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Leistungen Asylbewerber und ALG1 der deutschen Ehefrau (Gelesen: 1.864 mal)
Mrs-Syria
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i4a rocks!


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Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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23.11.2015 um 22:52:48
 
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand bei unserem folgenden Problem helfen. Mein Mann ist Syrer, ich bin Deutsche. Wir haben im Mai in Istanbul, wo er damals noch lebte, geheiratet. Das Ehegattennachzugsvisum war bereits abholbereit. Dann hiess es plötzlich vom Konsulat, dass der Verlängerungsvermerk im Pass meines Mannes gefälscht sein soll. Man hat den Pass mit einem dicken roten Dreieck mit einem "F" darin auf der Verlängerung ungültig gemacht! Wir sollten einen neuen syrischen Pass vorlegen. Der hätte aber laut syrischem KOnsulat  6-12 Monate gedauert. In seiner Verzweiflung hat mein Mann sich dann auf die Balkanroute begeben und ist wie viele andere illegal nach Deutschland gekommen. Man sagte uns, dass die Tatsache, dass wir verheiratet sind, jetzt erstmal nicht zählt, sondern mein Mann muss, wie alle anderen, Asyl beantragen. Offiziell hat er in einem Heim gelebt, aber die wussten dort, dass er bei mir ist. Nun haben wir Unterstützung nach Asylbewerberleistungsgesetz beantragt, weil er ja nicht arbeiten darf. Es hat sich übrigens herausgestellt, dass die Verlängerung echt ist und ein Fehler des Konsulats vorliegt. Wir prüfen das aber noch einmal, um ganz sicher zu gehen. Zu allem Übel bin ich seit 1.11.15 arbeitslos und beziehe ALG1. Das deckt gerade einmal meine Festkosten ab und würde nicht einmal für MICH reichen. Wenn ein Asylbewerber NICHT in einer Einrichtung lebt wo er Unterkunft UND Verpflegung und Taschengeld von 143 Euro bekommt, bekommt er die Miete und 362 Euro Lebenshaltungskosten. Dieses Geld wollten wir beantragen, da hiess es, er MUSS ja nicht bei mir wohnen, er könnte ja in der EInrichtung wohnen! Wir sind aber verheiratet, natürlich wohnt er bei mir, aber da hiess es, das wäre ja seine persönliche Entscheidung. Nach 8 MOnaten Fernbeziehung Istanbul-Hamburg sollen wir jetzt weiterhin eine "Fernbeziehung" führen??!! Nun darf er offiziell bei mir wohnen, super nicht? Wir waren also beim Amt und haben die Hälfte der Miete und die 362 Euro beantragt. Da hiess es auf einmal, wie wären ja eine Bedarfsgemeinschaft und als Ehefrau sei ich ihm gegenüber unterhaltspflichtig. Keiner von uns bezieht Hartz IV!! da geht es um Bedarfsgemeinschaften. Ich habe ALG1 und er, der auch MIR gegenüber unterhaltspflichtig ist, DARF nicht arbeiten. Ich soll jetzt meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen, dann wollten die wissen, was ich für eine Lebensversicherung habe, und ob ich die auflösen könne usw. usw. Es ist eine Rentenvorsorgeversicherung, die allen Bürgern ans Herz gelegt wurde, um die Rentenlücke zu sichern und DIE soll ich auflösen? Niemals! Erst zählt es nicht, das wir verheiratet sind und mein Mann musste Asyl beantragen, mit ALLEN Nachteilen und jetzt, wo es um Leistungen geht, sind wir auf einmal doch verheiratet und ICH soll das alles alleine wuppen? Ich bin der Ansicht, dass man das konsequent entweder SO oder SO bearbeiten muss. Als Ehepaar sind wir gegenseitig unterhaltspflichtig, wenn sie ihm die Leistung verweigern wollen, sollen sie ihm sofort eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis erteilen oder das getrennt bearbeiten, so dass ich ALG1 und er Asylbewerberleistungen bekommt. DIe Behörde kann sich das doch nicht so drehen, wie es ihr am besten passt. Hat einer von Euch mit solch einem Fall Erfahrungen? GIbt es Gesetz das so etwas regelt? Ich finde nichts im Internet, wir sind schon eine besondere Konstellation. Vielen Dank für Eure Hilfe
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.11.2015 um 23:38:14
 
Hat er eine AE als Ehepartner einer Deutschen überhaupt mal beantragt? Und der Antrag ist abgelehnt worden? Hat er A1?
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grisu1000
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 24.11.2015 um 00:27:47
 
Mrs-Syria schrieb am 23.11.2015 um 22:52:48:
ann hiess es plötzlich vom Konsulat, dass der Verlängerungsvermerk im Pass meines Mannes gefälscht sein soll. Man hat den Pass mit einem dicken roten Dreieck mit einem "F"


So er hat ja nun Asyl beantragt. Wenn er politisch verfolgt sein sollte, so ist es Ihm nicht zuzumuten einen neuen Pass seines Heimatlandes zu beantragen.

Natürlich könnt ihr, A1-Sprachnachweis  vorausgesetzt, direkt bei der ABH einen AE nach § 28 AufenthG beantragen. Das kann mit dem Asyl parallel laufen und hat nichts mit diesem zu tun. Der Asylantrag muss auch nicht zurückgenommen werden und von der ABH auch nicht abgewartet werden. Diesbezügliche Auskünfte sind Nebelkerzen.

Es ist eben möglich ein AE nach als Ehegatte zu bekommen und gleichtzeitig den Status als Asylberechtigter.

Mrs-Syria schrieb am 23.11.2015 um 22:52:48:
Offiziell hat er in einem Heim gelebt, aber die wussten dort, dass er bei mir ist


Unterliegt er der Residenzpflicht? Wenn ja, hat er damit ggf. eine Straftat begangen. Ob die Heimleitung das weiß ist dabei unerheblich.

Lebt er aber legal bei dir, dann bei dir Anmelden.
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Alacrity
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Antwort #3 - 24.11.2015 um 04:21:26
 
Der Staat zahlt über AsylbLG, wie bei ALG2 nur dann, wenn Bedarf besteht und der nicht irgendwie anders gedeckt werden kann (Vermögen, Unterhaltsansprüche...). Um den Bedarf feststellen zu können muss die Behörde Informationen zu deiner Einkommens- und Vermögenssituation erheben, auch wenn du kein ALG2 beantragt hast.
Ihr werdet, um den Bedarf über dein Einkommen aus ALG1 hinaus festzustellen, als Bedarfsgemeinschaft behandelt und wenn dein ALG1 zu hoch ist, kriegt er im Extremfall gar keine Leistungen.
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