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Heiraten in Mexiko (Gelesen: 10.987 mal)
Dave31669
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Antwort #15 - 28.09.2015 um 00:59:33
 
Hi allerseits,
so ich bin aus den Flitterwochen zurück, und nun gehts daran für meine Frau das Familienzusammenführungs visum zu bekommen.
Um ehrlich zu sein, steig ich bei den ganzen Anforderungen nicht ganz durch.
Daher meine Fragen: Was muss meine Frau in Mexico vorlegen,  müsste ich da dabei sein, und was muss ich hier vorlegen??  Und kann man dieses Visum nachträglich hier in Deutschland beantragen??
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Dave31669
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Antwort #16 - 28.09.2015 um 01:35:22
 
Ohh, und wie sieht es mit Deutsch A1 aus??  Muss sie das Zertifikat in Mexico erhalten oder geht das auch hier in Deutschland??
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Antwort #17 - 28.09.2015 um 01:54:35
 
Dave31669 schrieb am 28.09.2015 um 00:59:33:
Was muss meine Frau in Mexico vorlegen,


Siehe hier
http://www.mexiko.diplo.de/contentblob/4145230/Daten/4585337/MerkblattEhegattenn...

Dave31669 schrieb am 28.09.2015 um 00:59:33:
müsste ich da dabei sein


nein
Dave31669 schrieb am 28.09.2015 um 00:59:33:
und was muss ich hier vorlegen?? 


Das wir dir, wenn überhaupt die örtliche ABH sagen.

Dave31669 schrieb am 28.09.2015 um 00:59:33:
Und kann man dieses Visum nachträglich hier in Deutschland beantragen?? 


Visum ist in Mexiko zu stellen. Manche ABH reagieren sehr negativ, wenn man das Visaverfahren durch visafreie Einreise umgehen will.  Visafreie Einreise ist nur zu Besuchszwecken.

Dave31669 schrieb am 28.09.2015 um 01:35:22:
Muss sie das Zertifikat in Mexico erhalten oder geht das auch hier in Deutschland?? 


Wo ist egal. Es muss nur von einem Istitut erteilt sein, dass nach ALTE zertifiziert ist.
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Dave31669
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Antwort #18 - 28.09.2015 um 03:00:23
 
Vielen Dank für deine Antwort.
Nur was mich etwas irritiert ist das du schreibst sie kann das Zertifikat in jedem ALTE geprüftem Institut erhalten, auch hier wenn ich dich richtig verstanden habe. Nur in dem Dokument steht, das ein A1 Zeugnis und Kopien vorhanden sein müssen.
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Antwort #19 - 28.09.2015 um 03:16:53
 
Dave31669 schrieb am 28.09.2015 um 03:00:23:
Nur in dem Dokument steht, das ein A1 Zeugnis und Kopien vorhanden sein müssen. 


Bei Antragstellung muss es vorhanden sein. Hier meint vor der Antragstellung zum Visa ,z.B im Rahmen eines Besuchs.
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Antwort #20 - 28.09.2015 um 07:44:20
 
Nicht das Institut muss nach ALTE zertifiziert sein, sondern das Sprachzertifikat muss nach ALTE zertifiziert sein. Man kann also bspw. zu Hause lernen und dann die externen Prüfung beim Goethe Institut belegen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #21 - 28.09.2015 um 23:01:59
 
Ich verstehe, und wenn sie trotz aller größter Bemühungen es nicht schafft Deutsch zu lernen, muss sie es schriftlich beweisen können. Richtig??
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Antwort #22 - 28.09.2015 um 23:29:47
 
Dave31669 schrieb am 28.09.2015 um 23:01:59:
Ich verstehe, und wenn sie trotz aller größter Bemühungen es nicht schafft Deutsch zu lernen, muss sie es schriftlich beweisen können. Richtig?? 

Dann müsste sie nachweisen, dass sie es mindestens ein Jahr lang versucht und trotz intensiver Bemühungen nicht geschafft hat, das Deutsch-Zertifikat A 1 zu erwerben.
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Antwort #23 - 02.10.2015 um 03:53:25
 
Also das mit dem Sprachzeugnis hat sich erledigt, und sie in Merida wegen den Dokumenten. Dort wurde ihr mitgeteilt das es notwendig sein könnte das ich mein Einkommen offenlege. Ich selbst habe dazu nix gelesen in den Dokumenten von der ABH. Wollen die ihr nur Angst machen??
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Antwort #24 - 02.10.2015 um 09:08:50
 
Dave31669 schrieb am 02.10.2015 um 03:53:25:
Dort wurde ihr mitgeteilt das es notwendig sein könnte das ich mein Einkommen offenlege.


nicht nötig für eine FZF.
Eine übliche Ausrede ist: Ggf. nötig für die Befreiung von Gebühren für AE
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Antwort #25 - 13.10.2015 um 09:54:22
 
Ok, das ist klar. Ich habe auch schon des öfteren gelesen das eine Versicherung notwendig sei. Nur was für eine?? Krankenversicherung, Lebensversicherung, Reiseversicherung??
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Antwort #26 - 13.10.2015 um 10:00:36
 
Incoming sollte bis zur Eheschließung reichen
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Antwort #27 - 13.10.2015 um 11:09:44
 
Na, wir haben ja schon geheiratet. Es geht ums visum zur fzf
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Antwort #28 - 13.10.2015 um 11:11:32
 
Im Grunde kann keine KV gefordert werden.

Bist du gesetzlich versichert? Wenn ja. Stammversicherter oder familienversichert?
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Antwort #29 - 14.10.2015 um 05:49:09
 
Sie sagte das es, um genau zu sein,  eine schengen Versicherung sei.
Wenn dem so ist, könnte ich hier eine abschließen und die Papiere ihr zu kommen lassen??
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