Jorday schrieb am 26.10.2014 um 17:33:17:Hallo zusammen,
folgende (theoretische) Annahme:
Wenn ein Bürger/in eines Drittstaats ein Multi-Visum z.B. von Griechenland ausgestellt bekommen hat so ist ja die Vorgabe, dass der Visainhaber den längsten zusammenhängenden Zeitraum seiner Besuche im Schengenraum im Ausstellungsland des Visum (=Griechenland) zu verbringen hat.
Korrekt?
Hallo,
so formuliert nicht ganz korrekt.
Das Visum wird in dem Schengenland beantragt, in dem der Hauptreise
zweck des beantragten Visums erfüllt wird. Dies wird i.d.R. mit der jeweiligen Aufenthaltsdauer konform gehen, muss es aber nicht zwangsläufig - speziell bei Mult-Visa.
Zitat:Wenn nun der Visainhaber von einem Drittstaat nach Griechenland einreist und von da nach Deutschland per Flugzeug weiter reist wird die Ausreise aus Griechenland im Reisepass mit einem Stempel festgehalten oder entfällt dies da der Flug im Schengenraum statt findet?
Nach den entsprechenden Schengenregularien ist dies nicht vorgesehen, ja eigentlich sogar untersagt.
Wird aber immer wieder mal (nicht nur in GRE) so praktiziert...
Zitat:Wie in meinem Betreff geschrieben geht es mir um den Nachweis dass man als Visahaber den längsten Zeitraum seines Multi-Visum im Hauptreiseland (Land welches das Visum ausgestellt hat) korrekt nachweisen kann.
Falls dieser Nachweis wirklich mal geführt werden muss, kannst Du dies nur z.B. mittels Reiseunterlagen (Flugtickets, Hotelbuchungen etc.) glaubhaft machen.
Tatsächlich ist aber auch den entsprechend betrauten Behörden bekannt, dass eine Dokumentation mittels Stempel im Intra-Schengen-Verkehr nicht möglich ist und die Einreise aus dem Drittstaat nicht immer über einen Flughafen des eigentlichen Ziellandes erfolgt.
Soll heißen:
Solange Du mit einem GRE-C-Visum nicht nur nicht-griechische Ein- und Ausreisestempel im Pass vorweisen kannst, wird es im Regelfall nicht hinterfragr werden.
Gruß