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Familienzusammenführung (Gelesen: 5.417 mal)
Themen Beschreibung: ABH beschleunigt nicht die Bearbeitung trotz Verwaltungsgerichtsentscheidung. was tun?
Maritha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.10.2015 um 17:57:27
 
Hallo zusammen,

ich erzähle kurz unsere traurige Geschichte und vielleicht kann mir jemand von euch so ein Tipp geben was unsere Leben retten kann. Ich bin eine Ausländerin und mein Mann kommt aus Deutschland. Wir sind seit 2014 Mai verheiratet und verstehen wir nicht warum  ABH uns alles so schwierig macht.
Als ich nach Deutschland ankam, habe mein Ehemann auch bald kennengelernt und unsere Beziehung hat auch bald angefangen...
Ich habe 3 Jahre in Deutschland gelebt und regelmäßig Deutschkurse besucht. Danach wollte ich studieren, hat leider nicht geklappt da Zeit sehr knapp war und auch wegen verschiedene Gründe...
Ich bin dann zurück ins Heimat und in paar Monaten ist mein damaliger Freund zu mir gekommen mit einem Heiratsantrag und wir haben auch problemlos geheiratet.
Ich habe in einem Monat Visum beantragt, mein Mann hat in zwe Wochen vom ABH ein Brief bekommen, ist er mit alle Documente hingegangen was sie benötigten. Dann hat alles angefangen, sie haben so viel gelogen wieviel sie es konnten und machen bis Heute auch. Wir haben 2 Gerichte hinter uns. Bei erstem Gericht wurde unsere Ehe Gerichtlich annerkannt. Dann haben wir wieder gewartet ist wieder nichts passiert und dann hat mein Mann eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht gegen ABH. Das hat er auch gewonnen.  Sind schon 2 Monate vorbei, sie sagen wir haben die Acte und abreiten... Sie können es nicht glauben wie es meinem Mann geht, wieviel er durchhalten muss. Er geht jeden Tag hin, sie sagen immer das gleiche, irgendwann muss doch schluss sein! Aber wie? Was können wir noch machen? Wir können einfach nicht mehr ohne einander leben und das seit 1.5 Jahre.   weinend  weinend
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 21.10.2015 um 18:07:16
 
Welche Staatsangehörigkeit hast du?
Lebst du derzeit im Ausland?
Was ist das genau Problem?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Maritha
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Antwort #2 - 21.10.2015 um 18:53:11
 
Danke für Ihre Antwort

Georgien.
Ja, ich lebe in meine Heimat.
ABH schickt kein Antwort an die Botschaft. Seit ein und halben Jahr warten wir.
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Aras
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Antwort #3 - 21.10.2015 um 19:30:28
 
Wann wurde das letzte Gerichtsurteil gesprochen?
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Maritha
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Antwort #4 - 21.10.2015 um 20:52:07
 

Gericht war 26.08.2015 und wurde am selben Tag Gerichtsurteil gesprochen.
Kennen sie sich mit Untätigkeitsklage aus? Haben Sie darüber was gehört? (Erfahrungen?)
Danke
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Aras
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Antwort #5 - 21.10.2015 um 20:54:03
 
In der Untätigkeitsklage wird entweder über den Sachverhalt entschieden oder ein Termin festgelegt bis wann die Behörde entscheiden muss. Also man müsste das Urteil lesen um zu wissen, was man erwarten muss.
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Antwort #6 - 22.10.2015 um 11:36:43
 
Danke für dein Antwort. Ich habe noch paar Fragen und hoffe du antwortest mich noch.
Was passiert wenn ABH trozdem nicht entscheidet?

P.S Urteil Text kann ich erst später hier schreiben, dann kannst du das auch lesen  Zwinkernd
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Aras
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Antwort #7 - 22.10.2015 um 12:14:08
 
Maritha schrieb am 22.10.2015 um 11:36:43:
Was passiert wenn ABH trozdem nicht entscheidet?

Hab grad keine Ahnung was dann passiert. Ich gehe davon aus, dass die Behörde das umsetzen wird, da es sonst ja Missachtung des Gerichtes und der Gesetze wäre.
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reinhard
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Antwort #8 - 22.10.2015 um 13:56:05
 
Maritha schrieb am 21.10.2015 um 20:52:07:
Gericht war 26.08.2015 und wurde am selben Tag Gerichtsurteil gesprochen.


