nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989 geschah hier nichts.
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Moin,
Hast Du denn für die letzten Jahre was abzusetzen? Unterhalt für Irgendjemanden? Arbeitsweg mehr als ein paar km? Teurer Zahnersatz?
Wenn da nichts ist, gibts auch nichts wieder. Vielleicht machst Du Dich mal schlau wie das Prinzip funktioniert. Klasse 1 heisst, es wird so monatlich abgezogen, als wenn Du nichts absetzen kannst. Bei der Steuererklärung wird dann die Steuer Deines Jahreseinkommens berechnet und mit den Steuern die monatlich abgezogen wurden verrechnet. Wenn bei der Erklärung nicht z.B. durch viele km zur Arbeit per Auto mehr als ca. 1000€ Werbungskosten zusammenkommen oder andere Belastungen Dein steuerpflichtiges Einkommen mindern, steht am Ende ein Null und es gibt nix. Ausser für den Steuerberater wenn er so ein [**zensiert**] ist, daß er das überhaupt bei der Sachlage macht und nicht protestiert. Bei 20km Arbeitsweg ist man aber schon da wo man vermutlich was zurück bekommt. 220 Tage x 20 x 0,3€ = 1320€. Die Werbekosten sind irgendwo bei 1000€ berücksichtigt, also gibt es was zurück. Für die ca. 320€ zahlst Du keine Steuern und für den Rest prozentual weniger. Wenn sonst nichts ist, wird das mit Steuerberater aber sicher noch ein Minusgeschäft. Seid Ihr nun verheiratet, dürfte sie erstmal 5 sein (ungünstig) und Du 3 (günstig). Wenn Ihr dann gemeinsame Veranlagung wählt (Normalfall), wird am Jahresende wieder alles zusammengerechnet und für jeden die Steuer für die Hälfte des Gesamteinkommens berechnet. Das ist auf irgendein Verhältnis der beiden Monatseinkommen ausgelegt, meinetwegen 3000 für den mit 3 und 2000 für den mit 5. (Beträge hypothetisch). Am Ende wird Steuer fällig als wenn Ihr beide je 2500 monatlich hattet. Du hättest mit 3000 prozentual zu viel Steuern bezahlt, sie wenig. Mit den Steuerklassen versucht man das wegzubügeln. Verdient sie nun gar nichts und Du die 3000, hast Du monatlich prozentual für 2500 abgedrückt (allerdings auf die 3000). Das Jahreseinkommen wird aber so besteuert, als wenn Ihr je 1500 gehabt hättet und das ist prozentual weniger. Da das aber auch andersherum ausfallen kann und eine Nachzahlung fällig werden könnte, seid Ihr verpflichtet die Steuererklärung zu machen wenn Ihr 3/5 eingestuft seid. Das Jahr der Heirat ist ein Sonderfall, denn es wird das komplette Jahr geteilt, nicht erst ab Heirat bzw. Wohnsitznahme der Frau in D. Du hast aber schon vorher das halbe Jahr nach Kl. 1 bezahlt, also gibts richtig was zurück.
Achtung, könnte Spuren von Ironie enthalten: Jaja, total aufwendig. Ich quäle mich auch jedes Jahr damit herum. Software Elster runterladen und installieren, Jahresgehaltsabrechnung aus dem Ordner holen, alles wieder neu verstehen und eintragen. Nachdem man sich dann über die berechnete Rückzahlung gefreut hat muß man die verkürzte Erklärung auch noch ausdrucken und mit dem automatisch erstelltem Anschreiben in einen Umschlag stecken und abschicken. Das kostet mich jedes Jahr zwei schrecklich kostbare Stunden meines Lebens für ein lächerliches halbes Monatsgehalt netto. Bei Klasse 1 und unverheiratet waren das mit meinen 37km Arbeitsweg sogar nur ein paar Hunderter! Was für ein mieser Stundenlohn! Ok, genug Sarkasmus. Beim ersten Mal brauchst Du vielleicht etwas länger aber eigentlich ist das alles selbsterklärend. Probier einfach mal aus für 2015. Die Software rechnet Dir aus was bei rumkommt. Vielleicht sind das ja schon mehr als die 159€.
So, toll, daß ich geschrieben hatte, daß Du Dich schlau machen solltest, jetzt hab ich doch Erklärbär gespielt.
Gruß, Norbert
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