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Trennung (Gelesen: 4.788 mal)
kobras
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung
Antwort #15 - 13.11.2015 um 13:15:34
 
Ok alles Klar

Aber ob, sie zb heute einen Flugticket kauft und er fliegt morgen zurück. Sie geht dann am Montag zum Ausländerbehörde und sagt,dass er schon zurück ist und sie will sich scheiden lassen. Geht das?
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reinhard
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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 13.11.2015 um 13:17:52
 
Aras schrieb am 13.11.2015 um 13:11:13:
Wenn er freiwillig nach Ägypten zurückkehrt ist es ja kein Problem.

Sie reicht dann nach einem Jahr die Scheidung ein und erledigt eben der ganze Rattenschwanz.




... und denkt jetzt schon mal daran, dass sie beim Scheidungsverfahren in 12 oder 18 oder 24 Monaten jeweils seine aktuelle Adresse für die Post des Gerichts angeben sollte, sonst vergehen immer mal wieder sechs Monate zwischendurch damit, dass das Gericht die Botschaft bittet, eben mal schnell die Adresse rauszufinden, und dann erst mal vier Monate geduldig auf keine Antwort wartet, bevor es nachhakt.
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung
Antwort #17 - 13.11.2015 um 16:36:29
 
Es ist von Vorteil, holt er sich noch vor der Ausreise eine Familienanwalt und erteilt ihm Vollmacht. Somit ist der Anwalt der Prozessbevollmächtigte und seine Büroadresse stellvertretend für den Ägyptischen Mann die Zustelladresse in Deutschland. Parallel dazu nimmt sich die Frau auch einen Anwalt für Einleitung des Scheidungsverfahrens.

Wenn der klagende Anwalt (der, der Frau) sich mit einem Richter gut steht, kann unter gewissen Umständen ( Ausländer, der nach Ausreise ohne neues Visum nicht wieder einreisen kann ),  das Scheidungsverfahren sehr zügig inkl. Rechtskraft durchgezogen werden. Bei "mir" dauerte es genau eine Woche zwischen Einreichung der Scheidung und Scheidung mit Rechtskraft. (Unsere Ehe dauerte nur wenige Monate).

//eigene Erfahrung aus 2014//

Da keine Sozialleistungen beantragt bzw bezogen werden,  ist die Kostenfrage zu klären. Wird an der Deutschen Frau hängen bleiben. Wird das Scheidungsverfahren ausgetragen, wenn der Mann schon ausgereist ist, dann wird es teuer für die Frau. Teuer und langwierig.
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« Zuletzt geändert: 13.11.2015 um 16:47:09 von N/V »  
 
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