfinden. Ist in § 34 PStG geregelt. Es müssen nur die Unterlagen und eine Bestätigung des (Anmelde-)Standesamtes vorgelegt werden, dass keine Ehehindernisse festgestellt worden sind, regelmäßig werden die Unterlagen von Standesamt zu Standesamt verschickt. 

§ 28 Abs. 3 Personenstandsverordnung - PStV http://www.buzer.de/gesetz/8471/a157404.htm
Zitat:
(3) Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet worden ist, so prüft das Standesamt, das die Anmeldung entgegengenommen hat, ob ein Ehehindernis vorliegt. Liegt ein Ehehindernis nicht vor, sind die vollständigen Anmeldeunterlagen mit einem Vermerk über das Ergebnis der Prüfung an das Standesamt zu senden, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.
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Antwort #38 - 21.06.2016 um 12:44:37
 
trixie schrieb am 21.06.2016 um 09:41:16:
Jedes Standesamt kann andere Unterlagen fordern ...

NEIN, das halte ich (bis zum Beweis des Gegenteils) für ein Gerücht
(und würde mMn ggf auch zu Willkür und Korruption verleiten).

Welche Unterlagen das Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung fordern soll/darf ist in § 12 Abs. 2 PStG geregelt http://www.buzer.de/gesetz/7606/a148935.htm
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Antwort #39 - 21.06.2016 um 13:19:58
 
Dass das Standesamt die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen verlangt, ist schon klar.
Dennoch - und das kann man hier ständig im Forum nachlesen - ist die Ausgestaltung, wie jemand seine Nationalität, seinen Personenstand oder auch seinen aktuellen Wohnsitz nachweist, von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich.

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Antwort #40 - 22.06.2016 um 09:23:35
 
trixie schrieb am 21.06.2016 um 13:19:58:
Dass das Standesamt die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen verlangt, ist schon klar.
Dennoch - und das kann man hier ständig im Forum nachlesen - ist die Ausgestaltung, wie jemand seine Nationalität, seinen Personenstand oder auch seinen aktuellen Wohnsitz nachweist, von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich.

Ja, das ist schon richtig, aufgrund der Unabhängigkeit der Standesbeamten kann jedes Standesamt andere Unterlagen fordern. Lasse ich mich in drei Standesämtern (möglichst noch in verschiedenen Bundesländern) beraten, können ganz verschiedene Unterlagen gefordert werden.

Aber, und darum ging es hier, das Standesamt, welches die Eheanmeldung entgegen nimmt, prüft abschließend und das eheschließende Standesamt ist an das Ergebnis dieser Prüfung gebunden. Und wo man seine Ehe anmelden kann, darüber entscheidet man mit seinem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) praktisch selbst.
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Antwort #41 - 23.06.2016 um 12:30:28
 
trixie schrieb am 21.06.2016 um 09:41:16:
Ist die schriftliche Eheanmeldung für jedes Standesamt gültig, würde man im Grunde deren Prüfkriterien vorgreifen und sich eher an ein liberales Standesamt mit Prüfung der Unterlagen wenden.

Was ist denn ein "liberales Standesamt" und wo gibt es diese?

Haben die Liberalen neuerdings eigene Standesämter?
Ist es ein Standesamt, das sich bekanntermaßen nicht an rechtliche Vorschriften hält?
Oder ist es nur spekulativer Unsinn, den Du da schreibst?
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Antwort #42 - 23.06.2016 um 13:11:42
 
@HeFi

Dein sinnloses Zerpflücken meiner Beiträge macht wenig Sinn und shreddert nur den Thread.
Du weißt genauso gut, dass hier im Forum von Usern berichtet wird, dass die unterschiedlichen Standesämtern unterschiedliche Dokumente fordern. Nicht umsonst wird ja wohlweißlich darauf hingewiesen, dass man sich an SEIN Standesamt wenden soll, da die Anforderungen unterschiedlich sein können.

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Antwort #43 - 23.06.2016 um 14:22:39
 
Bitte haltet den Ball flach.

trixies Bemerkung war begründet, durch den Verweis auf §12 PStG hätte das später bereits klar sein können.

Gleichwohl kann man, wenn man den entsprechenden Aufwand treibt, durch einen geeigneten Wohnsitz sich ein Standesamt aussuchen, dessen Forderungen besser zu den vorhandenen Dokumenten passt.

