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Einbürgerng nach § 4 StAG verpasst ? (Gelesen: 3.418 mal)
Themen Beschreibung: 1972 im Ausland von deutscher Mutter geboren
mladjo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: kroate
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerng nach § 4 StAG verpasst ?
06.10.2013 um 13:39:16
 
Hallo liebes Forum Smiley

Kann mir villeicht jemand bei dieser Frage weiterhelfen;
Ich wurde 1972 in Kroatien geboren,meine Mutter ist gebürtige deutsche und Vater Kroate.Ich lebte nie in Deutschland und besitze nur die kroatische Staatsangehörigkeit.
Laut § 4 StAG habe ich das Recht auf Erwerb  deutscher  Staatsangehörigkeit durch geburt.Doch bei den Vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern (auf diesem Portl gefunden)steht folgendes :
"Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind insbesondere folgende Tatbestände in Betracht gekommen:

a) Abstammung von einem deutschen Vater (bei Geburt außerhalb einer Ehe erst seit dem 1. Juli 1993) oder einer deutschen Mutter (bei Geburt innerhalb einer Ehe erst seit dem 1. Januar 1975 uneingeschränkt)"

Habe ich das Recht auf deutsche Staatsangehörigkeit verpasst? weinendWas wird denn vor 1.Januar 1975 eingeschränk?
Danke im Voraus allen für die Antwort Zwinkernd
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Eduard
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quer


Beiträge: 1.796

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Deutschland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #1 - 06.10.2013 um 17:47:35
 
mladjo schrieb am 06.10.2013 um 13:39:16:
)

Habe ich das Recht auf deutsche Staatsangehörigkeit verpasst?



Leider ja. Vor 1975 war die Rechtslage so, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nur vom Vater automatisch weitervererbt wurde. Und ...

Zitat:
Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 01.04.1953 und vor dem 01.01.1975 geboren wurden und bereits eine Staatsangehörigkeit besaßen, hatten die Möglichkeit eine Erklärung abzugeben, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten wollten. Diese Erklärungsfrist ist mit dem 31.12.1977 endgültig abgelaufen.

(zitiert nach germany.info)
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mladjo
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: kroate
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Antwort #2 - 08.10.2013 um 12:55:45
 
Ich danke dir für die Antwort Eduard!

Ich war nicht einmal 5 Jahre alt als diese Erklärungsfrist abgelaufen ist. Als Kind konnte ich ja keine Erklärung abgeben.
Und die Eltern haben es leider auch nicht getan.
Sehr ungerecht das über so eine wichtige Frage nur die Eltern entscheiden.
Als ich voljährig wurde fragte ich (leider nur mündlich ) an verschiedenen deutschen Behörden nach der Möglichkeit dies zu ändern.Wurde aber immer mit "tut uns Leid"verabschiedet.
Ich versuche es bald noch einmal mit dem Einbürgerungsantrag an der deutschen Botschaft in Zagreb(Kroatien).
Bekomme  dann wohl auch den schriftlichen Beweiss das ich das Recht Deutscher zu sein nicht(mehr)habe.
Vor Jahren fühlte ich Wut darüber, jetzt macht es mich nur noch traurig.Den wenn ich schon für mein Mutterland ein Fremder bin dann bleibt in meine Söhnen  wohl nur noch wenig Deutschland übrig  Traurig

Danke nochmals, herzliche Grüsse!


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tiggger
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i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.10.2013 um 13:09:47
 
mladjo schrieb am 08.10.2013 um 12:55:45:
Sehr ungerecht das über so eine wichtige Frage nur die Eltern entscheiden. 

Über alle wichtigen und nicht wichtigen Fragen entscheiden die Eltern eines Kindes. Das ist nicht ungerecht sondern normal.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 08.10.2013 um 13:19:18
 
Kam deine Mutter aus der BRD oder aus der DDR?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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mladjo
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: kroate
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Antwort #5 - 08.10.2013 um 14:25:29
 
Aus BRD
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 08.10.2013 um 14:40:53
 
Ok, dann gilt leider nur das BRD-Recht. Mit DDR-Staatsbürgerschaft hättest du anders argumentieren können.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Quick99
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: USA
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Antwort #7 - 11.10.2013 um 23:36:58
 
Hi, schau mal ob das weiterhilft

http://tinyurl.com/qz5evqx

Gruß
Will
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mladjo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: kroate
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Antwort #8 - 18.10.2013 um 19:49:19
 
Vielen ,vielen Dank Will!
Ich glaube das es  meinem Fall helfen wird.
Ich versuche bald einen Antrag machen,melde mich mit dem Ergebnis.
Mit freundlichen Grüssen,
Mladjo

und nochmals vielen Dank!

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