Das Urteil muss danach schriftlich kommen (kann dauern), dann gibt es eine Rechtsmittelfrist. Erst danach ist das Urteil gültig. Kannst Du das noch mal prüfen, vielleicht Deinen Mann fragen, ob das schon geschehen ist?
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Maritha
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Antwort #9 - 22.10.2015 um 17:22:19
 
reinhard schrieb am 22.10.2015 um 13:56:05:
Das Urteil muss danach schriftlich kommen

Er hat das gleich bekommen nach Gerichtsverhandlung?! Sie meinen dass noch was schriftlich per Post zu ihm kommt?

Uns hat Heute Bundesverwaltungamt folgendes mitgeteilt:
die beteiligte Ausländerbehörde in ....  hat am 09.10.2015 die notwendige Stellungnahme abgegeben. In Deutschland ist also alles erledigt. Die Botschaft in Tiflis hat aber noch nicht abschließend entschieden.
ABH sagt aber dass Sie noch arbeiten und wir warten sollen?!
Außerdem die Akte wurde von Berlin nach zuständige ABH verschickt und das kamm dort am 09.10 an.
Meint Herr vom BVA vielleicht dass damit in DE schon alles erledigt ist? Aber wie?  unentschlossen
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reinhard
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Antwort #10 - 22.10.2015 um 21:14:31
 
Wenn das Bundesverwaltungsamt sagt, dass die Ausländerbehörde die nötige Stellungnahme abgegeben hat, dann ist jetzt die deutsche Botschaft in Tiflis / Tblissi dran. Dort hast Du ja das Visum beantragt, die Botschaft muss jetzt entscheiden.
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Maritha
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Antwort #11 - 22.10.2015 um 22:38:01
 
Ich werde dann Morgen Botschaft anrufen und fragen, aber kann sein dass sie mir nichts mitteilen.
Wissen Sie wie lange noch dauern kann bis die Botschaft auch entscheiden hat?
Botschaft in Georgien ist eigentlich zuverlässig. Man muss nicht sehr lange auf Termine warten etc... 
Danke
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reinhard
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Antwort #12 - 23.10.2015 um 10:08:30
 
Maritha schrieb am 22.10.2015 um 22:38:01:
Wissen Sie wie lange noch dauern kann bis die Botschaft auch entscheiden hat?


Ich weiß leider nicht, wie viel Arbeit dort liegt und wer im Oktober Urlaub hat. Ich nehme an, Du erfährst es vor mir.
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Maritha
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Antwort #13 - 27.10.2015 um 12:23:25
 
Hallo alle zusammen,

Ich möchte nur paar Neuigkeiten mitteilen.
Nachdem mein Ehemann AV in Georgien angerufen hat,  wurde ihn ganz deutlich erklärt dass sie schon mehrere mals eine Anfrage an ABH verschickt haben und letztes mal kam dort eine Stellungnahme an, genau am  09.10.2015. Sie haben gesagt dass es aber nicht die nötige Stellungnahme war, sondern da Stand nur dass sie die Akte von Berlin bekommen haben und  sind am bearbeiten. Ich glaub sie machen uns lustig oder sie bearbeiten extra nicht. Griesgrämig
Einzige gute Neuigkeit ist dass das Verwaltungsgericht jetzt der ABH ein Frist gesetzt hat. Sie haben noch 9 Arbeitstage. Dann weiss ich nicht mehr was noch passieren kann... Ist das ein Zwang? Was meint Ihr?
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Nature
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Antwort #14 - 28.10.2015 um 10:20:08
 
Dir kann hier keiner mehr helfen, solange sich an der Sachlage nichts verändert.

So wie du es schilderst hat die ABH noch 9 Tage Zeit die von der Botschaft (vermeintlich) geforderte Stellungnahme zu was auch immer abzugeben.

Aus welchen Gründen dies in eurem Fall solange dauert und warum die Botschaft und die ABH so oft kommunizieren mussten, kann hier nicht beurteilt werden.

Eventuell lagen Zweifel an der Ehe vor, eventuell gab es mit den Dokumenten Probleme. Das kann hier keiner wissen.

Das sich eine ABH aber über euch lustig macht, oder euren Fall extra nicht bearbeitet ist quatsch.

Wie hoch die Arbeitsaufkommen in manchen ABH und Botschaften sind, sollte mittlerweile überall angekommen sein.
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