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Antwort #44 - 28.06.2016 um 13:24:06
 
So, dann gebe ich mal ein Update, wie es denn letztendlich bei uns gelaufen ist:

Letzte Woche Dienstag bin ich dann direkt zum Standesamt und hatte wegen der Nachregistrierung meiner Geburt angefragt. Die nette Dame hatte mir aber erklärt, dass das völlig unnötig ist und sie das in all den Jahren ihrer Tätigkeit nie erlebt hätte, dass russische (bzw. ehemals sowjetische) Mitbürger sowas beantragt hätten. Außerdem sagte sie, für meinen Fall wäre das zeitlich sowieso nicht mehr schaffbar. Ich hatte ihr die Situation mit dem türkischen Konsulat erklärt und sie riet mir, ruhig zu bleiben und einfach mit meinen vorhandenen Dokumenten hinzugehen und zu schauen, was passiert, sie wäre zu 90% sicher, dass die das so akzeptieren.

Die Geschichte mit der Wohnsitzanmeldung hat sich auch zu unserem Vorteil gelöst, die neue Mitbewohnerin ist direkt wieder raus, mein Verlobter und ich haben uns dann entschieden, dass er einfach ganz offiziell einzieht und Miete zahlt, trotz finaziellem Engpass. Aber es löst alle anderen Probleme. Glücklicherweise musste ich auch kein Bußgeld im Meldeamt mehr fürchten, da meine liebe Vermieterin sowohl mich als auch meinen Verlobten in die Wohnungsgeberbescheinigung mit gleichem Einzugsdatum eingetragen hatte, Mietvertrag mussten wir zum Glück nicht vorlegen.

Im türkischen Konsulat haben wir auch Glück gehabt und einen sehr netten Mitarbeiter erwischt. Er hatte zwar etwas wegen der Geburtsurkunde gemeckert, aber gar nicht wegen der Apostille oder Ähnlichem, sondern einfach, weil ihn das kleine handschriftliche Sowjet-Heftchen und die deutsche Übersetzung dazu verwirrten. Er sagte zunächst, es wäre besser gewesen, eine türkische Übersetzung mitzubringen. Da hatte ich kurz die Luft angehalten, aber er entpuppte sich als gnädig und entzifferte die Dokumente so, wie sie waren. Ende vom Lied, wir haben das EFZ ohne weiteres Brimborium bekommen.

Außerdem haben wir Glück gehabt mit dem Termin für die Anmeldung zur Eheschließung. Dieser ist schon morgen und wir schaffen es tatsächlich, unseren Wunschtermin zu behalten Smiley Die Mitarbeiterin in unserem Wunsch-Standesamt hatte diesen nämlich für uns vorläufig geblockt.

Ich muss ehrlich sagen, dass ich in all diesen Wochen ordentlich mit den Nerven gekämpft habe. Aber in meinem Fall kann man wohl wirklich sprechen von: "es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird".

Ich wünsche allen anderen Paaren hier im Forum das gleiche Glück, denn es scheint ja bei vielen auch oft anders zu kommen und an Kleinigkeiten zu scheitern.


Zur Info, falls es jmd. mit ähnlichem Fall interessiert:

1. Im Meldeamt hatte die Mitarbeiterin die neuen Daten meines Verlobten an das zuständige Ausländeramt weitergeleitet (vorher Baden-Württemberg, jetzt NRW, daher) und darauf hingewiesen, dass er dort bald vorsprechen müsste. Das werden wir ja sowieso mit frisch erhaltener Heiratsurkunde tun.

2. Das türkische Konsulat möchte auch nochmal, dass wir nach der Hochzeit vorsprechen und eine internationale Heiratsurkunde dort vorlegen. Müssen diese also direkt zusätzlich beantragen.

Danke nochmal an alle hier im Thread/Forum, die uns mit Auskunft und Tipps geholfen haben!


Eine kleine Frage habe ich aber, ist zwar etwas offtopic, aber immerhin:

Es steht überall, dass man nach der Hochzeit automatisch in Steuerklasse 4 eingeordnet wird. Heißt das, wir müssen nichts machen (also das System übernimmt), oder müssen wir uns trotzdem irgendwo dafür melden?

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