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Beweisführung verbrachte Zeit im Hauptreiseziel bei Multi-Visum (Gelesen: 1.458 mal)
Jorday
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.10.2014 um 17:33:17
 
Hallo zusammen,
folgende (theoretische) Annahme:
Wenn ein Bürger/in eines Drittstaats ein Multi-Visum z.B. von Griechenland ausgestellt bekommen hat so ist ja die Vorgabe, dass der Visainhaber den längsten zusammenhängenden Zeitraum seiner Besuche im Schengenraum im Ausstellungsland des Visum (=Griechenland) zu verbringen hat.
Korrekt?
Wenn nun der Visainhaber von einem Drittstaat nach Griechenland einreist und von da nach Deutschland per Flugzeug weiter reist wird die Ausreise aus Griechenland im Reisepass mit einem Stempel festgehalten oder entfällt dies da der Flug im Schengenraum statt findet?

Wie in meinem Betreff geschrieben geht es mir um den Nachweis dass man als Visahaber den längsten Zeitraum seines Multi-Visum im Hauptreiseland (Land welches das Visum ausgestellt hat) korrekt nachweisen kann.

Danke für Eure Antworten
Jorday
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 26.10.2014 um 17:43:52
 
Jorday schrieb am 26.10.2014 um 17:33:17:
folgende (theoretische) Annahme:


rein theoretische Fälle werden hier eigentlich nicht diskutiert.

Das hat im Übrigen auch seinen Grund darin, dass das hier kein Beratungsforum für das Ausloten von Missbrauchsmöglichkeiten ist.

Als Reisender sollte man doch anhand von Reiseunterlagen bei Bedarf selbst in der Lage sein, seine Aufenthaltsorte selbst zu dokumentieren - vor allem, wenn man schon damit rechnet, dass irgendeine Behörde solche Nachweise in Zukunft sehen will.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #2 - 26.10.2014 um 18:02:39
 
Jorday schrieb am 26.10.2014 um 17:33:17:
Hallo zusammen,
folgende (theoretische) Annahme:
Wenn ein Bürger/in eines Drittstaats ein Multi-Visum z.B. von Griechenland ausgestellt bekommen hat so ist ja die Vorgabe, dass der Visainhaber den längsten zusammenhängenden Zeitraum seiner Besuche im Schengenraum im Ausstellungsland des Visum (=Griechenland) zu verbringen hat.
Korrekt?


Hallo,

so formuliert nicht ganz korrekt.
Das Visum wird in dem Schengenland beantragt, in dem der Hauptreisezweck des beantragten Visums erfüllt wird. Dies wird i.d.R. mit der jeweiligen Aufenthaltsdauer konform gehen, muss es aber nicht zwangsläufig - speziell bei Mult-Visa.

Zitat:
Wenn nun der Visainhaber von einem Drittstaat nach Griechenland einreist und von da nach Deutschland per Flugzeug weiter reist wird die Ausreise aus Griechenland im Reisepass mit einem Stempel festgehalten oder entfällt dies da der Flug im Schengenraum statt findet?


Nach den entsprechenden Schengenregularien ist dies nicht vorgesehen, ja eigentlich sogar untersagt.
Wird aber immer wieder mal (nicht nur in GRE) so praktiziert...

Zitat:
Wie in meinem Betreff geschrieben geht es mir um den Nachweis dass man als Visahaber den längsten Zeitraum seines Multi-Visum im Hauptreiseland (Land welches das Visum ausgestellt hat) korrekt nachweisen kann.


Falls dieser Nachweis wirklich mal geführt werden muss, kannst Du dies nur z.B. mittels Reiseunterlagen (Flugtickets, Hotelbuchungen etc.) glaubhaft machen.
Tatsächlich ist aber auch den entsprechend betrauten Behörden bekannt, dass eine Dokumentation mittels Stempel im Intra-Schengen-Verkehr nicht möglich ist und die Einreise aus dem Drittstaat nicht immer über einen Flughafen des eigentlichen Ziellandes erfolgt.
Soll heißen:
Solange Du mit einem GRE-C-Visum nicht nur nicht-griechische Ein- und Ausreisestempel im Pass vorweisen kannst, wird es im Regelfall nicht hinterfragr werden.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Jorday
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Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 27.10.2014 um 21:38:55
 
Danke für die Antworten.
Keine Sorge mir gehts nicht um irgendwelche Tricksereien!
Mir war z.B. nicht klar, dass es bei Reisen im Schengenraum keinen Stempel bei Ausreise aus dem Schengenland 1 gibt..
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